Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege: Was Sie wann brauchen & wie die Pflegekasse hilft

Stehen Sie vor der Herausforderung, zeitweise Pflege für sich oder einen Angehörigen zu organisieren? Ob nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einem plötzlichen Pflegebedarf oder wenn die pflegende Person eine dringend benötigte Auszeit braucht: Die deutsche Pflegeversicherung bietet mit der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege zwei wichtige Leistungsarten. Doch wann kommt welche Leistung zum Einsatz und wie unterscheiden sie sich? Dieser Text erklärt es Ihnen.

Was ist Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege bezeichnet die vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung für einen begrenzten Zeitraum. Sie ist dafür gedacht, Pflegesituationen zu überbrücken, die vorübergehend einen erhöhten Betreuungsaufwand erfordern, der zu Hause nicht oder noch nicht geleistet werden kann.

Wann brauche ich Kurzzeitpflege?

Typische Situationen, in denen Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird, sind:

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt: wenn die häusliche Pflege noch nicht wieder vollumfänglich gewährleistet ist oder sich die pflegebedürftige Person erst stabilisieren muss
  • Als Überbrückung: bis eine geeignete dauerhafte Pflegeform (z.B. ambulant oder stationär) organisiert ist
  • In Krisensituationen: wenn sich der Pflegebedarf zu Hause plötzlich und unerwartet erhöht
  • Zur Entlastung: manchmal auch, um pflegenden Angehörigen eine längere Erholungsphase zu ermöglichen, die über die Verhinderungspflege hinausgeht

Die Pflegekasse übernimmt für die Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr einen festgelegten Betrag für maximal 56 Tage (8 Wochen). Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad (meist ab Pflegegrad 2).

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege, auch „Ersatzpflege“ genannt, kommt zum Tragen, wenn Ihre gewohnte Pflegeperson (z.B. ein Angehöriger, Freund oder Nachbar) ausfällt oder eine Pause benötigt. Sie soll sicherstellen, dass die Pflege zu Hause nahtlos weiterläuft, auch wenn der Hauptpflegeverantwortliche verhindert ist.

Wann brauche ich Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege wird typischerweise genutzt, wenn die Hauptpflegeperson:

  • erkrankt ist: kurzfristig oder längerfristig ausfällt
  • im Urlaub ist: eine Erholungsphase außerhalb des Zuhauses benötigt
  • eine Auszeit benötigt: für Arzttermine, Erledigungen, soziale Aktivitäten oder einfach zur dringend notwendigen Erholung vom Pflegealltag

Die Verhinderungspflege kann sowohl stundenweise (z.B. für einen Nachmittag) als auch tageweise oder über mehrere Wochen erfolgen. Sie kann zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst, private Pflegepersonen oder auch in einer Pflegeeinrichtung (dann oft in Kombination mit Kurzzeitpflegeleistungen) erbracht werden.

Voraussetzung für den Anspruch auf Verhinderungspflege ist, dass die pflegebedürftige Person bereits mindestens sechs Monate lang zu Hause von der Pflegeperson betreut wurde und ein anerkannter Pflegegrad (meist ab Pflegegrad 2) vorliegt. Die Pflegekasse stellt auch hierfür pro Kalenderjahr einen festgelegten Betrag für maximal 42 Tage (6 Wochen) zur Verfügung.

Der entscheidende Unterschied: Wann brauche ich was?

Der Kernunterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege liegt im Grund für den temporären Pflegebedarf:

Kurzzeitpflege wird benötigt, wenn sich der Pflegebedarf selbst ändert oder erhöht (z.B. nach Krankenhaus), eine neue Pflegesituation überbrückt werden muss oder die Pflege zu Hause vorübergehend nicht leistbar ist – unabhängig davon, ob die übliche Pflegeperson verfügbar wäre. Sie findet meist vollstationär statt.
Verhinderungspflege wird benötigt, wenn die gewohnte Pflegeperson ausfällt oder eine Pause braucht, während der Pflegebedarf der Person grundsätzlich derselbe bleibt. Sie dient als Vertretung und kann zu Hause oder in einer Einrichtung erfolgen.

