Pflegegeld 2025: Alles, was Sie wissen müssen
Das Pflegegeld ist eine staatliche Leistung, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell unterstützt. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und wird regelmäßig angepasst. Erfahren Sie hier alles Wichtige über das Pflegegeld 2025: Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Und wenn Fragen offen bleiben: Wir vom ambulanten Pflegedienst MEDI i24 in Erkrath und Hilden beantworten Ihre Fragen gerne.
Warum ist das Pflegegeld so wichtig?
Das Pflegegeld bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine finanzielle Sicherheit und ermöglicht eine selbstbestimmte Pflege. Es trägt dazu bei, die Lebensqualität zu verbessern und die Versorgung sicherzustellen.
Wie wird der Pflegegrad festgestellt?
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem sogenannten Pflegegrad. Dieser wird von einem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt. Dabei werden die körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen bewertet.
Höhen des Pflegegeldes 2025
Die Pflegegelder wurden zum 1. Januar 2025 erhöht. Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Beträge:
Pflegegrad Pflegegeld/Monat
1 kein Anspruch
2 347 €
3 599 €
4 800 €
5 990 €
Anspruch auf Pflegegeld
Um die finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen Sie oder Ihre Angehörigen, die gepflegt werden sollen, einige Voraussetzungen erfüllen:
- Pflegebedürftigkeit: Sie müssen einen anerkannten Pflegegrad haben.
- Selbstständige Pflege: Das Pflegegeld ist für die selbstständige Pflege zu Hause bestimmt.
- Einzahlungen in die Pflegekasse: Um finanzielle Unterstützung zu bekommen, muss in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt worden sein oder eine Familienversicherung bestanden haben.
Pflegebedürftige können außerdem weitere Leistungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel:
- Pflegesachleistungen: Wenn Sie keine Pflegeperson haben, können Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen und die Kosten über die Pflegekasse abrechnen.
- Kurzzeitpflege: Bei vorübergehender Verhinderung der Pflegeperson kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.
- Verhinderungspflege: Für die Verhinderung der Pflegeperson steht ein zusätzlicher Betrag zur Verfügung.
Antrag auf Pflegegeld
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Die leitet ihn an den MDK weiter, der dann den pflegebedürftigen Menschen begutachtet und ein Pflegegradgutachten erstellt.
Häufig gestellte Fragen
- Kann ich Pflegegeld und Rente gleichzeitig beziehen? Ja, Pflegegeld und Rente können grundsätzlich gleichzeitig bezogen werden.
- Was passiert, wenn sich mein Pflegebedarf ändert? Sie können jederzeit einen neuen Antrag auf Pflegegrad feststellen lassen.
- Wer hat Anspruch auf Pflegegeld? Anspruch haben Personen, die einen anerkannten Pflegegrad haben und selbstständig gepflegt werden.
Sprechen wir miteinander, unser Team bei MEDI i24 berät Sie gerne! »