230.000 Rheinländer leiden unter Osteoporose

Der aktuelle Gesundheitsatlas der Krankenkasse AOK zeigt: 3,8 Prozent der Menschen sind im Rheinland an Osteoporose erkrankt. Seniorinnen ab 90 Jahren sind besonders häufig betroffen, bei der die Knochen porös und instabil werden und so das Risiko von Knochenbrüchen steigt.

Osteoporose entsteht durch ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Faktoren, die das Knochenwachstum und den Knochenumbau beeinflussen. Der Gesundheitsatlas zeigt unter anderem einen Zusammenhang zwischen der Zahl der Osteoporose-Erkrankten und Rauchen. Es wird deutlich, dass Osteoporose in Regionen mit einem hohen Anteil an Raucherinnen und Rauchern häufiger vorkommt (4,6 Prozent) als in Regionen, in denen weniger Raucherinnen und Raucher leben (3,6 Prozent). Rauchen beeinflusst den Knochenstoffwechsel negativ.

Ausreichend Bewegung schützt vor Osteoporose

Regelmäßige Bewegung spielt eine zentrale Rolle bei der Vorbeugung und Behandlung von Osteoporose:

  • Stärkung der Knochen: Belastung der Knochen durch körperliche Aktivität regt den Knochenstoffwechsel an. Dies signalisiert dem Körper, gesundes Knochengewebe aufzubauen und zu erhalten, wodurch die Knochendichte gestärkt oder ihr Abbau verlangsamt wird.
  • Muskelaufbau: Training baut Muskulatur auf, was die Knochen und Gelenke zusätzlich stützt und die Haltung verbessert.
  • Sturzprävention: Gezieltes Training verbessert Koordination, Gleichgewicht und Beweglichkeit. Da Stürze die Hauptursache für Knochenbrüche bei Osteoporose sind, ist dies ein sehr wichtiger Schutzeffekt.
  • Reduktion von Schmerzen: Sport und Bewegung können helfen, Schmerzen zu lindern und die Vitalität zu erhöhen.

🏃‍♀️ Was ältere Menschen tun können

Für ältere Menschen mit Osteoporose oder zur Vorbeugung ist eine Kombination aus verschiedenen Bewegungsformen ideal. Es ist wichtig, die Übungen regelmäßig und an das individuelle Leistungsvermögen angepasst durchzuführen. Vor Beginn eines neuen Trainingsprogramms sollte eine ärztliche Untersuchung erfolgen, um individuelle Empfehlungen zu erhalten.

Geeignete Bewegungsformen

  • Krafttraining:
    • Ziel: Aufbau von Muskelmasse und direkte Anregung der Knochen (Druck- und Zugbelastung).
    • Beispiele: Übungen mit dem eigenen Körpergewicht (z. B. Mini-Kniebeugen, Zehenstand), Therabändern oder leichten Gewichten/Wasserflaschen.
  • Ausdauertraining (Weight-Bearing Activities):
    • Ziel: Förderung des Knochenstoffwechsels durch Belastung.
    • Beispiele: Zügiges Spazierengehen, Nordic Walking, Treppensteigen, leichtes Joggen (falls möglich und ärztlich erlaubt), Tanzen. Schwimmen und Radfahren sind gut für Herz und Kreislauf, haben aber eine geringere knochenstärkende Wirkung.
  • Gleichgewichts- und Koordinationstraining (Sturzprophylaxe):
    • Ziel: Verbesserung der Stand- und Gangsicherheit.
    • Beispiele: Einbeinstand (anfangs mit Festhalten an einem stabilen Stuhl), Tai Chi, Funktionstraining.

Wichtige Hinweise

  • Im Alltag: Nehmen Sie die Treppe statt des Aufzugs, legen Sie kurze Strecken zu Fuß zurück, unterbrechen Sie langes Sitzen regelmäßig.
  • Vermeiden Sie:
    • Starke Vorbeugungen der Wirbelsäule (z. B. bestimmte Sit-ups).
    • Schnelle, ruckartige Drehbewegungen im Rückenbereich (z. B. bei Golf oder Tennis).
    • Hohe Sprünge und Erschütterungen, besonders bei bereits bestehenden Wirbelbrüchen oder sehr geringer Knochendichte.

