Prüfung der Pflegedienste: Qualität rückt wieder in den Mittelpunkt

Ab Juli 2026 treten in Deutschland neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für ambulante Pflegedienste wie MEDI i24 in Kraft. Sie lösen die bisherigen Richtlinien aus dem Jahr 2021 ab. Wir hoffen, dass es tatsächlich so kommt: Mit den neuen Regeln soll wieder die Versorgungsqualität der Pflegebedürftigen und nicht mehr die Dokumentation am wichtigsten sein.

Wichtige Änderungen im Überblick

Fokus auf Qualität Bisherige Prüfungen des Medizinischen Dienstes konzentrierten sich stark auf die Frage, ob die ambulanten Pflegedienste die Vorschriften zur Dokumentation eingehalten haben. Mit den neuen QPR soll ab Mitte 2026 die Ergebnisqualität der Pflege in den Mittelpunkt rücken. Prüfer beurteilen dann, wie sich die erbrachten Leistungen auf den Zustand und die Lebensqualität der pflegebedürftigen Menschen auswirken. Es geht also darum, was die Pflege tatsächlich bewirkt.

Das bisherige System mit Noten wird abgeschafft. Stattdessen gibt es ein neues, vierstufiges Bewertungssystem. Es unterscheidet zwischen:

  • A: Keine Auffälligkeiten oder Defizite.
  • B: Auffälligkeiten, die keine Risiken erwarten lassen.
  • C: Defizite mit Risiko negativer Folgen.
  • D: Defizite mit bereits eingetretenen negativen Folgen. Diese differenzierte Bewertung soll für mehr Transparenz sorgen.

Die Prüfungen werden künftig stärker auf die Bedürfnisse und die Situation der pflegebedürftigen Menschen ausgerichtet. Die Prüfer sprechen mehr mit den Betroffenen oder deren Angehörigen und beziehen deren Eindrücke und Erfahrungen stärker in die Bewertung mit ein. Auch die Frage, ob Pflegedienste möglicherweise die Überforderung pflegender Angehöriger erkennen, wird dann ein wichtiger Aspekt sein.

Die neuen Richtlinien sollen die Prüfverfahren vereinfachen und effizienter gestalten. Kleinteilige, einrichtungsbezogene Strukturkriterien, wie beispielsweise ob Mitarbeiter eine Erste-Hilfe-Schulung hatten, fallen weg, solange sie sich nicht direkt auf die Versorgungsqualität auswirken.

Die Ergebnisse der Prüfungen werden in einem neuen Transparenzbericht veröffentlicht, der für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine bessere Orientierung bei der Auswahl eines Pflegedienstes bieten soll.

Wir hoffen sehr, dass die Qualität der Pflege künftig wieder wichtiger ist als die Dokumentation. Das wird nicht nur uns, sondern vor allem unseren Patienten nachhaltig gut tun!

 

Das dicke Ende kommt später: Wie unbedachte Entscheidungen das Pflegebudget sprengen

Wenn das Pflegegeld „überzogen“ wird, liegt die Ursache oft bei den Angehörigen, da sie die Koordination und Entscheidung über die in Anspruch genommenen Leistungen treffen. Hier sind die häufigsten Fehler, die Angehörige in dieser Situation machen und vor denen wir warnen wollen, damit sie keine finanziellen Überraschungen erleben.

Mangelnde Kommunikation und Planung

Viele Angehörige sind sich nicht bewusst, dass das Pflegegeld und die Sachleistungen des Pflegedienstes Teil eines gemeinsamen Budgets sind, das sich je nach Pflegegrad unterscheidet. Ein häufiger Fehler ist, dass die Familie mehr Stunden beim Pflegedienst bucht, als das Budget abdeckt, ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein. Sie gehen davon aus, dass die Pflegekasse alle Leistungen übernimmt. Das aber ist nicht der Fall. Die Überbuchung führt dazu, dass der Eigenanteil der Familie steigt, weil sie die überschüssigen Kosten für den Pflegedienst selbst bezahlt müssen.

Unterschätzung der Pflegedienstkosten

Ein weiteres Problem ist, dass Angehörige die Kosten und den Umfang der professionellen Pflege unterschätzen. Sie sind sich oft nicht bewusst, wie schnell die Pflegesachleistungen durch zusätzliche Dienste wie Hausbesuche, Körperpflege oder Medikamentengabe ausgeschöpft sind. Und: Die ambulanten Pflegedienste müssen alles, aber auch wirklich alles, was sie machen (z.B. auch Fahrten zur Apotheke, um Medikamente zu holen) dokumentieren und nach Leistungskatalogpreis abgerechnen. Das wird vom Medizinischen Dienst genauestens überprüft. Wenn dann plötzlich eine hohe Rechnung des Pflegedienstes kommt, sind sie überrascht und empfinden dies als Fehler des Pflegedienstes, obwohl die erbrachten Leistungen vertragsgemäß waren.