Vereinfacht gesagt:

Braucht die pflegebedürftige Person aufgrund einer neuen Situation (z.B. nach OP) vorübergehend intensivere oder andere Pflege, die nur in einer Einrichtung geht? -> Kurzzeitpflege
Braucht die pflegeübende Person eine Auszeit oder fällt aus? -> Verhinderungspflege

Kombinationsmöglichkeiten und Finanzierung

Es ist wichtig zu wissen, dass die Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege miteinander kombiniert werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen können nicht verbrauchte Mittel der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege genutzt werden und umgekehrt. Dies erhöht die Flexibilität bei der Organisation der Pflege.

Beide Leistungen werden von der Pflegekasse finanziert. Die Höhe der Budgets wird jährlich festgelegt. Eigene Zuzahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten fallen bei stationärer Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in einer Einrichtung in der Regel an.

So gehen Sie vor: Kontakt zur Pflegekasse

Um Ihren individuellen Anspruch auf Kurzzeitpflege und/oder Verhinderungspflege zu klären und die Leistungen zu beantragen, wenden Sie sich am besten direkt an Ihre zuständige Pflegekasse. Sie können Ihnen detaillierte Auskunft über die aktuellen Budgets, die Voraussetzungen und den genauen Ablauf der Antragstellung geben. Es ist ratsam, den Kontakt möglichst frühzeitig aufzunehmen, insbesondere wenn Sie absehen können, dass temporäre Pflege benötigt wird.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind unverzichtbare Bausteine im deutschen Pflegesystem, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen in schwierigen oder entlastenden Situationen helfen. Das Verständnis des Unterschieds und der jeweiligen Anwendungsfälle ermöglicht es Ihnen, die passenden Leistungen der Pflegekasse optimal zu nutzen und die Organisation der Pflege bestmöglich zu gestalten. Zögern Sie nicht, professionelle Beratung bei Ihrer Pflegekasse in Anspruch zu nehmen.

Die Verbraucherzentrale NRW schlägt Alarm: Vorsicht vor unseriösen Pflege-Anrufen!

Verbraucher in Nordrhein-Westfalen, insbesondere ältere, pflegebedürftige Menschen, berichten aktuell vermehrt über aufdringliche und irreführenden Anrufen, bei denen es um Pflegeleistungen und andere Angebote rund um das Thema Pflege geht. Die Verbraucherzentrale NRW warnt eindringlich vor diesen unseriösen Praktiken. Ziel der Anrufer ist es oft, persönliche Daten zu erlangen, Verträge am Telefon abzuschließen oder Termine für Hausbesuche zu vereinbaren.

Wie erkennen Sie unseriöse Pflege-Anrufe?

  • Unerwarteter Anruf: Sie haben kein Informationsmaterial angefordert oder zuvor Kontakt zu dem Unternehmen gehabt.
  • Drängende Gesprächsführung: Die Anrufer setzen Sie unter Druck, sofort Entscheidungen zu treffen.
  • Vage oder falsche Angaben: Es werden unklare oder sogar falsche Behauptungen über Leistungen oder Kosten gemacht.
  • Forderung nach persönlichen Daten: Sie werden nach sensiblen Informationen wie Kontodaten oder Ihrer Pflegestufe gefragt.
  • Angebliche Gratisleistungen: Oft werden kostenlose Testpakete oder Beratungen angeboten, die später zu ungewollten Verträgen führen können.

Was tun, wenn Sie einen solchen Anruf erhalten?

  • Legen Sie sofort auf: Beenden Sie das Gespräch, sobald Ihnen etwas verdächtig vorkommt.
  • Geben Sie keine persönlichen Daten preis: Teilen Sie niemals sensible Informationen am Telefon mit unbekannten Anrufern.
  • Unterschreiben Sie nichts am Telefon: Mündliche Vertragsabschlüsse sind riskant. Fordern Sie immer schriftliches Material an.
  • Hinterfragen Sie Angebote kritisch: Seien Sie skeptisch gegenüber vermeintlich kostenlosen oder besonders günstigen Angeboten.
  • Notieren Sie sich Details: Wenn Sie unsicher sind, notieren Sie Datum, Uhrzeit und den Namen des Anrufers oder der Firma.
  • Informieren Sie die Verbraucherzentrale NRW: Melden Sie verdächtige Anrufe, damit andere Verbraucher gewarnt werden können.

Schützen Sie sich vor unseriösen Pflege-Angeboten

Vertrauen Sie auf seriöse Informationsquellen und suchen Sie sich bei Bedarf unabhängige Beratung. Die Verbraucherzentrale NRW bietet umfassende Informationen und Unterstützung rund um das Thema Pflege. Informieren Sie sich auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW oder nehmen Sie direkt Kontakt auf. Seien Sie wachsam und schützen Sie sich vor den Maschen unseriöser Anbieter.

