Haushaltshilfe

Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1: So funktioniert die Unterstützung für Pflegebedürftige

Wer aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung oder Pflegesituation seinen Haushalt nicht mehr selbst führen kann, hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Doch ab welchem Pflegegrad erhält man diese Unterstützung? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Haushaltshilfe und Pflegegrade.

Haushaltshilfe – eine wertvolle Unterstützung im Alltag

Viele Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, benötigen Unterstützung im Haushalt. Dazu gehören Tätigkeiten wie Putzen, Einkaufen, Wäsche waschen oder Kochen. Damit Betroffene nicht alleine gelassen werden, gibt es die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe zu beantragen. Die Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen werden.

Pflegegrad und Anspruch auf eine Haushaltshilfe

Ab Pflegegrad 1 können Pflegebedürftige finanzielle Unterstützung für haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Pflegekasse: Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat. Dieser kann unter anderem für eine Haushaltshilfe genutzt werden.
  2. Krankenkasse: Falls eine medizinische Notwendigkeit besteht – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer schweren Erkrankung – übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Bedingungen die Kosten für eine Haushaltshilfe.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit die Pflegekasse oder Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) muss vorliegen.
  • Die Haushaltshilfe muss von einem zertifizierten Anbieter erbracht werden.
  • Bei der Krankenkasse ist oft eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die die Notwendigkeit bestätigt.
  • Keine im Haushalt lebende Person darf die Aufgaben übernehmen können.

So beantragen Sie eine Haushaltshilfe

Die Beantragung läuft je nach zuständiger Kasse unterschiedlich ab:

  • Pflegekasse: Der Entlastungsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen wird automatisch gewährt, muss aber zweckgebunden genutzt und nachgewiesen werden.
  • Krankenkasse: Hier muss ein formeller Antrag gestellt werden, oft mit ärztlichem Attest.

Ein direkter Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse oder Pflegekasse hilft, offene Fragen zu klären und die besten Optionen für eine Haushaltshilfe zu finden.

Unterstützung ab Pflegegrad 1 möglich

Bereits ab Pflegegrad 1 können Pflegebedürftige finanzielle Hilfen für haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten. Der Entlastungsbetrag der Pflegekasse kann hierbei eine wertvolle Unterstützung sein. Zusätzlich besteht bei medizinischer Notwendigkeit die Möglichkeit, über die Krankenkasse eine Hilfe im Haushalt zu beantragen.

Falls Sie Fragen zur Antragstellung oder weiteren Möglichkeiten haben, empfehlen wir, direkt bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegeversicherung nachzufragen.