Fehlinterpretation der „Kombinationsleistung“

Die Kombinationsleistung soll die Pflege durch Angehörige und Profis ergänzen, nicht ersetzen. Angehörige sehen die Pflegesachleistungen oft als „extra Geld“ und nutzen es für zusätzliche Dienste, die sie vielleicht auch selbst hätten übernehmen können. Dadurch verbrauchen sie das Budget für den Pflegedienst, und das Pflegegeld wird dementsprechend gekürzt. Die Folge ist, dass am Ende weniger Geld für die Angehörigen übrigbleibt, was Frust auslöst, obwohl sie die entscheidenden Weichen selbst gestellt haben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Überziehung des Pflegebudgets meist die Folge von mangelnder Information, Planung und Kommunikation seitens der Angehörigen ist. Die Verantwortung liegt hierbei bei ihnen, das Budget im Blick zu behalten und die in Anspruch genommenen Leistungen mit dem Pflegedienst abzustimmen.

Entlastung oder leere Versprechen? Der neue Gesetzentwurf zur Pflege-Entbürokratisierung

Das Bundeskabinett hat aktuell einen wichtigen Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung der Pflege und zur Erweiterung der Befugnisse von Pflegefachkräften beschlossen. Es reagiert damit auf den anhaltenden Fachkräftemangel in der Pflege, soll die Arbeitsbedingungen spürbar verbessern und den Pflegeberuf langfristig attraktiver machen. Doch neben den positiven Aspekten gibt es auch Kritik an dem Entwurf.

Was bedeutet die Entbürokratisierung für Pflegedienste?

Für ambulante Pflegedienste und stationäre Einrichtungen bringt der Gesetzentwurf Erleichterungen mit sich. Viele administrative Aufgaben und komplexe Dokumentationspflichten, die bisher wertvolle Zeit der Pflegekräfte beanspruchten, sollen wegfallen oder vereinfacht werden. Weniger Papierkram bedeutet mehr Zeit für die Patientenversorgung und mehr Zufriedenheit bei den Mitarbeitenden. Der Fokus soll wieder voll auf der menschlichen Betreuung liegen.

Erweiterte Befugnisse für Pflegefachkräfte

Der Entwurf sieht vor, dass gut ausgebildete Pflegefachkräfte künftig mehr medizinische Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen können. Dazu gehören beispielsweise bestimmte therapeutische Maßnahmen und die Verordnung von Hilfsmitteln. Diese erweiterten Kompetenzen stärken nicht nur die professionelle Rolle der Pflegenden, sondern entlasten auch die Hausärzte und beschleunigen die Versorgung der Patienten.

Kritikpunkte am Gesetzentwurf

Trotz der grundsätzlich positiven Absichten gibt es auch Bedenken:

  • Fehlende Refinanzierung: Kritiker bemängeln, dass die Entbürokratisierung und die erweiterten Kompetenzen der Pflegekräfte nicht ausreichend finanziert werden. Ohne eine entsprechende Anhebung der Vergütungen droht eine höhere Belastung für die Pflegedienste.
  • Gefahr der Scheinentbürokratisierung: Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die neuen Regelungen in der Praxis möglicherweise nur eine Verschiebung der Bürokratie darstellen und nicht zu einer wirklichen Entlastung führen könnten.

Der Gesetzentwurf steht am Anfang einer tiefgreifenden Veränderung im deutschen Gesundheitssystem. Die Umsetzung und die konkreten Auswirkungen werden in den kommenden Monaten ein zentrales Thema für alle Beteiligten in der Pflege sein. Es bleibt abzuwarten, wie die Kritik in der politischen Diskussion berücksichtigt werden und ob der Entwurf sein Versprechen einer echten Verbesserung für Pflegekräfte und Patienten erfüllen kann.

 

Neues Hilfsmittel-Verkaufsverbot in Apotheken: Was ändert sich?