 

Wir suchen dich! Werde die gute Seele in der Hauswirtschaft und sorge für ein strahlendes Zuhause!

Du hast ein Herz für Ordnung und Sauberkeit und möchtest deine Talente dort einsetzen, wo sie wirklich gebraucht werden? Dann bist du bei uns im ambulanten Pflegedienst MEDI i24 in Erkrath, Hilden und Umgebung genau richtig! Wir suchen engagierte und zuverlässige Hauswirtschaftskräfte (m/w/d), die mit Sorgfalt und Freude älteren und hilfsbedürftigen Menschen ein angenehmes Wohnumfeld schaffen.

Deine Aufgaben – mehr als nur Putzen

  • Du sorgst für Sauberkeit und Hygiene in den Wohnräumen unserer Patienten und trägst so maßgeblich zu ihrem Wohlbefinden bei.
  • Du unterstützt bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt, wie Wäschepflege, Einkaufen und der Zubereitung kleiner Mahlzeiten.
  • Du schenkst ihnen mit deiner freundlichen Art ein Stück Lebensqualität.
  • Du arbeitest selbstständig und bringst deine eigenen Ideen ein, um den Alltag unserer Patienten so angenehm wie möglich zu gestalten.

Das bringst du mit – Dein Plus für unser Team

  • Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein zeichnen dich aus.
  • Du hast Freude am Umgang mit Menschen und zeigst Einfühlungsvermögen.
  • Du bist teamfähig und arbeitest gerne mit unseren Pflegekräften zusammen.
  • Ein Führerschein Klasse B ist von Vorteil, aber keine Bedingung.

Das bieten wir dir – Deine Vorteile bei uns

  • Eine sinnvolle und erfüllende Tätigkeit, bei der du wirklich etwas bewegen kannst.
  • Eine leistungsgerechte Vergütung und attraktive Arbeitsbedingungen.
  • Flexible Arbeitszeiten, die sich gut mit deinem Privatleben vereinbaren lassen.
  • Ein wertschätzendes Arbeitsklima in einem motivierten Team.

Bewirb dich jetzt und werde Teil unseres Teams!

Ruf uns einfach an – das geht schnell und unkompliziert. Wir stehen dir gerne unter 0211 54473123 zur Verfügung.

Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen!

Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1: So funktioniert die Unterstützung für Pflegebedürftige

Wer aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung oder Pflegesituation seinen Haushalt nicht mehr selbst führen kann, hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Doch ab welchem Pflegegrad erhält man diese Unterstützung? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Haushaltshilfe und Pflegegrade.

Haushaltshilfe – eine wertvolle Unterstützung im Alltag

Viele Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, benötigen Unterstützung im Haushalt. Dazu gehören Tätigkeiten wie Putzen, Einkaufen, Wäsche waschen oder Kochen. Damit Betroffene nicht alleine gelassen werden, gibt es die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe zu beantragen. Die Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen werden.

Pflegegrad und Anspruch auf eine Haushaltshilfe

Ab Pflegegrad 1 können Pflegebedürftige finanzielle Unterstützung für haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Pflegekasse: Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat. Dieser kann unter anderem für eine Haushaltshilfe genutzt werden.
  2. Krankenkasse: Falls eine medizinische Notwendigkeit besteht – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer schweren Erkrankung – übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Bedingungen die Kosten für eine Haushaltshilfe.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit die Pflegekasse oder Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) muss vorliegen.
  • Die Haushaltshilfe muss von einem zertifizierten Anbieter erbracht werden.
  • Bei der Krankenkasse ist oft eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die die Notwendigkeit bestätigt.
  • Keine im Haushalt lebende Person darf die Aufgaben übernehmen können.

So beantragen Sie eine Haushaltshilfe

Die Beantragung läuft je nach zuständiger Kasse unterschiedlich ab:

  • Pflegekasse: Der Entlastungsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen wird automatisch gewährt, muss aber zweckgebunden genutzt und nachgewiesen werden.
  • Krankenkasse: Hier muss ein formeller Antrag gestellt werden, oft mit ärztlichem Attest.

Ein direkter Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse oder Pflegekasse hilft, offene Fragen zu klären und die besten Optionen für eine Haushaltshilfe zu finden.

