„Tag der Pflegenden“ – für die, die jeden Tag alles geben

Heute ist der Tag der Pflegenden – ein Moment, der viel zu selten Raum bekommt in einem Alltag voller Hingabe, Kraft und unermüdlicher Fürsorge. Doch für uns, die jeden Morgen mit Herz und Verstand zu unseren Patientinnen und Patienten fahren, ist dieser Tag mehr als eine Würdigung. Er ist eine Erinnerung daran, dass Pflege nicht nur ein Beruf, sondern eine Berufung ist.

Jede Tür, die sich für uns öffnet, erzählt eine eigene Geschichte. Eine ältere Dame, die mit einem Lächeln auf uns wartet, weil wir ihre einzigen täglichen Besucher sind. Ein Herr, der uns mit seiner Lebensweisheit bereichert, während wir ihm helfen, seinen Tag zu beginnen. Jeder Handgriff, jede Geste – sie sind mehr als bloße Aufgaben. Sie sind Momente der Nähe, der Menschlichkeit, der Verbindung.

Es sind nicht nur die herausfordernden Momente, die uns bewegen – wenn ein vertrautes Gesicht nicht mehr da ist oder wir wissen, dass eine Familie um ihren geliebten Menschen bangt. Es sind auch die leisen Augenblicke, die uns Kraft geben: ein dankbarer Blick, eine warme Berührung, das Wissen, dass wir etwas bewirken.

Doch trotz all der Liebe und Leidenschaft, mit der wir arbeiten, wissen wir auch, dass die Pflege mehr Anerkennung braucht. Nicht nur heute, sondern jeden Tag.

Der Tag der Pflegenden am 12. Mai ist unser Tag. Ein Tag, um innezuhalten, stolz zu sein und weiterzumachen. Denn wir sind mehr als Helfende – wir sind Begleitende, Stärkende, Lebensspender. Und das mit ganzem Herzen.

Danke an alle, die diesen Weg mit uns gehen. ❤️

Kann Pflegegeld gepfändet werden? Wir klären auf.

Sie pflegen einen Angehörigen aufopferungsvoll und erhalten dafür von ihm das Pflegegeld oder einen Teil davon als Anerkennung? Eine wichtige Unterstützung! Doch was passiert, wenn Sie selbst Schulden haben? Viele fragen sich: Kann dieses Pflegegeld gepfändet werden? Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären Ihnen den Pfändungsschutz für Pflegegeld.

Die kurze Antwort: In der Regel nein!

Die gute Nachricht zuerst: Das Pflegegeld, das Pflegebedürftige an ihre pflegenden Angehörigen weitergeben, ist in der Regel unpfändbar. Es genießt einen besonderen gesetzlichen Schutz.

Warum ist das Pflegegeld geschützt?

  1. Es ist eine Sozialleistung für den Pflegebedürftigen: Das Pflegegeld (§ 37 SGB XI) wird von der Pflegekasse an den pflegebedürftige Mensch gezahlt. Er soll damit die notwendige Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst sicherstellen – zum Beispiel durch die Hilfe von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn.
  2. Zweckgebundenheit: Das Geld hat einen klaren Zweck: die Sicherstellung der Pflege. Wenn der Pflegebedürftige das Geld an Sie als pflegenden Angehörigen weitergibt, ist das meist eine Anerkennung Ihrer Leistung und dient weiterhin indirekt diesem Zweck. Es ist kein normales Einkommen für Sie als Pflegeperson.
  3. Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH): Der BGH hat in einem wichtigen Urteil (Az. IX ZB 21/10) entschieden, dass dieses weitergeleitete Pflegegeld seinen Charakter als zweckgebundene Sozialleistung behält. Es wird ähnlich behandelt wie unpfändbare Sozialleistungen nach § 54 Absatz 3 Nummer 3 des Ersten Sozialgesetzbuches (SGB I).

Wichtig: Die Weitergabe durch den Pflegebedürftigen

Entscheidend für den Pfändungsschutz ist meist, dass das Pflegegeld zuerst an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird und dieser es dann informell an Sie weiterleitet. Es handelt sich nicht um einen Lohn oder ein Gehalt für Ihre Pflegetätigkeit, sondern um eine freiwillige Geste der Anerkennung aus Mitteln, die der Sicherstellung der Pflege dienen.

Was tun, wenn eine Pfändung droht?

