Pflegegrad 1-5: Ihre Rechte und Leistungen im Überblick

Sie sind nicht allein – wir helfen Ihnen!

Die Diagnose einer Pflegebedürftigkeit kann überwältigend sein. Doch es gibt gute Nachrichten: Mit einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf zahlreiche Leistungen, die Ihnen den Alltag erleichtern und Ihre Lebensqualität verbessern können. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal nutzen können.

Ein Mensch gilt als pflegebedürftig, wenn er in mindestens einem der folgenden Bereiche Unterstützung benötigt:

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, An- und Ausziehen
  • Ernährung: Zubereiten und Einnehmen von Mahlzeiten
  • Mobilität: Aufstehen, Gehen, Treppensteigen
  • Haushalt: Putzen, Einkaufen
  • Beziehungen: soziale Kontakte pflegen

Was bedeutet Pflegegrad eigentlich?

Er ist ein Maß für Ihre Selbstständigkeit im Alltag und wird mit Hilfe einer standardisierten Begutachtung ermittelt und in fünf Stufen eingeteilt:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Mehr zur Einteilung finden Sie zum Nachlesen bei pflege.de.

Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Je höher Ihr Pflegegrad, desto umfangreicher sind in der Regel die Leistungen, die Sie bei der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können. Dazu gehören:

  • Pflegegeld: ein monatlicher Geldbetrag, den Sie für die selbstständige Pflege oder die Bezahlung eines Pflegedienstes nutzen können
  • Pflegesachleistungen: Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten, können Sie einen Teil der Kosten über die Pflegekasse erstattet bekommen.
  • Verhinderungspflege: Wenn Ihre Pflegeperson einmal ausfällt, können Sie eine Ersatzpflegekraft finanziert bekommen.
  • Kurzzeitpflege: Bei einem vorübergehenden Pflegebedarf können Sie in einer Einrichtung untergebracht werden.
  • Entlastungsbetrag: Dieser Betrag kann für verschiedene Leistungen genutzt werden, beispielsweise für Tagespflege oder Haushaltshilfe.
  • Pflegehilfsmittel: Sie erhalten Zuschüsse für benötigte Hilfsmittel wie Rollatoren oder Pflegebetten.

Wie stelle ich einen Antrag?

In der Regel beantragt Ihr Hausarzt den Pflegegrad. Er stellt einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Ein Gutachter wird Sie dann zu Hause besuchen und Ihren Pflegebedarf einschätzen.

Wir unterstützen Sie!

Der Antrag und die damit verbundenen Formalitäten können sehr umfangreich und auch unübersichtlich sein. Wir beim Pflegedienst MEDI i24 in Erkrath und Hilden stehen Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie bei allen Fragen.

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Hauswirtschaftskraft (m/w/d) gesucht – aber nicht irgendeine!

Wir suchen keine gewöhnliche Hauswirtschaftskraft, sondern einen echten Allrounder in unserem Team! Bist du bereit, die Herausforderungen des Alltags mit einem Lächeln zu meistern und das Zuhause unserer Klienten zum Strahlen zu bringen? Dann bewirb dich jetzt und werde Teil des Pflegedienstes MEDI i24 in Erkrath!

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Riskieren Sie keine Kürzung beim Pflegegeld: jetzt Beratungseinsatz zur Pflege vereinbaren!

Sie beziehen Pflegegeld und werden zu Hause von Angehörigen gepflegt? Dann haben Sie Anspruch auf einen regelmäßigen Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI. Der ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern. Wer ihn nicht wahrnimmt, riskiert Kürzungen beim Pflegegeld!

Wenn Sie als Pflegebedürftiger Pflegegeld für die häusliche Pflege bekommen und keine Hilfe von einer professionellen Pflegekraft wie einen ambulantem Pflegedienst bekommen, sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durchführen zu lassen. In welchen Abständen sie stattfinden muss, hängt von Ihrem Pflegegrad ab:

  • bei Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Vierteljahr

Wer mit Pflegegrad 1 zuhause gepflegt wird, muss keinen Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 wahrnehmen, hat aber halbjährlich Anspruch darauf. Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse.