Seit dem 1. Juli 2025 gilt eine wichtige Neuerung im Gesundheitswesen, die weitreichende Konsequenzen für Apotheken, Patienten und insbesondere ambulante Pflegedienste hat: Das Verbot des Verkaufs von Hilfsmitteln in Apotheken. Diese Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln zu optimieren und die Zuständigkeiten klarer zu regeln. Doch was bedeutet das konkret für die tägliche Arbeit von Pflegediensten, die bisher eng mit Apotheken kooperierten? Und was für die Patienten?

Das Verbot im Detail: Hintergrund und Ziele

Das neue Gesetz besagt, dass Apotheken keine Hilfsmittel wie Inkontinenzprodukte, Wundversorgungsartikel, Verbandmaterial oder Bandagen mehr verkaufen dürfen. Diese Produkte fallen nun ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich von Sanitätshäusern und spezialisierten Leistungserbringern.

Hintergrund dieser Regelung ist die Überzeugung, dass die Beratung und Versorgung mit komplexen Hilfsmitteln eine spezielle Expertise erfordert, die in Sanitätshäusern besser gewährleistet ist. Ziel ist es, die Qualität der Versorgung zu steigern, die Beratung zu professionalisieren und die Abgrenzung zu Arzneimitteln zu schärfen.

Auswirkungen

Für ambulante Pflegedienste stellt das Verkaufsverbot eine erhebliche Umstellung dar. Bisher war die Apotheke oft der erste Anlaufpunkt, um schnell und unkompliziert benötigte Hilfsmittel für Patienten zu beschaffen. Ob es um die schnelle Nachversorgung mit Verbandsmaterial nach einem Verbandswechsel oder um die Beschaffung von Inkontinenzprodukten ging – die Zusammenarbeit mit der lokalen Apotheke war ein eingespielter Prozess.

Die größten Veränderungen für Patienten und Pflegedienste im Überblick

  • Wichtige Ansprechpartner: Ambulante Pflegedienste wie MEDI i24 werden für viele Patienten zu einer der ersten Anlaufstelle bei der Hilfsmittelberatung.
  • Neue Beschaffungswege: Pflegedienste müssen nun verstärkt auf Sanitätshäuser und spezialisierte Online-Anbieter zurückgreifen.
  • Umorientierung: Patienten müssen nun neue Wege gehen, um an die benötigten Hilfsmittel zu gelangen.
  • Koordination und Kommunikation: Die Abstimmung zwischen Pflegedienst, Patient, Arzt und Sanitätshaus muss neu organisiert werden. Eine enge Kommunikation ist entscheidend, um die lückenlose Versorgung sicherzustellen.

Wir sind für Sie da!

Wenn Sie gute Hilfsmittelberatung brauchen, sind wir von MEDI i24 an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie mit all unseren Möglichkeiten und sorgen dafür, dass Sie auch künftig alle Hilfsmittel bekommen, was Sie benötigen.

Die Kraft auf dem Teller: Ernährung, die im Alter wirklich zählt

Wenn wir älter werden, verändert sich unser Körper – und damit auch unsere Bedürfnisse, besonders im Hinblick auf die Ernährung. Eine ausgewogene Seniorenernährung ist entscheidend, um vital und gesund zu bleiben, Krankheiten vorzubeugen und die Lebensqualität im Alter zu erhalten. Es geht nicht nur darum, satt zu werden, sondern dem Körper genau das zu geben, was er braucht.

Warum ist Seniorenernährung so wichtig?

Mit den Jahren können verschiedene Faktoren die Ernährung beeinflussen:

  • Veränderter Stoffwechsel: Der Energiebedarf sinkt, während der Bedarf an bestimmten Nährstoffen oft gleich bleibt oder sogar steigt. Wer weniger isst, muss daher „dichter“ essen – also nährstoffreichere Lebensmittel wählen.
  • Muskelabbau (Sarkopenie): Ohne ausreichende Proteinaufnahme und Bewegung verlieren wir im Alter Muskelmasse. Das kann die Mobilität einschränken und das Sturzrisiko erhöhen.
  • Veränderungen des Geschmacks- und Geruchssinns: Das Essen schmeckt nicht mehr so intensiv, was den Appetit mindern kann.
  • Verdauungsprobleme: Der Darm wird träger, was zu Verstopfung führen kann.
  • Medikamenteneinnahme: Viele Medikamente können den Appetit beeinflussen oder die Nährstoffaufnahme stören.
  • Einschränkungen bei der Zubereitung: Kochen kann anstrengender werden, oder es fehlt die Motivation, für sich allein zu kochen.
  • Erhöhter Bedarf an bestimmten Nährstoffen: Vitamin D, Kalzium und oft auch Vitamin B12 sind im Alter besonders wichtig.