Sollte ein Gläubiger dennoch versuchen, das Pflegegeld bei Ihnen zu pfänden (z.B. über eine Kontopfändung), ist schnelles Handeln wichtig:

  1. Informieren Sie die Bank/das Vollstreckungsgericht: Weisen Sie unter Berufung auf das BGH-Urteil und die Zweckbindung des Geldes darauf hin, dass es sich um unpfändbares Pflegegeld handelt.
  2. Holen Sie sich Unterstützung: Wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Fachanwalt für Sozialrecht oder Insolvenzrecht. Diese können Sie beraten und bei den notwendigen Schritten unterstützen.
  3. P-Konto (Pfändungsschutzkonto): Ein P-Konto schützt automatisch einen monatlichen Grundfreibetrag vor Pfändungen. Zusätzliche unpfändbare Beträge, wie eben das weitergeleitete Pflegegeld, können unter Umständen durch eine Bescheinigung (z.B. von der Schuldnerberatung oder dem Anwalt) auf dem P-Konto geschützt werden. Sprechen Sie hierzu unbedingt mit Ihrer Bank und einer Beratungsstelle.

Pflegegeld, das Sie als Angehöriger vom Pflegebedürftigen als Anerkennung für Ihre Hilfe erhalten, ist grundsätzlich vor Pfändung geschützt. Es ist eine zweckgebundene Leistung zur Sicherstellung der Pflege und kein normales Einkommen. Bei drohender Pfändung sollten Sie sich jedoch umgehend beraten lassen, um Ihre Rechte zu wahren.


Dieser Text dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die individuelle Situation kann abweichen. Im Zweifel sollten Sie immer professionellen Rechtsrat einholen.

Die Verbraucherzentrale NRW schlägt Alarm: Vorsicht vor unseriösen Pflege-Anrufen!

Verbraucher in Nordrhein-Westfalen, insbesondere ältere, pflegebedürftige Menschen, berichten aktuell vermehrt über aufdringliche und irreführenden Anrufen, bei denen es um Pflegeleistungen und andere Angebote rund um das Thema Pflege geht. Die Verbraucherzentrale NRW warnt eindringlich vor diesen unseriösen Praktiken. Ziel der Anrufer ist es oft, persönliche Daten zu erlangen, Verträge am Telefon abzuschließen oder Termine für Hausbesuche zu vereinbaren.

Wie erkennen Sie unseriöse Pflege-Anrufe?

  • Unerwarteter Anruf: Sie haben kein Informationsmaterial angefordert oder zuvor Kontakt zu dem Unternehmen gehabt.
  • Drängende Gesprächsführung: Die Anrufer setzen Sie unter Druck, sofort Entscheidungen zu treffen.
  • Vage oder falsche Angaben: Es werden unklare oder sogar falsche Behauptungen über Leistungen oder Kosten gemacht.
  • Forderung nach persönlichen Daten: Sie werden nach sensiblen Informationen wie Kontodaten oder Ihrer Pflegestufe gefragt.
  • Angebliche Gratisleistungen: Oft werden kostenlose Testpakete oder Beratungen angeboten, die später zu ungewollten Verträgen führen können.

Was tun, wenn Sie einen solchen Anruf erhalten?

  • Legen Sie sofort auf: Beenden Sie das Gespräch, sobald Ihnen etwas verdächtig vorkommt.
  • Geben Sie keine persönlichen Daten preis: Teilen Sie niemals sensible Informationen am Telefon mit unbekannten Anrufern.
  • Unterschreiben Sie nichts am Telefon: Mündliche Vertragsabschlüsse sind riskant. Fordern Sie immer schriftliches Material an.
  • Hinterfragen Sie Angebote kritisch: Seien Sie skeptisch gegenüber vermeintlich kostenlosen oder besonders günstigen Angeboten.
  • Notieren Sie sich Details: Wenn Sie unsicher sind, notieren Sie Datum, Uhrzeit und den Namen des Anrufers oder der Firma.
  • Informieren Sie die Verbraucherzentrale NRW: Melden Sie verdächtige Anrufe, damit andere Verbraucher gewarnt werden können.

Schützen Sie sich vor unseriösen Pflege-Angeboten

Vertrauen Sie auf seriöse Informationsquellen und suchen Sie sich bei Bedarf unabhängige Beratung. Die Verbraucherzentrale NRW bietet umfassende Informationen und Unterstützung rund um das Thema Pflege. Informieren Sie sich auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW oder nehmen Sie direkt Kontakt auf. Seien Sie wachsam und schützen Sie sich vor den Maschen unseriöser Anbieter.

