Wie wird ein Pflegegrad ermittelt?

Pflegegrad 1-5: Ihre Rechte und Leistungen im Überblick

Sie sind nicht allein – wir helfen Ihnen!

Die Diagnose einer Pflegebedürftigkeit kann überwältigend sein. Doch es gibt gute Nachrichten: Mit einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf zahlreiche Leistungen, die Ihnen den Alltag erleichtern und Ihre Lebensqualität verbessern können. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal nutzen können.

Ein Mensch gilt als pflegebedürftig, wenn er in mindestens einem der folgenden Bereiche Unterstützung benötigt:

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, An- und Ausziehen
  • Ernährung: Zubereiten und Einnehmen von Mahlzeiten
  • Mobilität: Aufstehen, Gehen, Treppensteigen
  • Haushalt: Putzen, Einkaufen
  • Beziehungen: soziale Kontakte pflegen

Was bedeutet Pflegegrad eigentlich?

Er ist ein Maß für Ihre Selbstständigkeit im Alltag und wird mit Hilfe einer standardisierten Begutachtung ermittelt und in fünf Stufen eingeteilt:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Mehr zur Einteilung finden Sie zum Nachlesen bei pflege.de.

Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Je höher Ihr Pflegegrad, desto umfangreicher sind in der Regel die Leistungen, die Sie bei der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können. Dazu gehören:

  • Pflegegeld: ein monatlicher Geldbetrag, den Sie für die selbstständige Pflege oder die Bezahlung eines Pflegedienstes nutzen können
  • Pflegesachleistungen: Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten, können Sie einen Teil der Kosten über die Pflegekasse erstattet bekommen.
  • Verhinderungspflege: Wenn Ihre Pflegeperson einmal ausfällt, können Sie eine Ersatzpflegekraft finanziert bekommen.
  • Kurzzeitpflege: Bei einem vorübergehenden Pflegebedarf können Sie in einer Einrichtung untergebracht werden.
  • Entlastungsbetrag: Dieser Betrag kann für verschiedene Leistungen genutzt werden, beispielsweise für Tagespflege oder Haushaltshilfe.
  • Pflegehilfsmittel: Sie erhalten Zuschüsse für benötigte Hilfsmittel wie Rollatoren oder Pflegebetten.

Wie stelle ich einen Antrag?

In der Regel beantragt Ihr Hausarzt den Pflegegrad. Er stellt einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Ein Gutachter wird Sie dann zu Hause besuchen und Ihren Pflegebedarf einschätzen.

Wir unterstützen Sie!

Der Antrag und die damit verbundenen Formalitäten können sehr umfangreich und auch unübersichtlich sein. Wir beim Pflegedienst MEDI i24 in Erkrath und Hilden stehen Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie bei allen Fragen.

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