Unterstützung ab Pflegegrad 1 möglich

Bereits ab Pflegegrad 1 können Pflegebedürftige finanzielle Hilfen für haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten. Der Entlastungsbetrag der Pflegekasse kann hierbei eine wertvolle Unterstützung sein. Zusätzlich besteht bei medizinischer Notwendigkeit die Möglichkeit, über die Krankenkasse eine Hilfe im Haushalt zu beantragen.

Falls Sie Fragen zur Antragstellung oder weiteren Möglichkeiten haben, empfehlen wir, direkt bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegeversicherung nachzufragen.

Gönnen Sie sich eine Pause – mit der Sicherheit der Kurzzeitpflege

Die Pflege eines geliebten Menschen ist ein Zeichen tiefer Zuneigung und Verantwortungsbewusstsein. Doch was, wenn die Kräfte eines pflegenden Angehörigen schwinden, die Verantwortung schwer auf den Schultern lastet oder es organisatorisch für kurze Zeit einfach unmöglich ist, die Pflege sicherzustellen? In solchen Momenten kann die Kurzzeitpflege die Lösung sein – eine Chance, die sowohl den Pflegebedürftigen als auch den Angehörigen neue Kraft schenken kann.

Auch in Erkrath, Hilden und Umgebung gibt es Möglicheiten für die zeitweise Pflege außerhalb der eigenen vier Wände. Hier finden Sie einen Link zu entsprechenden Angeboten der Kurzzeitpflege in der Umgebung. Auch bei der Stadt Erkrath erhalten Sie Auskunft und bei MEDI i24 bekommen Sie vorab Informationen, was bei all dem zu beachten ist.

Der Sinn der Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege kann in verschiedenen Situationen eine sinnvolle Lösung sein:

  • Überbrückung von Engpässen – wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann, beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen.
  • Nach einem Krankenhausaufenthalt um die Genesung zu fördern und den Übergang zurück in die häusliche Umgebung zu erleichtern
  • Krisensituationen – bei plötzlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands des Pflegebedürftigen oder Überforderung der pflegenden Angehörigen
  • Entlastung pflegender Angehöriger – um ihnen eine Auszeit zu ermöglichen, neue Kraft zu schöpfen und Burnout vorzubeugen
  • Erprobung der stationären Pflege – um dem Pflegebedürftigen und den Angehörigen die Möglichkeit zu geben, die stationäre Pflege kennenzulernen

Voraussetzungen für Kurzzeitpflege

Um die übergangsweise Pflege außer Haus in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Pflegebedürftigkeit: Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben. In Ausnahmefällen kann Kurzzeitpflege auch bei Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt.
  • Antragstellung: Der Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden.
  • Verfügbarkeit von Plätzen: Die Verfügbarkeit von Kurzzeitpflegeplätzen kann regional variieren. Es empfiehlt sich, frühzeitig nach einem geeigneten Platz zu suchen.

Ablauf

Und so läuft die Kurzzeitpflege ab:

  1. Beratung und Information: Pflegende Angehörige und Pflegebedürftige informieren sich über die Möglichkeiten der Kurzzeitpflege und lassen sich von ihrer Pflegekasse, Pflegediensten oder Beratungsstellen beraten.
  2. Antragstellung: Ein formloser oder formeller Antrag wird bei der Pflegekasse eingereicht.
  3. Platzsuche: Gemeinsam mit der Pflegekasse oder eigenständig wird ein geeigneter Kurzzeitpflegeplatz gesucht.
  4. Aufnahme: Nach Zusage des Platzes wird der pflegebedürftige Mensch in die Kurzzeitpflegeeinrichtung aufgenommen.
  5. Aufenthalt: Während des Aufenthalts wird der oder die Pflegebedürftige professionell gepflegt und betreut. Die Dauer ist in der Regel auf bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt.
  6. Entlassung: Nach Ablauf der Kurzzeitpflege oder bei Erreichen der vereinbarten Aufenthaltsdauer zieht der/die Pflegebedürftige zurück nach Hause in sein gewohntes Umfeld.