 

Wir suchen dich! Werde die gute Seele in der Hauswirtschaft und sorge für ein strahlendes Zuhause!

Du hast ein Herz für Ordnung und Sauberkeit und möchtest deine Talente dort einsetzen, wo sie wirklich gebraucht werden? Dann bist du bei uns im ambulanten Pflegedienst MEDI i24 in Erkrath, Hilden und Umgebung genau richtig! Wir suchen engagierte und zuverlässige Hauswirtschaftskräfte (m/w/d), die mit Sorgfalt und Freude älteren und hilfsbedürftigen Menschen ein angenehmes Wohnumfeld schaffen.

Deine Aufgaben – mehr als nur Putzen

  • Du sorgst für Sauberkeit und Hygiene in den Wohnräumen unserer Patienten und trägst so maßgeblich zu ihrem Wohlbefinden bei.
  • Du unterstützt bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt, wie Wäschepflege, Einkaufen und der Zubereitung kleiner Mahlzeiten.
  • Du schenkst ihnen mit deiner freundlichen Art ein Stück Lebensqualität.
  • Du arbeitest selbstständig und bringst deine eigenen Ideen ein, um den Alltag unserer Patienten so angenehm wie möglich zu gestalten.

Das bringst du mit – Dein Plus für unser Team

  • Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein zeichnen dich aus.
  • Du hast Freude am Umgang mit Menschen und zeigst Einfühlungsvermögen.
  • Du bist teamfähig und arbeitest gerne mit unseren Pflegekräften zusammen.
  • Ein Führerschein Klasse B ist von Vorteil, aber keine Bedingung.

Das bieten wir dir – Deine Vorteile bei uns

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Ruf uns einfach an – das geht schnell und unkompliziert. Wir stehen dir gerne unter 0211 54473123 zur Verfügung.

Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen!

Wer zahlt die ambulante Pflege? Ein umfassender Ratgeber zu den Kosten

Die Entscheidung für einen ambulanten Pflegedienst wie MEDI i24 in Erkrathund Hilden ist ein wichtiger Schritt, um im eigenen Zuhause gut versorgt zu sein. Doch oft stellt sich die Frage: Wer übernimmt eigentlich die Kosten für die ambulante Pflege? Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen klaren Überblick über die verschiedenen Kostenträger und wie Sie finanzielle Unterstützung erhalten können.

Die wichtigsten Kostenträger für ambulante Pflege im Überblick

Grundsätzlich gibt es mehrere Stellen, die für die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes aufkommen können:

  • Die Pflegeversicherung: Sie ist der wichtigste Ansprechpartner für die Finanzierung ambulanter Pflegeleistungen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
  • Die Krankenkasse: In bestimmten Fällen, beispielsweise bei der häuslichen Krankenpflege nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, kann die Krankenkasse Kosten übernehmen.
  • Die Sozialhilfe: Wenn die eigenen Mittel und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe zur Deckung der Pflegekosten beantragt werden.
  • Eigene Mittel: Ein Teil der Kosten muss häufig von der pflegebedürftigen Person selbst getragen werden.

Die Rolle der Pflegegrade

Die Pflegeversicherung leistet finanzielle Unterstützung je nachdem, welchen Pflegegrad ein Patient hat. Es gibt fünf Pflegegrade (1 bis 5), wobei Pflegegrad 1 eine geringe und Pflegegrad 5 eine sehr hohe Pflegebedürftigkeit beschreibt. Je höher der Pflegegrad, desto höhere Leistungen können Patienten in Anspruch nehmen.

Leistungen der Pflegeversicherung für ambulante Pflege

Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege an:

  • Pflegesachleistungen: Hierbei rechnet der ambulante Pflegedienst direkt mit der Pflegeversicherung ab. Die Höhe der Sachleistungen ist je nach Pflegegrad begrenzt.
  • Pflegegeld: Wenn die Pflege durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer erfolgt, kann Pflegegeld beantragt werden. Dieses wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
  • Kombinationsleistungen: Eine Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld ist möglich, wenn die Pflege teilweise durch einen Pflegedienst und teilweise durch private Pflegepersonen erfolgt.
  • Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen monatlichen Betrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, der beispielsweise für zusätzliche Betreuung im Alltag oder die Unterstützung pflegender Angehöriger eingesetzt werden kann.
  • Häusliche Krankenpflege: Wenn neben der Pflege auch medizinische Behandlungspflege erforderlich ist (z.B. Verbandswechsel, Medikamentengabe), kann die Krankenkasse diese Kosten übernehmen. Hierfür ist in der Regel eine ärztliche Verordnung notwendig.