Seniorenernährung – so ist es gesünder!

Die Vernetzungsstelle Seniorenernährung NRW ist ein Projekt der Verbraucherzentrale NRW. Sie stellt eine Fülle von Informationen für eine gesunde und altersgerechte Ernährung bereit. Schwerpunktthemen sind unter anderem:

  • Herausforderungen wie Kau- und Schluckstörungen
  • Das Problem der Mangelernährung
  • Essen und Trinken bei Demenz
  • Mundgesundheit
  • Praktische Ratschläge zur Auswahl geeigneter Menüdienste
  • Alltagstaugliche Rezepte zum einfachen Nachkochen

📞 Kontakt zur Vernetzungsstelle Seniorenernährung NRW

  • Webseite: www.seniorenverpflegung.nrw
  • E-Mail: seniorenverpflegung@verbraucherzentrale.nrw
  • Telefon: 0211 91380 8788

💡 Die Bedeutung guter Ernährung im Alter

Essen ist in jedem Lebensabschnitt eine Quelle für Energie, Nährstoffe, Genuss und Wohlbefinden. Für ältere Menschen hat eine gesundheitsfördernde Ernährung jedoch eine besondere Relevanz. Altersbedingte Veränderungen und Krankheiten erhöhen das Risiko einer Mangelernährung. Darüber hinaus fungieren Mahlzeiten oft als wichtige Strukturgeber im Alltag, können Erinnerungen und Emotionen hervorrufen und Gelegenheiten zur sozialen Interaktion bieten.

🎯 Ziele der Vernetzungsstelle Seniorenernährung NRW

  1. Verbesserung der Ernährung von Seniorinnen und Senioren, die sich selbstständig versorgen oder von Angehörigen unterstützt werden.
  2. Steigerung der Qualität der Verpflegungsangebote in Senioreneinrichtungen, bei mobilen Menüdiensten („Essen auf Rädern“) und bei lokalen Mittagstischen.

Um diese Ziele zu erreichen, vermittelt die Vernetzungsstelle Wissen und praktische Empfehlungen, organisiert Veranstaltungen und agiert als Schnittstelle zur regionalen und landesweiten Vernetzung relevanter Akteure.

📝 Angebote für Seniorinnen/Senioren und Angehörige

  • Informationen zu Themen wie:
    • Ernährungswandel im Alter: Richtig essen und trinken
    • Mangelernährung: Früherkennung und Prävention
    • Umgang mit Kau- und Schluckstörungen
    • Wechselwirkungen zwischen Ernährung und Medikamenten
    • Die Fit-im-Alter-Rezeptdatenbank
  • Materialien, darunter:
    • Ein Plan für die tägliche Flüssigkeitszufuhr (Mein täglicher Trinkplan)
    • Tischsets für Menschen mit Demenz oder Sehbeeinträchtigungen
    • Flyer mit einer Checkliste für die Auswahl von „Essen auf Rädern“
    • Sammlung vegetarischer Rezepte
  • Veranstaltungen

👥 Zielgruppen

Das Angebot der Vernetzungsstelle richtet sich an verschiedene Gruppen:

  • Seniorinnen und Senioren und ihre Angehörigen
  • Betreiber von offenen Mittagstischen
  • Stationäre Senioreneinrichtungen
  • Anbietende von „Essen auf Rädern“

Damit ist die Vernetzungsstelle zentrale Anlaufstelle für umfassende Informationen zur guten Verpflegung im Alter – für Senioren, Angehörige, Dienstleister, Einrichtungen, Kommunen und Seniorenverbände.

Der Pflegevertrag: Ihre Checkliste für die ambulante Pflege

Als Ihr ambulanter Pflegedienst in Erkrath und Hilden wissen wir, dass der Pflegevertrag mehr als nur ein Dokument ist: Er ist die Basis für eine vertrauensvolle, professionelle und individuelle Versorgung in Ihrem Zuhause. Unser Ziel ist es, Ihnen maximale Sicherheit und Transparenz zu gewährleisten.

Deshalb haben wir diese Checkliste erstellt, um Ihnen zu zeigen, welche Punkte in einem seriösen und fairen Pflegevertrag für die ambulante Pflege unverzichtbar sind.

