Riskieren Sie keine Kürzung beim Pflegegeld: jetzt Beratungseinsatz zur Pflege vereinbaren!
Sie beziehen Pflegegeld und werden zu Hause von Angehörigen gepflegt? Dann haben Sie Anspruch auf einen regelmäßigen Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI. Der ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern. Wer ihn nicht wahrnimmt, riskiert Kürzungen beim Pflegegeld!
Wenn Sie als Pflegebedürftiger Pflegegeld für die häusliche Pflege bekommen und keine Hilfe von einer professionellen Pflegekraft wie einen ambulantem Pflegedienst bekommen, sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durchführen zu lassen. In welchen Abständen sie stattfinden muss, hängt von Ihrem Pflegegrad ab:
- bei Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Halbjahr
- Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Vierteljahr
Wer mit Pflegegrad 1 zuhause gepflegt wird, muss keinen Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 wahrnehmen, hat aber halbjährlich Anspruch darauf. Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse.
Beim Beratungseinsatz besucht Sie eine qualifizierte Fachkraft zum Beispielvon MEDI i24, die Sie und Ihre pflegenden Angehörigen in allen Fragen rund um die Pflege unterstützt. Dabei geht es unter anderem um:
- Pflegetechniken: Wir zeigen Ihnen neue Pflegetechniken und geben Tipps zur Verbesserung der Pflegequalität.
- Entlastung: Sie erhalten Informationen über Entlastungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Tagespflege oder Kurzzeitpflege.
- Hilfsmittel: Unsere Fachkraft berät Sie über geeignete Hilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern können.
- Gesundheit: Sie werden über gesundheitliche Aspekte der Pflege informiert und erhalten Tipps zur Gesundheitsförderung.
Warum ist ein Beratungseinsatz wichtig?
- Sicherung der Pflegequalität: Durch regelmäßige Beratungen wird sichergestellt, dass die Pflegebedürftigen optimal versorgt werden.
- Entlastung pflegender Angehöriger: Die Fachkraft bietet den pflegenden Angehörigen Unterstützung und entlastet sie im Pflegealltag.
- Verhinderung von Überlastung: Durch frühzeitige Beratung können Überlastungen und damit verbundene Erkrankungen verhindert werden.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf einen Beratungseinsatz haben alle Pflegebedürftigen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt werden.
Wie wird die Beratung organisiert?
Wann und wie der Beratungseinsatz abläuft, müssen Sie als Pflegebedürftiger beziehungsweise pflegender Angehöriger mit der zuständigen Beratungsstelle absprechen und eigenständig organisieren.
- Kosten: Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse übernommen.
- Dauer: Ein Beratungseinsatz dauert in der Regel etwa eine Stunde.
- Ort: Der Beratungseinsatz findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt.
Ein Beratungseinsatz ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung und sollte unbedingt in Anspruch genommen werden. Er bietet Ihnen und Ihren pflegenden Angehörigen wertvolle Unterstützung und trägt dazu bei, die Pflegequalität zu sichern.
Wenn Sie das persönliche Gespräch suchen, lassen Sie uns direkt miteinander sprechen! »