Beim Beratungseinsatz besucht Sie eine qualifizierte Fachkraft zum Beispielvon MEDI i24, die Sie und Ihre pflegenden Angehörigen in allen Fragen rund um die Pflege unterstützt. Dabei geht es unter anderem um:

  • Pflegetechniken: Wir zeigen Ihnen neue Pflegetechniken und geben Tipps zur Verbesserung der Pflegequalität.
  • Entlastung: Sie erhalten Informationen über Entlastungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Tagespflege oder Kurzzeitpflege.
  • Hilfsmittel: Unsere Fachkraft berät Sie über geeignete Hilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern können.
  • Gesundheit: Sie werden über gesundheitliche Aspekte der Pflege informiert und erhalten Tipps zur Gesundheitsförderung.

Warum ist ein Beratungseinsatz wichtig?

  • Sicherung der Pflegequalität: Durch regelmäßige Beratungen wird sichergestellt, dass die Pflegebedürftigen optimal versorgt werden.
  • Entlastung pflegender Angehöriger: Die Fachkraft bietet den pflegenden Angehörigen Unterstützung und entlastet sie im Pflegealltag.
  • Verhinderung von Überlastung: Durch frühzeitige Beratung können Überlastungen und damit verbundene Erkrankungen verhindert werden.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf einen Beratungseinsatz haben alle Pflegebedürftigen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt werden.

Wie wird die Beratung organisiert?

Wann und wie der Beratungseinsatz abläuft, müssen Sie als Pflegebedürftiger beziehungsweise pflegender Angehöriger mit der zuständigen Beratungsstelle absprechen und eigenständig organisieren.

  • Kosten: Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse übernommen.
  • Dauer: Ein Beratungseinsatz dauert in der Regel etwa eine Stunde.
  • Ort: Der Beratungseinsatz findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt.

Ein Beratungseinsatz ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung und sollte unbedingt in Anspruch genommen werden. Er bietet Ihnen und Ihren pflegenden Angehörigen wertvolle Unterstützung und trägt dazu bei, die Pflegequalität zu sichern.

Wenn Sie das persönliche Gespräch suchen, lassen Sie uns direkt miteinander sprechen! »

Pflegegeld 2025: Alles, was Sie wissen müssen

Das Pflegegeld ist eine staatliche Leistung, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell unterstützt. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und wird regelmäßig angepasst. Erfahren Sie hier alles Wichtige über das Pflegegeld 2025: Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Und wenn Fragen offen bleiben: Wir vom ambulanten Pflegedienst MEDI i24 in Erkrath und Hilden beantworten Ihre Fragen gerne.

Warum ist das Pflegegeld so wichtig?

Das Pflegegeld bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine finanzielle Sicherheit und ermöglicht eine selbstbestimmte Pflege. Es trägt dazu bei, die Lebensqualität zu verbessern und die Versorgung sicherzustellen.

Wie wird der Pflegegrad festgestellt?

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem sogenannten Pflegegrad. Dieser wird von einem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt. Dabei werden die körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen bewertet.

Höhen des Pflegegeldes 2025

Die Pflegegelder wurden zum 1. Januar 2025 erhöht. Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Beträge:

Pflegegrad         Pflegegeld/Monat 

1                             kein Anspruch

2                             347 €

3                             599 €

4                             800 €

5                             990 €

Anspruch auf Pflegegeld

Um die finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen Sie oder Ihre Angehörigen, die gepflegt werden sollen, einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Pflegebedürftigkeit: Sie müssen einen anerkannten Pflegegrad haben.
  • Selbstständige Pflege: Das Pflegegeld ist für die selbstständige Pflege zu Hause bestimmt.
  • Einzahlungen in die Pflegekasse: Um finanzielle Unterstützung zu bekommen, muss in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt worden sein oder eine Familienversicherung bestanden haben.

Pflegebedürftige können außerdem weitere Leistungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel:

  • Pflegesachleistungen: Wenn Sie keine Pflegeperson haben, können Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen und die Kosten über die Pflegekasse abrechnen.
  • Kurzzeitpflege: Bei vorübergehender Verhinderung der Pflegeperson kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.
  • Verhinderungspflege: Für die Verhinderung der Pflegeperson steht ein zusätzlicher Betrag zur Verfügung.

Antrag auf Pflegegeld

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Die leitet ihn an den MDK weiter, der dann den pflegebedürftigen Menschen begutachtet und ein Pflegegradgutachten erstellt.