Finanzierung

Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, wobei es Höchstbeträge gibt. Im Jahr 2024 betrug der Leistungsanspruch für Kurzzeitpflege bis zu 1.774 Euro. Dieser Betrag kann unter bestimmten Voraussetzungen durch nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege auf bis zu 3.386 Euro erhöht werden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen in der Regel vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

Kurzzeitpflege ist keine Kapitulation, sondern ein Akt der Liebe. Sie ermöglicht es, die Pflege des geliebten Menschen langfristig und mit neuer Energie sicherzustellen. Sie ist ein Zeichen dafür, dass wir in schwierigen Zeiten nicht allein sind und dass es Wege gibt, die Last zu teilen und die Liebe zu bewahren.

Hauswirtschaftskraft (m/w/d) gesucht – aber nicht irgendeine!

Wir suchen keine gewöhnliche Hauswirtschaftskraft, sondern einen echten Allrounder in unserem Team! Bist du bereit, die Herausforderungen des Alltags mit einem Lächeln zu meistern und das Zuhause unserer Klienten zum Strahlen zu bringen? Dann bewirb dich jetzt und werde Teil des Pflegedienstes MEDI i24 in Erkrath!

Das Stellenangebot: Hauswirtschaftliche Unterstützung beim Ambulanten Pflegedienst MEDI i24 in Erkrath

Dein Job: Du hilfst Menschen in ihrem Zuhause beim Kochen und Putzen und sorgst für ein gepflegtes Umfeld.

So würdest Du zu uns passen:

🙋🙋‍♀️Du suchst nette Kolleginnen und Kollegen, die sich gegenseitig unterstützen.

❤️ Du bist eher der herzliche Typ.

👫 Du arbeitest gern im Team.

🚙 Du hast einen Führerschein.

Das können wir Dir bei MEDI i24 bieten:

🔄 Abwechslung bei der Arbeit und glückliche Klienten

📚 Weiterbildungsmöglichkeiten

 

📧Bewirb dich jetzt per E-Mail an info@medii24.de oder ruf einfach an. 📞 0211-544 731 23

Wann kann ich einen Pflegedienst in Anspruch nehmen?

Ein Pflegedienst kann eine wertvolle Unterstützung sein, wenn alltägliche Aufgaben durch Alter, Krankheit oder Behinderung zur Herausforderung werden. Ob es um Hilfe bei der Körperpflege, medizinische Versorgung oder Unterstützung im Haushalt geht: Ein Pflegedienst sorgt dafür, dass Sie oder Ihre Angehörigen bestmöglich betreut werden.

Mögliche Situationen, in denen ein Pflegedienst hilfreich ist

  1. Pflegegrad vorhanden: Personen mit Pflegegrad (ab Grad 1) können Unterstützung durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Wenn ein Pflegegrad (2 bis 5) vorliegt, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für bestimmte Leistungen eines Pflegedienstes. Bei Pflegegrad 1 können ebenfalls Leistungen in Anspruch genommen werden, jedoch müssen die Kosten oft selbst getragen werden. Falls später ein Pflegegrad bewilligt wird, können die Kosten rückwirkend erstattet werden.
  2. Zeitweise Pflegebedürftigkeit: Nach einer Operation oder bei kurzfristiger Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls kann ein Pflegedienst helfen, die Genesung im eigenen Zuhause zu unterstützen.
  3. Entlastung von Angehörigen: Wenn Angehörige die Pflege nicht mehr alleine bewältigen können, bietet ein Pflegedienst professionelle Unterstützung. Das ist die sogenannte Verhinderungspflege.
  4. Medizinische Versorgung: Von der Wundversorgung bis zur Medikamentengabe – Pflegedienste sind oft unverzichtbar, wenn es um medizinische Betreuung geht.

Wie finde ich den passenden Pflegedienst?

Die Wahl des richtigen Pflegedienstes ist entscheidend. Suchen Sie nach einem Dienst, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingeht, und achten Sie auf Zertifizierungen sowie Bewertungen. Den Bericht des Medizinischen Dienstes über MEDI i24 in Erkrath und Hilden finden Sie hier. Ein persönliches Beratungsgespräch gibt Ihnen einen ersten Eindruck.

Ein ambulanter Pflegedienst ermöglicht es Ihnen, trotz Einschränkungen weiterhin selbstständig zu Hause zu leben und dabei die Unterstützung zu erhalten, die Sie benötigen. Wir von MEDI i24 bieten Ihnen im Raum Erkrath und Hilden eine 24-Stunden-Rufbereitschaft an sieben Tagen in der Woche.

Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Möglichkeiten und Ansprüche, um im Bedarfsfall bestens vorbereitet zu sein.

Wir unterstützen Sie dabei!