✅ Unsere Verpflichtung: Transparenz vor Vertragsabschluss

Wir legen Wert darauf, dass Sie alle Entscheidungen in Ruhe und gut informiert treffen können. Wir ermutigen Sie, den Vertrag zu prüfen und beraten zu lassen.

  1. Inhalt und Leistungsumfang: Maßgeschneiderte Pflege

Unser Qualitätsversprechen Darauf achten wir im Vertrag
Individuelle Planung Der Vertrag umfasst einen detaillierten, auf Ihren Pflegegrad und Ihre Wünsche abgestimmten Leistungskatalog. Alle Leistungen (Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft) sind klar definiert.
Zulassung & Qualität Wir bestätigen unsere Zulassung bei allen Kostenträgern und verweisen auf unsere Qualitätsstandards.
Einsatzzeiten Wir halten Ihre persönlichen Gewohnheiten (z.B. Aufstehzeiten, Mahlzeiten) im Pflegevertrag oder dessen Anlage verbindlich fest und informieren Sie rechtzeitig über etwaige Planabweichungen.
Notfallversorgung Unsere Erreichbarkeit rund um die Uhr, inklusive Notdienst, ist vertraglich gesichert.
  1. Kostenklarheit: Keine versteckten Gebühren

Vertrauen basiert auf Klarheit, besonders bei den Kosten. Bevor Sie unterschreiben, erhalten Sie von uns:

  • Detaillierten Kostenvoranschlag: Wir legen transparent dar, welche Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden und wie hoch Ihr persönlicher Eigenanteil ist.
  • Klare Preisstruktur: Die Preise für einzelne Leistungskomplexe sowie für Anfahrtskosten sind eindeutig aufgeschlüsselt.
  • Umgang mit Preissteigerungen: Wir vereinbaren eine faire Regelung, dass mögliche Preisanpassungen transparent und fristgerecht (mindestens 4 Wochen vorher) angekündigt werden.

🤝 Ihre Sicherheit: Kündigung und Haftung

Ein seriöser Pflegedienst schützt Sie, auch wenn Sie den Dienst wechseln möchten oder ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt.

  1. Fair Play bei den Kündigungsfristen

  • Ihr Kündigungsrecht: Wir bestätigen vertraglich, dass Sie uns jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, kündigen können – Ihr gesetzliches Recht.
  • Unsere Kündigungsfrist: Für uns halten wir eine angemessene Frist fest (typischerweise 4 bis 6 Wochen), damit Sie genügend Zeit haben, einen gleichwertigen Ersatz zu finden.
  • Ruhen des Vertrages: Bei Klinik- oder Kurzzeitpflegeaufenthalten ruht der Vertrag automatisch. Er endet selbstverständlich mit dem Tod der pflegebedürftigen Person.
  1. Verantwortung und Haftung

  • Volle Haftung: Im Pflegevertrag versichern wir die unbeschränkte Haftung für Personen- und Sachschäden, die durch unsere Mitarbeiter fahrlässig verursacht werden (z.B. Schlüsselverlust, Beschädigung von Gegenständen). Ein Haftungsausschluss kommt für uns nicht in Frage.
  • Schlüsselprotokoll: Sollten Sie uns einen Wohnungsschlüssel überlassen, wird dies detailliert protokolliert.

📝 Dokumentation und Nachweisführung

Transparente Dokumentation ist das Fundament professioneller Pflege.

  • Pflegedokumentation: Wir führen eine umfassende Pflegedokumentation, die jederzeit in Ihrem Haushalt verbleibt und Ihnen zur Einsicht zur Verfügung steht.
  • Leistungsnachweise: Wir legen Ihnen die erbrachten Leistungen zur Unterschrift vor, niemals im Voraus. Nur so ist eine korrekte Abrechnung gewährleistet.
  • Konstante Ansprechpartner: Wir benennen Ihnen einen festen Ansprechpartner für alle Fragen und Beschwerden.

Ihr nächster Schritt

Wir sind stolz auf unsere transparenten Pflegeverträge und laden Sie herzlich zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch ein. Wir nehmen uns die Zeit, um alle Punkte dieser Checkliste für die ambulante Pflege gemeinsam mit Ihnen durchzugehen.