Wann kommt die Krankenkasse ins Spiel?

Die Krankenkasse übernimmt Kosten für häusliche Krankenpflege, wenn diese medizinisch notwendig ist und vom Arzt verordnet wurde. Dies ist oft der Fall nach einem Krankenhausaufenthalt, bei akuten Erkrankungen oder zur Sicherstellung einer ärztlichen Behandlung im häuslichen Umfeld.

Sozialhilfe als letztes Auffangnetz

Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen oder Vermögen nicht aus, um die Kosten für die ambulante Pflege zu decken, kann Sozialhilfe beantragt werden. Hierbei wird eine individuelle Prüfung der finanziellen Situation vorgenommen.

Was müssen Sie selbst bezahlen?

Auch wenn die Pflegeversicherung einen Großteil der Kosten übernimmt, müssen Pflegebedürftige in der Regel einen Eigenanteil leisten. Dieser kann beispielsweise Kosten für Unterkunft und Verpflegung in einer stationären Einrichtung umfassen (bei ambulanter Pflege fallen diese Kosten in der Regel nicht an) oder die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten des Pflegedienstes und den Leistungen der Pflegeversicherung darstellen, wenn die gewählten Leistungen die Höchstsätze der Pflegeversicherung übersteigen.

Tipps und Empfehlungen:

  • Frühzeitig informieren und beraten lassen: Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse, MEDI i24 als Ihr ambulanter Pflegedienst in Erkrath und Hilden oder einer unabhängigen Beratungsstelle, um sich umfassend über Ihre Ansprüche und die Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren.
  • Pflegegrad beantragen: Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Feststellung des Pflegegrades bei Ihrer Pflegekasse.
  • Kostenvoranschläge einholen: Vergleichen Sie die Angebote verschiedener ambulanter Pflegedienste, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
  • Zusätzliche Leistungen prüfen: Informieren Sie sich über mögliche zusätzliche Leistungen wie Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Die Finanzierung der ambulanten Pflege ist ein komplexes Thema, bei dem in der Regel die Pflegeversicherung die Hauptlast trägt. Die Krankenkasse kann bei medizinisch notwendiger Behandlungspflege unterstützen, während die Sozialhilfe als letztes Auffangnetz dient. Ein Teil der Kosten muss häufig selbst getragen werden. Eine frühzeitige Information und Beratung sind entscheidend, um die bestmögliche Versorgung im eigenen Zuhause sicherzustellen.

Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1: So funktioniert die Unterstützung für Pflegebedürftige

Wer aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung oder Pflegesituation seinen Haushalt nicht mehr selbst führen kann, hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Doch ab welchem Pflegegrad erhält man diese Unterstützung? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Haushaltshilfe und Pflegegrade.

Haushaltshilfe – eine wertvolle Unterstützung im Alltag

Viele Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, benötigen Unterstützung im Haushalt. Dazu gehören Tätigkeiten wie Putzen, Einkaufen, Wäsche waschen oder Kochen. Damit Betroffene nicht alleine gelassen werden, gibt es die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe zu beantragen. Die Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen werden.

Pflegegrad und Anspruch auf eine Haushaltshilfe

Ab Pflegegrad 1 können Pflegebedürftige finanzielle Unterstützung für haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Pflegekasse: Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat. Dieser kann unter anderem für eine Haushaltshilfe genutzt werden.
  2. Krankenkasse: Falls eine medizinische Notwendigkeit besteht – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer schweren Erkrankung – übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Bedingungen die Kosten für eine Haushaltshilfe.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit die Pflegekasse oder Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) muss vorliegen.
  • Die Haushaltshilfe muss von einem zertifizierten Anbieter erbracht werden.
  • Bei der Krankenkasse ist oft eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die die Notwendigkeit bestätigt.
  • Keine im Haushalt lebende Person darf die Aufgaben übernehmen können.

So beantragen Sie eine Haushaltshilfe

Die Beantragung läuft je nach zuständiger Kasse unterschiedlich ab:

  • Pflegekasse: Der Entlastungsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen wird automatisch gewährt, muss aber zweckgebunden genutzt und nachgewiesen werden.
  • Krankenkasse: Hier muss ein formeller Antrag gestellt werden, oft mit ärztlichem Attest.