Pflegegrad 1-5: Ihre Rechte und Leistungen im Überblick

Sie sind nicht allein – wir helfen Ihnen!

Die Diagnose einer Pflegebedürftigkeit kann überwältigend sein. Doch es gibt gute Nachrichten: Mit einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf zahlreiche Leistungen, die Ihnen den Alltag erleichtern und Ihre Lebensqualität verbessern können. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal nutzen können.

Ein Mensch gilt als pflegebedürftig, wenn er in mindestens einem der folgenden Bereiche Unterstützung benötigt:

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, An- und Ausziehen
  • Ernährung: Zubereiten und Einnehmen von Mahlzeiten
  • Mobilität: Aufstehen, Gehen, Treppensteigen
  • Haushalt: Putzen, Einkaufen
  • Beziehungen: soziale Kontakte pflegen

Was bedeutet Pflegegrad eigentlich?

Er ist ein Maß für Ihre Selbstständigkeit im Alltag und wird mit Hilfe einer standardisierten Begutachtung ermittelt und in fünf Stufen eingeteilt:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Mehr zur Einteilung finden Sie zum Nachlesen bei pflege.de.

Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Je höher Ihr Pflegegrad, desto umfangreicher sind in der Regel die Leistungen, die Sie bei der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können. Dazu gehören:

  • Pflegegeld: ein monatlicher Geldbetrag, den Sie für die selbstständige Pflege oder die Bezahlung eines Pflegedienstes nutzen können
  • Pflegesachleistungen: Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten, können Sie einen Teil der Kosten über die Pflegekasse erstattet bekommen.
  • Verhinderungspflege: Wenn Ihre Pflegeperson einmal ausfällt, können Sie eine Ersatzpflegekraft finanziert bekommen.
  • Kurzzeitpflege: Bei einem vorübergehenden Pflegebedarf können Sie in einer Einrichtung untergebracht werden.
  • Entlastungsbetrag: Dieser Betrag kann für verschiedene Leistungen genutzt werden, beispielsweise für Tagespflege oder Haushaltshilfe.
  • Pflegehilfsmittel: Sie erhalten Zuschüsse für benötigte Hilfsmittel wie Rollatoren oder Pflegebetten.

Wie stelle ich einen Antrag?

In der Regel beantragt Ihr Hausarzt den Pflegegrad. Er stellt einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Ein Gutachter wird Sie dann zu Hause besuchen und Ihren Pflegebedarf einschätzen.

Wir unterstützen Sie!

Der Antrag und die damit verbundenen Formalitäten können sehr umfangreich und auch unübersichtlich sein. Wir beim Pflegedienst MEDI i24 in Erkrath und Hilden stehen Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie bei allen Fragen.

Wenn Sie das persönliche Gespräch suchen, lassen Sie uns direkt miteinander sprechen! »

Riskieren Sie keine Kürzung beim Pflegegeld: jetzt Beratungseinsatz zur Pflege vereinbaren!

Sie beziehen Pflegegeld und werden zu Hause von Angehörigen gepflegt? Dann haben Sie Anspruch auf einen regelmäßigen Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI. Der ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern. Wer ihn nicht wahrnimmt, riskiert Kürzungen beim Pflegegeld!

Wenn Sie als Pflegebedürftiger Pflegegeld für die häusliche Pflege bekommen und keine Hilfe von einer professionellen Pflegekraft wie einen ambulantem Pflegedienst bekommen, sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durchführen zu lassen. In welchen Abständen sie stattfinden muss, hängt von Ihrem Pflegegrad ab:

  • bei Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Vierteljahr

Wer mit Pflegegrad 1 zuhause gepflegt wird, muss keinen Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 wahrnehmen, hat aber halbjährlich Anspruch darauf. Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse.

Beim Beratungseinsatz besucht Sie eine qualifizierte Fachkraft zum Beispielvon MEDI i24, die Sie und Ihre pflegenden Angehörigen in allen Fragen rund um die Pflege unterstützt. Dabei geht es unter anderem um:

  • Pflegetechniken: Wir zeigen Ihnen neue Pflegetechniken und geben Tipps zur Verbesserung der Pflegequalität.
  • Entlastung: Sie erhalten Informationen über Entlastungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Tagespflege oder Kurzzeitpflege.
  • Hilfsmittel: Unsere Fachkraft berät Sie über geeignete Hilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern können.
  • Gesundheit: Sie werden über gesundheitliche Aspekte der Pflege informiert und erhalten Tipps zur Gesundheitsförderung.

