FAQ ambulante Pflege

FAQ: Ambulante Pflege – die wichtigsten Fragen und Antworten

Sie oder ein Angehöriger brauchen Unterstützung zu Hause und denken über ambulante Pflege nach? Oder möchten Sie einfach wissen, welche Möglichkeiten es gibt und wie die Finanzierung funktioniert? Die Welt der häuslichen Pflege kann komplex erscheinen. Deshalb haben wir für Sie die 10 häufigsten Fragen zur ambulanten Pflege in Deutschland verständlich beantwortet. Erfahren Sie jetzt alles Wichtige, um gut informiert zu sein!

1. Was genau ist ambulante Pflege bzw. häusliche Pflege?

Ambulante Pflege (oder auch häusliche Pflege) bezeichnet die professionelle Unterstützung und Versorgung hilfs- oder pflegebedürftiger Menschen in ihrer eigenen Wohnung durch geschultes Personal eines ambulanten Pflegedienstes. Ziel ist es, ihnen ein möglichst selbstständiges und würdevolles Leben im vertrauten Umfeld zu ermöglichen, auch wenn sie im Alltag auf Hilfe angewiesen sind.

2. Welche Leistungen bietet ein ambulanter Pflegedienst an?

Ambulante Pflegedienste bieten ein breites Spektrum an Leistungen, das individuell angepasst wird. Dazu gehören typischerweise:

Grundpflege: Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen), beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungsaufnahme und bei der Mobilität.
Behandlungspflege: Medizinische Leistungen nach ärztlicher Verordnung (z. B. Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen, Kompressionsverbände).
Hauswirtschaftliche Versorgung: Unterstützung im Haushalt (Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Wäschepflege).
Pflegerische Betreuungsleistungen: Gesellschaft leisten, Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen, Unterstützung bei der Tagesstrukturierung.
Pflegeberatung: individuellen medizinischen und kosteneffektiven Pflegeplan erstellen
Verhinderungspflege: Einsatz, wenn pflegende Angehörige verhindert sind

3. Was ist ein Pflegegrad und wie wird er ermittelt?

Der Pflegegrad (früher Pflegestufe) ist ein Maß für die Schwere der Pflegebedürftigkeit. Er basiert auf der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit einer Person in sechs verschiedenen Bereichen des Alltags. Ermittelt wird der Pflegegrad durch eine Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten führt der Medizinische Dienst (MD) diese Begutachtung in der Regel zu Hause durch; bei Privatversicherten ist MEDICPROOF zuständig. Es gibt die Pflegegrade 1 bis 5.

4. Wie beantrage ich einen Pflegegrad und Leistungen der Pflegekasse?

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Dies geschieht formlos schriftlich bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Viele Kassen bieten auf ihren Webseiten auch Vordrucke an. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse die Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrades.

5. Wer übernimmt die Kosten für die ambulante Pflege in Deutschland?

Die Kosten für ambulante Pflege werden hauptsächlich von der Pflegekasse übernommen, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Die Pflegekasse zahlt für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung (als Pflegesachleistung oder Pflegegeld). Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die ärztlich verordnete Behandlungspflege. Kosten, die über die Leistungen der Kassen hinausgehen, sind als Eigenanteil vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen.

6. Wie hoch sind die Kosten für ambulante Pflegedienste?

Die monatlichen Kosten ambulanter Pflege sind sehr variabel und hängen stark vom individuellen Pflegebedarf, dem anerkannten Pflegegrad und dem Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen ab. Die Pflegekasse stellt je nach Pflegegrad unterschiedliche Budgets für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Ein Kostenvoranschlag des Pflegedienstes gibt detailliert Auskunft über die zu erwartenden Ausgaben.

7. Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombinationsleistung?

Dies sind die Formen der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse:

Pflegegeld: Wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, wenn dieser von Angehörigen oder Bekannten gepflegt wird.
Pflegesachleistung: Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Kombinationsleistung: Eine Kombination aus beiden. Der Pflegebedürftige nimmt Sachleistungen vom Pflegedienst in Anspruch und erhält anteilig Pflegegeld für ergänzende Hilfen durch Angehörige.

8. Kann ich den ambulanten Pflegedienst frei wählen?

Ja, in Deutschland haben Pflegebedürftige das Recht, den für sie passenden ambulanten Pflegedienst frei zu wählen. Es ist ratsam, sich von verschiedenen Anbietern beraten zu lassen und Angebote zu vergleichen.

9. Bieten ambulante Pflegedienste auch Betreuung an Wochenenden oder Feiertagen an?

Ja, seriöse ambulante Pflegedienste gewährleisten in der Regel eine bedarfsgerechte Versorgung an 365 Tagen im Jahr, also auch an Wochenenden und Feiertagen. Insbesondere die notwendige Grund- und Behandlungspflege wird kontinuierlich sichergestellt.

10. Woran erkenne ich einen qualifizierten und vertrauenswürdigen ambulanten Pflegedienst?

Einen guten Pflegedienst erkennen Sie unter anderem an folgenden Merkmalen: transparente Beratung und Kostenaufklärung, Abschluss eines schriftlichen Pflegevertrags, Nachweis über regelmäßige Qualitätsprüfungen (z. B. durch den MD), qualifiziertes und freundliches Personal sowie eine gute Erreichbarkeit (auch für Notfälle). Scheuen Sie sich nicht, nach Referenzen zu fragen oder die Prüfberichte einzusehen.