Vertrauen Sie auf einen Pflegedienst, der Ihre Sicherheit und die Qualität der Versorgung an erste Stelle setzt.

Hier gibt´s Hilfe – Pflegeberatung

Die wichtigste Anlaufstelle für kostenlose und neutrale Beratung rund um das Thema Pflege sind die Pflegestützpunkte oder Kommunalen Pflegeberatungsstellen. In der Region rund um Hilden und Erkrath finden Sie verschiedene Stellen, die Ihnen und Ihren Angehörigen Unterstützung und Informationen anbieten. Wir haben Ihnen eine Auswahl von Beratungsstellen und Diensten in der Nähe herausgesucht

Zentrale Anlaufstellen für Pflegeberatung

Stadtverwaltung Erkrath, Pflege- und Wohnberatung
Adresse: Klinkerweg 7-9, 40699 Erkrath
Kontakt: +49 211 24075024
Öffnungszeiten für die Beratung:
Dienstag: 14:00–16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr

Pflegeberatung Mettmann
Adresse: Benninghofer Weg 21, 40822 Mettmann
Kontakt: +49 2104 2079978
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–15:00 Uhr
Samstag und Sonntag: 09:00–13:00 Uhr

Spezialisierte und unterstützende Dienste

Demenz – Info – Center Hilden (DIC Hilden)
Bietet spezielle Informationen und Beratung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen.
Adresse: Gerresheimer Str. 20 b, 40721 Hilden
Kontakt: +49 173 5421481
Öffnungszeiten für die Beratung:
Montag: 09:00–12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr
www.dic-hilden.de

Tipp: Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, eine neutrale und kostenfreie Pflegeberatung sicherzustellen. Sie können sich jederzeit direkt an Ihre zuständige Kranken- und Pflegekasse wenden, um eine umfassende Beratung (auch bei Ihnen zu Hause) zu vereinbaren.

Außerdem helfen wir beim Ambulanten Pflegedienst MEDI i24 gerne weiter, wenn Sie konkrete Fragen zur ambulanten Pflege haben. Sprechen Sie uns einfach an.

 

Steht der Pflegegrad 1 vor dem Aus?

Die aktuelle Diskussion über die Abschaffung des Pflegegrads 1 ist Teil der Debatte um die finanzielle Stabilität der sozialen Pflegeversicherung. Der Pflegegrad 1 richtet sich an Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit nur gering beeinträchtigt sind.

Das sind die Argumente für und gegen die Abschaffung des Pflegegrads 1:

Argumente FÜR die Abschaffung des Pflegegrads 1 Argumente GEGEN die Abschaffung des Pflegegrads 1
Kostensenkung: Die Pflegeversicherung steht finanziell unter Druck. Eine Streichung des Pflegegrads 1 könnte Einsparungen im Bereich von jährlich 640 Millionen bis zu 1,8 Milliarden Euro bringen, um die höheren Pflegegrade zu entlasten. Gefährdung der Prävention und Selbstständigkeit: Die Leistungen (z. B. Entlastungsbetrag, Wohnraumanpassung, Pflegekurse) ermöglichen es Betroffenen, länger selbstständig zu Hause zu leben. Dies beugt höheren Pflegegraden und einer teureren stationären Versorgung vor.
Verhältnismäßigkeit der Leistung:
Kritiker argumentieren, dass die Leistungen (z. B. 131 Euro Entlastungsbetrag) und die damit verbundenen Verwaltungs- und Begutachtungskosten in keinem angemessenen Verhältnis zur geringen Beeinträchtigung stehen und oft nur wenig konkrete Hilfe bei den Betroffenen ankommt.
Frühe Unterstützung bei beginnenden Einschränkungen: Der Pflegegrad 1 stellt eine wichtige Brücke dar, um Menschen mit beginnenden Einschränkungen (darunter viele mit Demenz) frühzeitig zu unterstützen und zu beraten. Die Abschaffung würde diesen Zugang verwehren.
Fokussierung auf Akutpflege: Durch die Einsparungen könnte eine stärkere finanzielle Fokussierung auf die höheren Pflegegrade erfolgen, in denen ein deutlich intensiverer Pflegebedarf besteht und die Belastung für die Angehörigen am größten ist. Entlastung pflegender Angehöriger: Leistungen wie der Entlastungsbetrag und kostenlose Pflegekurse unterstützen pflegende Angehörige direkt. Eine Streichung würde die Last und die Kosten für diese Familien erhöhen.
Neuausrichtung auf Prävention: Es wird vorgeschlagen, die eingesparten Mittel konsequent für präventive Ansätze zu nutzen, die außerhalb der Pflegeversicherung angesiedelt werden, um die Entstehung oder Verzögerung von Pflegebedürftigkeit stärker zu fördern. Falsches Signal und Sozialabbau: Sozialverbände kritisieren die Abschaffung als ein „fatales Signal“ und einen „Abbau des Sozialstaates“ auf dem Rücken der Schwächsten, da mehr als 860.000 Menschen direkt betroffen wären.