Ein direkter Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse oder Pflegekasse hilft, offene Fragen zu klären und die besten Optionen für eine Haushaltshilfe zu finden.

Unterstützung ab Pflegegrad 1 möglich

Bereits ab Pflegegrad 1 können Pflegebedürftige finanzielle Hilfen für haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten. Der Entlastungsbetrag der Pflegekasse kann hierbei eine wertvolle Unterstützung sein. Zusätzlich besteht bei medizinischer Notwendigkeit die Möglichkeit, über die Krankenkasse eine Hilfe im Haushalt zu beantragen.

Falls Sie Fragen zur Antragstellung oder weiteren Möglichkeiten haben, empfehlen wir, direkt bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegeversicherung nachzufragen.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst in Erkrath und Hilden?

Sie oder ein Angehöriger benötigen Unterstützung im Alltag und denken über einen ambulanten Pflegedienst nach? Eine der ersten Fragen, die sich dabei stellt, sind die Kosten. Keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel und zeigen Ihnen, wie sich die Kosten zusammensetzen und welche finanziellen Hilfen es gibt.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst in Erkrath und Hilden?

Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst sind individuell und hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Pflegegrad: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung wird benötigt und desto höher sind die Kosten.
  • Umfang der Leistungen: Benötigen Sie nur Hilfe bei der Körperpflege oder auch Unterstützung im Haushalt und bei der Mobilität? Die Art und der Umfang der benötigten Leistungen beeinflussen den Preis.
  • Häufigkeit und Dauer der Einsätze: Kommt der Pflegedienst täglich oder nur mehrmals pro Woche? Wie lange dauert ein Einsatz?
  • Region: Die Preise für Pflegedienste können je nach Bundesland und Region variieren. Leider gehört Nordrhein-Westfalen (NRW) tendenziell zu den teureren Bundesländern bei den Kosten für ambulante Pflegedienste. Selbst innerhalb von NRW gibt es deutliche Preisunterschiede. Ballungsräume und wirtschaftsstarke Regionen sind tendenziell teurer als ländliche Gebiete. Warum das so ist? NRW gehört zu den bevölkerungsreichsten und wirtschaftsstärksten Bundesländern Deutschlands. Das führt tendenziell zu höheren Lebenshaltungskosten, insbesondere in Ballungsräumen. Das betrifft Mieten, Energie, Transport und auch Löhne. Auf der anderen Seite ist NRW eines der wenigen Bundesländer, das ein Pflegewohngeld anbietet. Dieses wird von den Kommunen gezahlt, um die Investitionskosten für Pflegebedürftige zu senken.
  • Anbieter: Auch zwischen verschiedenen Pflegediensten gibt es Preisunterschiede.

Grob geschätzt: Die monatlichen Kosten für einen ambulanten Pflegedienst können zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro liegen.

Die gute Nachricht: Die Pflegekasse zahlt mit!

Ein Großteil der Kosten für die ambulante Pflege wird von der Pflegekasse übernommen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat.
  • Pflegegrad 2 bis 5: Anspruch auf Pflegesachleistungen, deren Höhe je nach Pflegegrad gestaffelt ist (zwischen ca. 796 Euro und 2.299 Euro monatlich).

Wichtig: Die Pflegesachleistungen sind zweckgebunden und können nur für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden.

Was bleibt als Eigenanteil?

Auch nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse bleibt in der Regel ein Eigenanteil, den der Pflegebedürftige selbst tragen muss. Dieser Eigenanteil variiert je nach den oben genannten Faktoren.

Zusätzliche Kosten für einen ambulanten Pflegedienst, die anfallen können:

  • Fahrtkosten: Einige Pflegedienste berechnen Fahrtkosten für die An- und Abfahrt.
  • Investitionskosten: In manchen Bundesländern können Pflegedienste Investitionskosten für Miete, Pacht etc. in Rechnung stellen.

So können Sie die Kosten im Blick behalten und senken:

  • Nutzen Sie den Entlastungsbetrag: Auch bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag für Leistungen des Pflegedienstes nutzen.
  • Kombinieren Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen: Wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen, kann Pflegegeld bezogen und der Rest über Pflegesachleistungen abgedeckt werden.
  • Prüfen Sie Ihren Anspruch auf zusätzliche Leistungen: Unter Umständen haben Sie Anspruch auf weitere finanzielle Hilfen, z.B. für Pflegehilfsmittel oder Wohnraumanpassungen.

Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst sind individuell, aber dank der Unterstützung durch die Pflegekasse tragbar. Es lohnt sich, sich frühzeitig zu informieren, Angebote zu vergleichen und alle finanziellen Hilfen auszuschöpfen.

Nächste Schritte:

  • Beantragen Sie einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse, falls noch nicht geschehen.
  • Suchen Sie nach ambulanten Pflegediensten in Ihrer Nähe und fordern Sie Kostenvoranschläge an.
  • Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse oder einer unabhängigen Pflegeberatungsstelle beraten, um die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Wir hoffen, dieser kleine Überblick zur Frage: Was kostet ein ambulanter Pflegedienst? hilft Ihnen weiter. Hier geht´s zum Pflegekostenrechner, der Ihnen hilft, abzuschätzen, was ein ambulanter Pflegedienst kosten könnte.

Gönnen Sie sich eine Pause – mit der Sicherheit der Kurzzeitpflege

Die Pflege eines geliebten Menschen ist ein Zeichen tiefer Zuneigung und Verantwortungsbewusstsein. Doch was, wenn die Kräfte eines pflegenden Angehörigen schwinden, die Verantwortung schwer auf den Schultern lastet oder es organisatorisch für kurze Zeit einfach unmöglich ist, die Pflege sicherzustellen? In solchen Momenten kann die Kurzzeitpflege die Lösung sein – eine Chance, die sowohl den Pflegebedürftigen als auch den Angehörigen neue Kraft schenken kann.

Auch in Erkrath, Hilden und Umgebung gibt es Möglicheiten für die zeitweise Pflege außerhalb der eigenen vier Wände. Hier finden Sie einen Link zu entsprechenden Angeboten der Kurzzeitpflege in der Umgebung. Auch bei der Stadt Erkrath erhalten Sie Auskunft und bei MEDI i24 bekommen Sie vorab Informationen, was bei all dem zu beachten ist.

Der Sinn der Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege kann in verschiedenen Situationen eine sinnvolle Lösung sein:

  • Überbrückung von Engpässen – wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann, beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen.
  • Nach einem Krankenhausaufenthalt um die Genesung zu fördern und den Übergang zurück in die häusliche Umgebung zu erleichtern
  • Krisensituationen – bei plötzlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands des Pflegebedürftigen oder Überforderung der pflegenden Angehörigen
  • Entlastung pflegender Angehöriger – um ihnen eine Auszeit zu ermöglichen, neue Kraft zu schöpfen und Burnout vorzubeugen
  • Erprobung der stationären Pflege – um dem Pflegebedürftigen und den Angehörigen die Möglichkeit zu geben, die stationäre Pflege kennenzulernen

Voraussetzungen für Kurzzeitpflege

Um die übergangsweise Pflege außer Haus in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Pflegebedürftigkeit: Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben. In Ausnahmefällen kann Kurzzeitpflege auch bei Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt.
  • Antragstellung: Der Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden.
  • Verfügbarkeit von Plätzen: Die Verfügbarkeit von Kurzzeitpflegeplätzen kann regional variieren. Es empfiehlt sich, frühzeitig nach einem geeigneten Platz zu suchen.

Ablauf

Und so läuft die Kurzzeitpflege ab:

  1. Beratung und Information: Pflegende Angehörige und Pflegebedürftige informieren sich über die Möglichkeiten der Kurzzeitpflege und lassen sich von ihrer Pflegekasse, Pflegediensten oder Beratungsstellen beraten.
  2. Antragstellung: Ein formloser oder formeller Antrag wird bei der Pflegekasse eingereicht.
  3. Platzsuche: Gemeinsam mit der Pflegekasse oder eigenständig wird ein geeigneter Kurzzeitpflegeplatz gesucht.
  4. Aufnahme: Nach Zusage des Platzes wird der pflegebedürftige Mensch in die Kurzzeitpflegeeinrichtung aufgenommen.
  5. Aufenthalt: Während des Aufenthalts wird der oder die Pflegebedürftige professionell gepflegt und betreut. Die Dauer ist in der Regel auf bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt.
  6. Entlassung: Nach Ablauf der Kurzzeitpflege oder bei Erreichen der vereinbarten Aufenthaltsdauer zieht der/die Pflegebedürftige zurück nach Hause in sein gewohntes Umfeld.