Warum ist ein Beratungseinsatz wichtig?

  • Sicherung der Pflegequalität: Durch regelmäßige Beratungen wird sichergestellt, dass die Pflegebedürftigen optimal versorgt werden.
  • Entlastung pflegender Angehöriger: Die Fachkraft bietet den pflegenden Angehörigen Unterstützung und entlastet sie im Pflegealltag.
  • Verhinderung von Überlastung: Durch frühzeitige Beratung können Überlastungen und damit verbundene Erkrankungen verhindert werden.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf einen Beratungseinsatz haben alle Pflegebedürftigen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt werden.

Wie wird die Beratung organisiert?

Wann und wie der Beratungseinsatz abläuft, müssen Sie als Pflegebedürftiger beziehungsweise pflegender Angehöriger mit der zuständigen Beratungsstelle absprechen und eigenständig organisieren.

  • Kosten: Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse übernommen.
  • Dauer: Ein Beratungseinsatz dauert in der Regel etwa eine Stunde.
  • Ort: Der Beratungseinsatz findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt.

Ein Beratungseinsatz ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung und sollte unbedingt in Anspruch genommen werden. Er bietet Ihnen und Ihren pflegenden Angehörigen wertvolle Unterstützung und trägt dazu bei, die Pflegequalität zu sichern.

Wenn Sie das persönliche Gespräch suchen, lassen Sie uns direkt miteinander sprechen! »

Pflegegeld 2025: Alles, was Sie wissen müssen

Das Pflegegeld ist eine staatliche Leistung, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell unterstützt. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und wird regelmäßig angepasst. Erfahren Sie hier alles Wichtige über das Pflegegeld 2025: Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Und wenn Fragen offen bleiben: Wir vom ambulanten Pflegedienst MEDI i24 in Erkrath und Hilden beantworten Ihre Fragen gerne.

Warum ist das Pflegegeld so wichtig?

Das Pflegegeld bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine finanzielle Sicherheit und ermöglicht eine selbstbestimmte Pflege. Es trägt dazu bei, die Lebensqualität zu verbessern und die Versorgung sicherzustellen.

Wie wird der Pflegegrad festgestellt?

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem sogenannten Pflegegrad. Dieser wird von einem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt. Dabei werden die körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen bewertet.

Höhen des Pflegegeldes 2025

Die Pflegegelder wurden zum 1. Januar 2025 erhöht. Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Beträge:

Pflegegrad         Pflegegeld/Monat 

1                             kein Anspruch

2                             347 €

3                             599 €

4                             800 €

5                             990 €

Anspruch auf Pflegegeld

Um die finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen Sie oder Ihre Angehörigen, die gepflegt werden sollen, einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Pflegebedürftigkeit: Sie müssen einen anerkannten Pflegegrad haben.
  • Selbstständige Pflege: Das Pflegegeld ist für die selbstständige Pflege zu Hause bestimmt.
  • Einzahlungen in die Pflegekasse: Um finanzielle Unterstützung zu bekommen, muss in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt worden sein oder eine Familienversicherung bestanden haben.

Pflegebedürftige können außerdem weitere Leistungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel:

  • Pflegesachleistungen: Wenn Sie keine Pflegeperson haben, können Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen und die Kosten über die Pflegekasse abrechnen.
  • Kurzzeitpflege: Bei vorübergehender Verhinderung der Pflegeperson kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.
  • Verhinderungspflege: Für die Verhinderung der Pflegeperson steht ein zusätzlicher Betrag zur Verfügung.

Antrag auf Pflegegeld

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Die leitet ihn an den MDK weiter, der dann den pflegebedürftigen Menschen begutachtet und ein Pflegegradgutachten erstellt.

Häufig gestellte Fragen

  • Kann ich Pflegegeld und Rente gleichzeitig beziehen? Ja, Pflegegeld und Rente können grundsätzlich gleichzeitig bezogen werden.
  • Was passiert, wenn sich mein Pflegebedarf ändert? Sie können jederzeit einen neuen Antrag auf Pflegegrad feststellen lassen.
  • Wer hat Anspruch auf Pflegegeld? Anspruch haben Personen, die einen anerkannten Pflegegrad haben und selbstständig gepflegt werden.

Sprechen wir miteinander, unser Team bei MEDI i24 berät Sie gerne! »