Gönnen Sie sich eine Pause – mit der Sicherheit der Kurzzeitpflege
Die Pflege eines geliebten Menschen ist ein Zeichen tiefer Zuneigung und Verantwortungsbewusstsein. Doch was, wenn die Kräfte eines pflegenden Angehörigen schwinden, die Verantwortung schwer auf den Schultern lastet oder es organisatorisch für kurze Zeit einfach unmöglich ist, die Pflege sicherzustellen? In solchen Momenten kann die Kurzzeitpflege die Lösung sein – eine Chance, die sowohl den Pflegebedürftigen als auch den Angehörigen neue Kraft schenken kann.
Auch in Erkrath, Hilden und Umgebung gibt es Möglicheiten für die zeitweise Pflege außerhalb der eigenen vier Wände. Hier finden Sie einen Link zu entsprechenden Angeboten der Kurzzeitpflege in der Umgebung. Auch bei der Stadt Erkrath erhalten Sie Auskunft und bei MEDI i24 bekommen Sie vorab Informationen, was bei all dem zu beachten ist.
Der Sinn der Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege kann in verschiedenen Situationen eine sinnvolle Lösung sein:
- Überbrückung von Engpässen – wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann, beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen.
- Nach einem Krankenhausaufenthalt um die Genesung zu fördern und den Übergang zurück in die häusliche Umgebung zu erleichtern
- Krisensituationen – bei plötzlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands des Pflegebedürftigen oder Überforderung der pflegenden Angehörigen
- Entlastung pflegender Angehöriger – um ihnen eine Auszeit zu ermöglichen, neue Kraft zu schöpfen und Burnout vorzubeugen
- Erprobung der stationären Pflege – um dem Pflegebedürftigen und den Angehörigen die Möglichkeit zu geben, die stationäre Pflege kennenzulernen
Voraussetzungen für Kurzzeitpflege
Um die übergangsweise Pflege außer Haus in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Pflegebedürftigkeit: Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben. In Ausnahmefällen kann Kurzzeitpflege auch bei Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt.
- Antragstellung: Der Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden.
- Verfügbarkeit von Plätzen: Die Verfügbarkeit von Kurzzeitpflegeplätzen kann regional variieren. Es empfiehlt sich, frühzeitig nach einem geeigneten Platz zu suchen.
Ablauf
Und so läuft die Kurzzeitpflege ab:
- Beratung und Information: Pflegende Angehörige und Pflegebedürftige informieren sich über die Möglichkeiten der Kurzzeitpflege und lassen sich von ihrer Pflegekasse, Pflegediensten oder Beratungsstellen beraten.
- Antragstellung: Ein formloser oder formeller Antrag wird bei der Pflegekasse eingereicht.
- Platzsuche: Gemeinsam mit der Pflegekasse oder eigenständig wird ein geeigneter Kurzzeitpflegeplatz gesucht.
- Aufnahme: Nach Zusage des Platzes wird der pflegebedürftige Mensch in die Kurzzeitpflegeeinrichtung aufgenommen.
- Aufenthalt: Während des Aufenthalts wird der oder die Pflegebedürftige professionell gepflegt und betreut. Die Dauer ist in der Regel auf bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt.
- Entlassung: Nach Ablauf der Kurzzeitpflege oder bei Erreichen der vereinbarten Aufenthaltsdauer zieht der/die Pflegebedürftige zurück nach Hause in sein gewohntes Umfeld.
Finanzierung
Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, wobei es Höchstbeträge gibt. Im Jahr 2024 betrug der Leistungsanspruch für Kurzzeitpflege bis zu 1.774 Euro. Dieser Betrag kann unter bestimmten Voraussetzungen durch nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege auf bis zu 3.386 Euro erhöht werden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen in der Regel vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.
Kurzzeitpflege ist keine Kapitulation, sondern ein Akt der Liebe. Sie ermöglicht es, die Pflege des geliebten Menschen langfristig und mit neuer Energie sicherzustellen. Sie ist ein Zeichen dafür, dass wir in schwierigen Zeiten nicht allein sind und dass es Wege gibt, die Last zu teilen und die Liebe zu bewahren.