Häufig gestellte Fragen

  • Kann ich Pflegegeld und Rente gleichzeitig beziehen? Ja, Pflegegeld und Rente können grundsätzlich gleichzeitig bezogen werden.
  • Was passiert, wenn sich mein Pflegebedarf ändert? Sie können jederzeit einen neuen Antrag auf Pflegegrad feststellen lassen.
  • Wer hat Anspruch auf Pflegegeld? Anspruch haben Personen, die einen anerkannten Pflegegrad haben und selbstständig gepflegt werden.

Sprechen wir miteinander, unser Team bei MEDI i24 berät Sie gerne! »

Top 5 Fragen und Antworten über die ambulante Pflege

Die ambulante Pflege in Deutschland wird immer wichtiger, da immer mehr Menschen in ihrem eigenen Zuhause gepflegt werden. Laut Statistischem Bundesamt sind rund 4,2  Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig, mehr als 80 Prozent von ihnen werden daheim versorgt. Ambulante Pflegedienste spielen dabei eine wichtige Rolle, unterstützen sie doch die pflegenden Angehörigen oder übernehmen die Pflege komplett.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die ambulante Pflege:

1. Was ist ambulante Pflege?

Ambulante Pflege ist die Versorgung kranker, behinderter oder alter Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Im Gegensatz zur stationären Pflege in Pflegeheimen wird die Pflege durch speziell ausgebildete Pflegekräfte direkt zu Hause erbracht.

2. Welche Vorteile hat die ambulante Pflege für die Pflegebedürftigen?

  • Erhalt der gewohnten Umgebung: Die größte Stärke der ambulanten Pflege liegt darin, dass Pflegebedürftige in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Das eigene Zuhause bietet Sicherheit, Geborgenheit und ermöglicht den Erhalt sozialer Kontakte.
  • Erhalt der Selbstständigkeit: Ambulante Pflege unterstützt dabei, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und zu fördern.
  • Individuelle Pflege: Die Pflegeleistungen können individuell auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten werden.
  • Flexibilität: Die Pflege kann flexibel an den Tagesablauf und die individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
  • Höhere Lebensqualität: Durch die ambulante Pflege kann eine höhere Lebensqualität erreicht werden, da soziale Kontakte erhalten bleiben und die Selbstbestimmung gewahrt wird.

3. Welche Vorteile hat die ambulante Pflege für die Angehörigen?

  • Entlastung: Ambulante Pflegedienste entlasten Angehörige in der Pflege und ermöglichen ihnen, ihren eigenen Verpflichtungen nachzugehen.
  • Fachliche Unterstützung: Pflegekräfte verfügen über das nötige Fachwissen und können bei der Pflege unterstützen und beraten.
  • Zeit für sich: Angehörige haben mehr Zeit für sich selbst und können ihre eigenen Interessen verfolgen.
  • Beruhigung: Die Gewissheit, dass ein professioneller Pflegedienst die Versorgung übernimmt, gibt Sicherheit und beruhigt.

4. Welche Leistungen kann ein ambulanter Pflegedienst erbringen?

Hier sind einige der wichtigsten Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst erbringen kann:

  • Körperpflege:
    • Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden
    • Unterstützung bei der Mundhygiene
    • Hilfe beim An- und Auskleiden
    • Unterstützung bei der Körperpflege nach dem Toilettengang
  • Mobilität:
    • Hilfe beim Aufstehen und Hinlegen
    • Unterstützung beim Gehen und Stehen
    • Begleitung bei Spaziergängen
  • Ernährung:
    • Hilfe beim Essen und Trinken
    • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Medizinische Behandlungspflege:
    • Wundversorgung
    • Medikamentengabe
    • Injektionen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung:
    • Einkaufen
    • Kochen
    • Reinigung der Wohnung
    • Wäsche waschen und bügeln
  • Betreuungsleistungen:
    • Gesellschaft leisten
    • Aktivierung und Beschäftigung
  • Beratung und Unterstützung:
    • Beratung bei Fragen zur Pflege und Versorgung
    • Unterstützung bei Behördengängen
    • Vermittlung weiterer Hilfsdienste

Die konkreten Leistungen richten sich nach dem individuellen Pflegebedarf des Einzelnen und werden in einem individuellen Pflegeplan festgehalten.