 

Hintergrund und Leistungen des Pflegegrads 1

Der Pflegegrad 1 wurde mit der Pflegereform 2017 eingeführt. Die wichtigsten Leistungen sind:

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich (zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, ambulante Pflegedienste oder Tages-/Nachtpflege).
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für z. B. den Einbau eines Treppenlifts.
  • Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel.
  • Hausnotruf: Zuschuss von 25,50 Euro monatlich.
  • Beratung und Kurse: Anspruch auf Pflegeberatung und kostenlose Pflegekurse für Angehörige.

Die Befürworter der Abschaffung sehen vor allem die Kostensenkung im Fokus, während die Gegner betonen, dass die Leistungen des Pflegegrads 1 entscheidend dazu beitragen, eine Verschlechterung der Pflegesituation zu verhindern und Menschen länger in ihrer vertrauten Umgebung zu halten.

Endlich wieder verfügbar: Ihre Unterstützung im Haushalt!

Wir haben großartige Neuigkeiten: Ihr vertrauter ambulanter Pflegedienst MEDI i24 in Erkrath und Hilden kann ab sofort wieder die volle hauswirtschaftliche Versorgung anbieten! Wir freuen uns sehr, Ihnen diesen wichtigen Baustein für ein selbstbestimmtes und komfortables Leben zu Hause wieder in vollem Umfang zur Verfügung stellen zu können.

Die Organisation des eigenen Haushalts kann im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit eine echte Herausforderung sein. Deshalb ist es uns eine Herzensangelegenheit, Sie genau hier zu entlasten – zuverlässig, freundlich und ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

Unsere Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung im Überblick

Unsere qualifizierten und engagierten Mitarbeiterinnen stehen bereit, um Ihren Alltag spürbar zu erleichtern. Zu den zentralen Leistungen, die Sie ab sofort wieder als hauswirtschaftliche Versorgung bei uns buchen können, gehören:

  • Reinigung der Wohnung: Von Küche bis Bad – für ein sauberes und hygienisches Zuhause.
  • Wäschepflege: Waschen, Bügeln, Zusammenlegen und Einräumen Ihrer Kleidung und Bettwäsche.
  • Einkaufshilfe: Wir besorgen Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs für Sie.
  • Zubereitung von Mahlzeiten: Ob einfache warme Speisen oder kalte Gerichte – wir kochen frisch nach Ihren Wünschen.
  • Müllentsorgung und weitere kleine Alltagshilfen.

Mit der hauswirtschaftlichen Versorgung durch unseren Pflegedienst gewinnen Sie nicht nur Sauberkeit und Ordnung, sondern vor allem mehr Lebensqualität und wertvolle Zeit für die Dinge, die Ihnen Freude bereiten.

Wer hat Anspruch?

Oftmals werden die Kosten für die hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI) durch Ihre Pflegekasse übernommen oder bezuschusst, beispielsweise über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) oder als Teil der Pflegesachleistungen (bei anerkanntem Pflegegrad).

Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos zu Ihren Ansprüchen und den Möglichkeiten der Kostenübernahme. So stellen wir sicher, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Wir freuen uns darauf, Sie oder Ihre Angehörigen zu entlasten und für ein rundum versorgtes, schönes Zuhause zu sorgen. Rufen Sie uns am besten noch heute an oder schreiben Sie uns, um ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Ihr MEDI i24-Team – für ein leichteres Leben zu Hause!