Finanzierung

Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, wobei es Höchstbeträge gibt. Im Jahr 2024 betrug der Leistungsanspruch für Kurzzeitpflege bis zu 1.774 Euro. Dieser Betrag kann unter bestimmten Voraussetzungen durch nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege auf bis zu 3.386 Euro erhöht werden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen in der Regel vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

Kurzzeitpflege ist keine Kapitulation, sondern ein Akt der Liebe. Sie ermöglicht es, die Pflege des geliebten Menschen langfristig und mit neuer Energie sicherzustellen. Sie ist ein Zeichen dafür, dass wir in schwierigen Zeiten nicht allein sind und dass es Wege gibt, die Last zu teilen und die Liebe zu bewahren.

VHS-Seminar für pflegende Angehörige

Heute möchten wir Sie gerne auf ein Seminar der Volkshochschule (VHS) in Velbert/Heiligenhaus aufmerksam machen, weil es viele Angehörige der Menschen ansprechen könnte, die wir als Pflegedienst daheim versorgen. Es nennt sich „Basisqualifizierung zur Begleitung von Menschen mit erhöhtem Pflege- und Unterstützungsbedarf“ und richtet sich an pflegende Angehörige, Fachpersonal, Ehrenamtliche und an alle, die Menschen mit erhöhtem Pflegebedarf solange wie möglich ein Leben im vertrauten Umfeld ermöglichen möchten.

Fakten (Quelle: VHS)

Beginn: Mittwoch, 2. April 2025, 18 – 20:15 Uhr
Anzahl Kurstage: 10
Kosten: 180,00 € (Die Kursgebühr wird von vielen Pflege- bzw. Krankenkassen übernommen.)
Kursort: Südring Raum 13, Südring 159, 42579 Heiligenhaus

Inhalt

Immer mehr Menschen sind in Deutschland im Zuge der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen Alterung der Gesellschaft von Pflegebedürftigkeit betroffen. Vier von fünf Pflegebedürftigen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wurden in 2019 zu Hause versorgt. Meist erfolgt die Pflege durch Angehörige. Das bedeutet auch zukünftig mehr und mehr eine Herausforderung für die stetig wachsende Zahl versorgender Angehöriger, die dringend Entlastung und Unterstützung im Alltag benötigen.

Der Kurs wird von Fachreferenten durchgeführt, hat eine ständige Kursbegleitung und informiert umfassend in Theorie und Praxis zum Thema Pflegebedürftigkeit und Betreuung. Insgesamt umfasst der Kurs 40 Unterrichtsstunden und entspricht somit den Vorgaben nach § 45a SGB XI insbesondere § 8, Qualifizierung der leistungserbringenden Personen, der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) NRW. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Basisqualifizierung haben die Teilnehmenden die Voraussetzung, in diesem Bereich tätig zu werden.

Volkshochschule Velbert/Heiligenhaus

Oststraße 20
42551 Velbert

Telefon 02051 – 94 96 0
Fax 02051 – 94 96 96
info@vhs-vh.de

Pflegebedürftig in Erkrath: Wo bekommen Sie Hilfe?

Wenn die Pflegebedürftigkeit eintritt, stehen Betroffene und ihre Angehörigen oft vor vielen Fragen und Herausforderungen. In Erkrath gibt es ein breites Spektrum an Unterstützungsmöglichkeiten, die darauf abzielen, Pflegebedürftigen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Wir haben sie zusammengestellt.

Beratung und Unterstützung

Pflegestützpunkt

Der Pflegestützpunkt für Erkrath wird von den Kranken- und Pflegekassen sowie dem Kreis Mettmann mit den vorhandenen Wohn- und Pflegeberatungsstellen betrieben. Er arbeitet mit allen an der pflegerischen Versorgung Beteiligten eng zusammen. Das sind insbesondere die Pflege- und Wohnberatungen, Pflegeeinrichtungen, Selbsthilfeorganisationen sowie haushaltsnahe Dienstleistungs- und Entlastungsanbieter. Der Pflegestützpunkt bietet umfassende Beratung zu allen Fragen rund um die Pflege und unterstützt bei der Beantragung von Leistungen: zuständige Stelle

Pflege- und Wohnraumberatung

Die Wohn- und Pflegeberatung der Stadt Erkrath berät und informiert zu folgenden Themen:

  • Allgemeine Sozialberatung
  • Begegnungs- und Freizeitangebote
  • Beratung bei Fragen rund ums Älterwerden
  • Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege)
  • Rechtliche Betreuung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht
  • Pflegebedürftigkeit und Pflegeberatung
  • Finanzielle Hilfen und Sozialleistungen
  • Schwerbehinderung
  • Demenz
  • Vermittlung an weitere Anlauf- und Beratungsstellen
  • Wohnen im Alter
  • Wohnen / Wohnungsanpassung