Zusätzlich können ambulante Pflegedienste folgende Leistungen anbieten:

  • Verhinderungspflege: Wenn die pflegende Angehörige verhindert ist, kann der ambulante Pflegedienst vorübergehend einspringen.
  • Tages- und Nachtpflege: Diese Angebote ermöglichen es Pflegebedürftigen, tagsüber oder nachts betreut zu werden, während die Angehörigen Entlastung finden.
  • Kurzzeitpflege: Bei einem vorübergehenden erhöhten Pflegebedarf kann eine kurzzeitige Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung organisiert werden.

Wichtig: Die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen, sofern ein entsprechender Pflegegrad festgestellt wurde.

5. Welche  Entwicklungen in der ambulanten Pflege zeichnen sich für 2025 ab?

Die ambulante Pflege befindet sich in einem stetigen Wandel und ist von zahlreichen aktuellen Entwicklungen geprägt. Diese Entwicklungen werden maßgeblich durch den demografischen Wandel, den Fachkräftemangel und den technischen Fortschritt beeinflusst.

Hier sind einige der wichtigsten aktuellen Entwicklungen in der ambulanten Pflege:

a. Digitalisierung und Technologisierung

  • Digitale Pflegepläne: Papierbasierte Dokumentation wird zunehmend durch digitale Lösungen ersetzt, was eine schnellere und effizientere Pflegeplanung ermöglicht.
  • Telemedizin: Videokonferenzen mit Ärzten ermöglichen eine schnellere Diagnose und Behandlung, insbesondere für Patienten mit eingeschränkter Mobilität.
  • Smart Home-Lösungen: Sensoren und vernetzte Geräte unterstützen Pflegebedürftige im Alltag und ermöglichen eine frühzeitige Erkennung von Notfällen.
  • Mobile Apps: Sowohl für Pflegekräfte als auch für Patienten gibt es zahlreiche Apps, die die Kommunikation und Organisation erleichtern.

b. Fachkräftemangel und Personalentwicklung

  • Rekrutierung: Der Fachkräftemangel in der Pflege stellt eine große Herausforderung dar. Innovative Konzepte zur Mitarbeitergewinnung und -bindung sind gefragt.
  • Weiterbildung: Fort- und Weiterbildungen sind unverzichtbar, um die Qualität der Pflege zu sichern und den Pflegekräften attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten.
  • Quereinstieg: Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, werden verstärkt Möglichkeiten für Quereinsteiger geschaffen.
  • Arbeitsbedingungen: Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist entscheidend, um Pflegekräfte zu halten und neue zu gewinnen.

c. Individualisierung und Personalisierung der Pflege

  • Individuelle Pflegepläne: Jeder Pflegebedürftige hat individuelle Bedürfnisse, die in einem persönlichen Pflegeplan berücksichtigt werden sollten.
  • Ganzheitliche Betreuung: Neben der medizinischen Versorgung wird auch die psychosoziale Betreuung immer wichtiger.
  • Wünsche und Bedürfnisse: Die Wünsche und Bedürfnisse der Pflegebedürftigen stehen im Mittelpunkt der Pflege.

d. Kooperation und Vernetzung

  • Regionale Netzwerke: Regionale Netzwerke ermöglichen eine bessere Koordination der Versorgung und eine effizientere Nutzung von Ressourcen.
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Eine enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Therapeuten und Pflegekräften verbessert die Qualität der Versorgung.
  • Kooperation mit Angehörigen: Angehörige werden als wichtige Partner in der Pflege gesehen und in die Planung und Durchführung der Pflege einbezogen.

e. Finanzierung und Wirtschaftlichkeit

  • Pflegeversicherungsbeiträge: Die Finanzierung der Pflegeversicherung ist ein Dauerthema in der Politik.
  • Kostendruck: Steigende Kosten im Gesundheitswesen stellen die Pflegeeinrichtungen vor große Herausforderungen.
  • Zukunftsfähigkeit: Es müssen nachhaltige Finanzierungsmodelle entwickelt werden, um die Pflege auch in Zukunft zu sichern.

f. Qualitätssicherung

  • Zertifizierungen: Zertifizierungen dienen dazu, die Qualität der Pflege zu sichern und transparent zu machen.
  • Patientenbefragungen: Die Meinung der Patienten ist wichtig, um die Qualität der Pflege kontinuierlich zu verbessern.
  • Qualitätsmanagement: Effektive Qualitätsmanagementsysteme helfen, Schwachstellen zu identifizieren und Abläufe zu optimieren.