Pflegekosten von der Steuer absetzen: So sparen Sie clever!

Pflegebedürftigkeit ist oft mit hohen finanziellen Belastungen verbunden. Das deutsche Steuerrecht bietet aber verschiedene Möglichkeiten, einen Teil dieser Kosten steuerlich geltend zu machen und sich so spürbar zu entlasten. Ob Sie selbst gepflegt werden oder einen Angehörigen unterstützen: Die korrekte Angabe in der Einkommensteuererklärung kann bares Geld zurückbringen.

Die Absetzbarkeit richtet sich hauptsächlich nach der Art der Kosten und der Pflegesituation. In der Regel kommen drei Wege infrage: die Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung, die Nutzung des Pflege-Pauschbetrags oder der Abzug als haushaltsnahe Dienstleistungen.

Die 5 wichtigsten Punkte: Welche Pflegekosten sind steuerlich absetzbar?

Sie können Kosten in der Pflege unter verschiedenen Voraussetzungen und in unterschiedlicher Form steuerlich geltend machen. Hier sind die 5 zentralen Punkte:

  1. Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Was: Tatsächliche Kosten für die stationäre oder häusliche Pflege (z.B. Pflegeheimkosten, ambulante Pflegedienste), die aufgrund einer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

Wie: Diese Kosten können in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden. Sie müssen jedoch selbst getragen werden (nach Abzug von Erstattungen wie Pflegegeld, Kassenleistungen) und über die sogenannte zumutbare Belastung hinausgehen. Die zumutbare Belastung ist ein Prozentsatz Ihres Gesamteinkommens.

  1. Pflege-Pauschbetrag

Was: Eine Pauschale für unentgeltlich pflegende Angehörige. Sie erhalten diesen Betrag, wenn Sie eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 häuslich und unentgeltlich pflegen. Er ist unabhängig von den tatsächlichen Kosten und wird ohne Abzug einer zumutbaren Belastung gewährt.

Wie: Der Pauschbetrag wird in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht.

  • Wichtig: Dieser Pauschbetrag steht der pflegenden Person zu, nicht der gepflegten.
  1. Haushaltsnahe Dienstleistungen (für Pflege- und Betreuungsleistungen)

Was: 20 % der Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen in Ihrem Haushalt, die von einem Dienstleister erbracht werden (z.B. ambulanter Pflegedienst, Haushaltshilfe). Dies gilt für Lohn- und Fahrtkosten, nicht für Materialkosten.

Wie: Bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr können 20 % der Kosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Dies betrifft Tätigkeiten, die mit einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind (z.B. Körperpflege, Essenszubereitung, Reinigung).

  1. Barrierefreier Umbau und Modernisierungsmaßnahmen

Was: Kosten für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (z.B. Einbau eines Treppenlifts, Badumbau), die aufgrund der Pflegebedürftigkeit notwendig sind.

Wie: Die Kosten für die Arbeitsleistung (nicht das Material) können in der Regel als Handwerkerleistungen im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen geltend gemacht werden, sofern sie nicht bereits als außergewöhnliche Belastung anerkannt wurden. Hier können ebenfalls 20 % der Arbeitskosten (maximal 1.200 Euro jährlich) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

  1. Unterhaltsleistungen (bei fehlender Leistungsfähigkeit des Angehörigen)

Was: Wenn Sie als unterhaltsverpflichtete Person die Pflegekosten für einen Angehörigen (z.B. Eltern) übernehmen, weil dessen eigene Einkünfte und Bezüge nicht ausreichen.

Wie: Diese Kosten können bis zum sogenannten Unterhaltshöchstbetrag als außergewöhnliche Belastung besonderer Art abgesetzt werden. Eigene Einkünfte und Bezüge des Unterstützten werden hierbei angerechnet.

Achtung: Doppelter Abzug ist ausgeschlossen!

Beachten Sie immer, dass Sie die tatsächlichen Kosten (Außergewöhnliche Belastungen oder Haushaltsnahe Dienstleistungen) nicht zusätzlich zum Pflege-Pauschbetrag für denselben Zeitraum und dieselbe Person geltend machen können. Sie müssen die für Sie günstigere Variante wählen.