Selbsthilfegruppen

  • Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz, jeden ersten Dienstag im Monat von 14 bis 15.30 Uhr in der Caritas Begegnungsstätte Gerberstraße, Gerberstr. 7 in 40699 Erkrath, Kontakt: Frau Wolpers, Tel.: 02103 2509977, E-Mail: fachstelle-demenz@caritas-mettmann.de

Finanzielle Hilfen

Hilfe zur Pflege

Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die nötige Hilfe zu bezahlen, können Sie prüfen lassen, ob Ihnen die Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) zustehen. Hilfe zur Pflege richtet sich an Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen im Alltag, wie zum Beispiel Körperpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung, Hilfe benötigen. Kontakt bei der Stadt Erkrath

Heimpflegerestkosten

In ein Pflegeheim zu ziehen, ist meist mit hohen Kosten verbunden, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht immer stemmen können. Sie können finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie die Heimkosten nicht oder nicht komplett aus eigenen Mitteln und den Leistungen aus der Pflegeversicherung finanzieren können. Kontakt bei der Stadt Erkrath

Pflegekasse und Leistungen der Pflegeversicherung

Einer der wichtigsten Schritte ist die Beantragung eines Pflegegrades bei der zuständigen Pflegekasse. Dieser Pflegegrad entscheidet über die Höhe der Leistungen, die Pflegebedürftige erhalten.

Gesetzlich Krankenversicherte

Ihre Pflegekasse gehört in aller Regel zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Als Beispiele: Wenn Sie bei der AOK versichert sind, ist die Pflegekasse der AOK für Sie zuständig, bei der Techniker Krankenkasse (TK) die TK-Pflegekasse. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, damit die die Beantragung des Pflegegrades an die zuständige Pflegekasse weitergibt.

Privat Krankenversicherte

Privat Krankenversicherte haben eine private Pflege-Pflichtversicherung und sollten sich deshalb an diese wenden. Auch wenn Sie eine zusätzliche private Pflegezusatzversicherung haben, ist für den Pflegegrad die Pflege-Pflichtversicherung zuständig.

Ambulante Pflegedienste in Erkrath

Ambulante Pflegedienste bieten eine Vielzahl von Leistungen an, um Pflegebedürftige in ihrem häuslichen Umfeld zu unterstützen.

Leistungen beispielsweise:

  • Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
  • Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Wundversorgung)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Betreuungsleistungen

Ansprechpartner:

Am besten geben Sie bei Google „Pflegedienst Erkrath“ ein, um eine ausführliche Übersicht der hiesigen Anbieter zu bekommen. Wir gehören natürlich auch dazu – Ambulanter Pflegedienst MEDI i24.

Teilstationäre und vollstationäre Pflege

Wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht, bieten teilstationäre (Tages- oder Nachtpflege) oder vollstationäre Pflegeeinrichtungen eine Alternative.

Tagespflege

  • Betreuung und Versorgung tagsüber in einer Pflegeeinrichtung
  • Entlastung pflegender Angehöriger

Eine Übersicht über die Angebote rund um Erkrath bietet beispielsweise das Seniorenportal.

Vollstationäre Pflege

    • Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einem Pflegeheim
    • Geeignet für Menschen mit hohem Pflegebedarf

Informationen zu Pflegeeinrichtungen in Erkrath erhalten Sie bei der Stadt Erkrath oder bei den Pflegekassen. Online finden Sie eine Übersicht hier.

Unterstützung im Alltag

Neben der pflegerischen Versorgung gibt es in Erkrath auch zahlreiche Angebote zur Unterstützung im Alltag.

  • Hauswirtschaftliche Hilfen: Unterstützung bei der Haushaltsführung (z. B. Einkaufen, Kochen, Reinigung)
  • Betreuungsdienste: Begleitung bei Arztbesuchen, Spaziergängen oder Freizeitaktivitäten
  • Mahlzeitendienste: Lieferung von warmen Mahlzeiten nach Hause
  • Fahrdienste: Beförderung zu Arztterminen oder anderen wichtigen Terminen.

Wir helfen Ihnen als ambulanter Pflegedienst in Erkrath gerne weiter, wenn Sie eine Pflegeberatung benötigen oder sich allgemein informieren möchten.