Tipp: Sammeln Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege (nur Überweisung!), sowie den Bescheid über den Pflegegrad oder ggf. ärztliche Atteste, um die Zwangsläufigkeit der Kosten gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können. Holen Sie sich im Zweifel steuerlichen Rat ein.

 

Service: Online-Ratgeber Pflege des Bundesgesundheits-Ministerium

Heute wollen wir gerne den „Online-Ratgeber Pflege“ des Bundesgesundheitsministeriums vorstellen, der zu vielen Themen rund um die Pflege, Anträge und Leistungen interessante Hinweise gibt. Die Seite ist ein guter Einstieg, um sich die Informationen nicht an zig verschiedenen Stellen zusammensuchen zu müssen. Wenn Sie spezielle Fragen zu ambulanten Pflegediensten in Erkrath und Hilden haben, sprechen Sie danach am besten mit unserem Team bei MEDI i24.de. Wir sind gerne für Sie da.

Online-Ratgeber Pflege – das steht drin

Auf der Internetseite https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege.html wird beschrieben, wie und wo Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen können, wie eine Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt, wie Prävention und Rehabilitation in der Pflege gefördert werden und wie Sie Pflegeberatung in Anspruch nehmen können.

Nützliche Hinweise gibt es zu diesen Punkten:

  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Antragsverfahren für Leistungen der Pflegeversicherung
  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  • Förderung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege
  • Pflegeberatung
  • Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtler
  • Ambulante Pflegesachleistungen
  • Zuschüsse zur Wohnunganpassung
  • Informationen über Pflege-Wohngemeinschaften, Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung für neu gegründete Pflege-Wohngemeinschaften
  • Infos über Pflegehilfsmittel
  • Infos über digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen
  • Leistungen bei Pflegegrad 1
  • Soziale Absicherung für Pflegepersonen
  • Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
  • Pflegekurse
  • Förderung des ehrenamtlichen Engagements

Darüber hinaus gibt die Website des Bundesgesundheitsministeriums wichtige Informationen rund um die teilstationäre oder vollstationäre Pflege, darüber, welche Maßnahmen dazu beitragen, die Qualität und Transparenz in der Pflege zu verbessern und bestehende Mängel zu beheben.

Wir haben für Erkrath und Hilden die wichtigsten Ansprechpartner rund um die Pflege bereits einmal zusammengetragen. Wichtig ist aber, sich bei diesem Thema gründlich und gut zu informieren. Wenn Sie Fragen vor allem rund um die ambulante Pflege haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Prüfung der Pflegedienste: Qualität rückt wieder in den Mittelpunkt

Ab Juli 2026 treten in Deutschland neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für ambulante Pflegedienste wie MEDI i24 in Kraft. Sie lösen die bisherigen Richtlinien aus dem Jahr 2021 ab. Wir hoffen, dass es tatsächlich so kommt: Mit den neuen Regeln soll wieder die Versorgungsqualität der Pflegebedürftigen und nicht mehr die Dokumentation am wichtigsten sein.

Wichtige Änderungen im Überblick

Fokus auf Qualität Bisherige Prüfungen des Medizinischen Dienstes konzentrierten sich stark auf die Frage, ob die ambulanten Pflegedienste die Vorschriften zur Dokumentation eingehalten haben. Mit den neuen QPR soll ab Mitte 2026 die Ergebnisqualität der Pflege in den Mittelpunkt rücken. Prüfer beurteilen dann, wie sich die erbrachten Leistungen auf den Zustand und die Lebensqualität der pflegebedürftigen Menschen auswirken. Es geht also darum, was die Pflege tatsächlich bewirkt.

Das bisherige System mit Noten wird abgeschafft. Stattdessen gibt es ein neues, vierstufiges Bewertungssystem. Es unterscheidet zwischen:

  • A: Keine Auffälligkeiten oder Defizite.
  • B: Auffälligkeiten, die keine Risiken erwarten lassen.
  • C: Defizite mit Risiko negativer Folgen.
  • D: Defizite mit bereits eingetretenen negativen Folgen. Diese differenzierte Bewertung soll für mehr Transparenz sorgen.

Die Prüfungen werden künftig stärker auf die Bedürfnisse und die Situation der pflegebedürftigen Menschen ausgerichtet. Die Prüfer sprechen mehr mit den Betroffenen oder deren Angehörigen und beziehen deren Eindrücke und Erfahrungen stärker in die Bewertung mit ein. Auch die Frage, ob Pflegedienste möglicherweise die Überforderung pflegender Angehöriger erkennen, wird dann ein wichtiger Aspekt sein.

Die neuen Richtlinien sollen die Prüfverfahren vereinfachen und effizienter gestalten. Kleinteilige, einrichtungsbezogene Strukturkriterien, wie beispielsweise ob Mitarbeiter eine Erste-Hilfe-Schulung hatten, fallen weg, solange sie sich nicht direkt auf die Versorgungsqualität auswirken.

Die Ergebnisse der Prüfungen werden in einem neuen Transparenzbericht veröffentlicht, der für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine bessere Orientierung bei der Auswahl eines Pflegedienstes bieten soll.

Wir hoffen sehr, dass die Qualität der Pflege künftig wieder wichtiger ist als die Dokumentation. Das wird nicht nur uns, sondern vor allem unseren Patienten nachhaltig gut tun!

 

Das dicke Ende kommt später: Wie unbedachte Entscheidungen das Pflegebudget sprengen

Wenn das Pflegegeld „überzogen“ wird, liegt die Ursache oft bei den Angehörigen, da sie die Koordination und Entscheidung über die in Anspruch genommenen Leistungen treffen. Hier sind die häufigsten Fehler, die Angehörige in dieser Situation machen und vor denen wir warnen wollen, damit sie keine finanziellen Überraschungen erleben.

Mangelnde Kommunikation und Planung

Viele Angehörige sind sich nicht bewusst, dass das Pflegegeld und die Sachleistungen des Pflegedienstes Teil eines gemeinsamen Budgets sind, das sich je nach Pflegegrad unterscheidet. Ein häufiger Fehler ist, dass die Familie mehr Stunden beim Pflegedienst bucht, als das Budget abdeckt, ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein. Sie gehen davon aus, dass die Pflegekasse alle Leistungen übernimmt. Das aber ist nicht der Fall. Die Überbuchung führt dazu, dass der Eigenanteil der Familie steigt, weil sie die überschüssigen Kosten für den Pflegedienst selbst bezahlt müssen.

Unterschätzung der Pflegedienstkosten

Ein weiteres Problem ist, dass Angehörige die Kosten und den Umfang der professionellen Pflege unterschätzen. Sie sind sich oft nicht bewusst, wie schnell die Pflegesachleistungen durch zusätzliche Dienste wie Hausbesuche, Körperpflege oder Medikamentengabe ausgeschöpft sind. Und: Die ambulanten Pflegedienste müssen alles, aber auch wirklich alles, was sie machen (z.B. auch Fahrten zur Apotheke, um Medikamente zu holen) dokumentieren und nach Leistungskatalogpreis abgerechnen. Das wird vom Medizinischen Dienst genauestens überprüft. Wenn dann plötzlich eine hohe Rechnung des Pflegedienstes kommt, sind sie überrascht und empfinden dies als Fehler des Pflegedienstes, obwohl die erbrachten Leistungen vertragsgemäß waren.

Fehlinterpretation der „Kombinationsleistung“

Die Kombinationsleistung soll die Pflege durch Angehörige und Profis ergänzen, nicht ersetzen. Angehörige sehen die Pflegesachleistungen oft als „extra Geld“ und nutzen es für zusätzliche Dienste, die sie vielleicht auch selbst hätten übernehmen können. Dadurch verbrauchen sie das Budget für den Pflegedienst, und das Pflegegeld wird dementsprechend gekürzt. Die Folge ist, dass am Ende weniger Geld für die Angehörigen übrigbleibt, was Frust auslöst, obwohl sie die entscheidenden Weichen selbst gestellt haben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Überziehung des Pflegebudgets meist die Folge von mangelnder Information, Planung und Kommunikation seitens der Angehörigen ist. Die Verantwortung liegt hierbei bei ihnen, das Budget im Blick zu behalten und die in Anspruch genommenen Leistungen mit dem Pflegedienst abzustimmen.