Die Säulen einer gesunden Seniorenernährung

Eine optimale Ernährung im Alter sollte folgende Punkte berücksichtigen:

1. Ausreichend Protein für Muskeln und Kraft

Protein ist essenziell, um dem Muskelabbau entgegenzuwirken.

  • Gute Quellen: Mageres Fleisch, Geflügel, Fisch, Eier, Milchprodukte (Quark, Joghurt), Hülsenfrüchte (Linsen, Bohnen, Kichererbsen), Tofu und Nüsse.
  • Tipp: Verteilen Sie die Proteinzufuhr über den Tag und integrieren Sie proteinreiche Komponenten in jede Hauptmahlzeit. Ein kleiner Joghurt zwischendurch oder ein hartgekochtes Ei sind ideale Snacks.

2. Ballaststoffe für eine gute Verdauung

Ballaststoffe fördern die Darmtätigkeit und beugen Verstopfung vor. Sie halten zudem länger satt.

  • Gute Quellen: Vollkornprodukte (Vollkornbrot, Haferflocken, Vollkornnudeln), Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Nüsse.
  • Tipp: Trinken Sie ausreichend Wasser, wenn Sie ballaststoffreiche Lebensmittel essen, da Ballaststoffe Flüssigkeit zum Quellen benötigen.

3. Vitamine und Mineralstoffe – die Mikronährstoff-Booster

Besondere Aufmerksamkeit verdienen im Alter Vitamin D, Kalzium und Vitamin B12.

  • Vitamin D: Wichtig für Knochengesundheit und Immunsystem. Hauptquelle ist Sonnenlicht, aber auch fetter Fisch (Lachs, Makrele) und angereicherte Lebensmittel liefern Vitamin D. Oft ist eine Supplementierung im Alter sinnvoll – sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt.
  • Kalzium: Unverzichtbar für starke Knochen und zur Vorbeugung von Osteoporose. Gute Quellen: Milch und Milchprodukte, grüne Blattgemüse (Grünkohl, Brokkoli), kalziumreiches Mineralwasser.
  • Vitamin B12: Wichtig für Nervenfunktion und Blutbildung. Da die Aufnahme im Alter erschwert sein kann, ist eine regelmäßige Zufuhr wichtig. Gute Quellen: Tierische Produkte (Fleisch, Fisch, Eier, Milchprodukte). Bei vegetarischer oder veganer Ernährung ist eine Supplementierung oft notwendig.
  • Antioxidantien: Vitamine C und E sowie Selen schützen die Zellen vor Schäden. Gute Quellen: Viel frisches Obst und Gemüse, Nüsse und Samen.

4. Ausreichend Flüssigkeit – nicht unterschätzen!

Das Durstgefühl lässt im Alter oft nach, aber der Körper braucht weiterhin viel Flüssigkeit, um alle Funktionen aufrechtzuerhalten und Verstopfung vorzubeugen.

  • Empfehlung: Etwa 1,5 bis 2 Liter Flüssigkeit pro Tag. Gute Quellen: Wasser, ungesüßte Tees, verdünnte Säfte, Gemüsebrühe.
  • Tipp: Stellen Sie sich kleine Wasserflaschen oder Gläser bereit, um ans Trinken erinnert zu werden. Auch Suppen, Obst und Gemüse tragen zur Flüssigkeitszufuhr bei.

Praktische Tipps für den Alltag

Manchmal ist es im Alter nicht einfach, regelmäßig und ausgewogen zu essen. Hier sind einige Anregungen:

  • Kleine, häufige Mahlzeiten: Statt drei großer Mahlzeiten können fünf bis sechs kleinere über den Tag verteilt besser sein, um den Magen nicht zu überlasten und eine kontinuierliche Nährstoffzufuhr zu gewährleisten.
  • Abwechslung auf dem Teller: Probieren Sie neue Rezepte aus und achten Sie auf eine bunte Vielfalt bei Obst und Gemüse.
  • Essen leicht gemacht: Wenn Kochen schwierig wird, können tiefgekühlte Gemüseportionen, vorbereitete Salate oder auch ein Lieferdienst wie „Essen auf Rädern“ eine gute Unterstützung sein.
  • Appetit anregen: Ansprechend angerichtete Speisen, angenehme Gesellschaft beim Essen und frische Luft vor dem Essen können den Appetit fördern.
  • Gewürze statt Salz: Um den Geschmackssinn anzuregen, ohne zu viel Salz zu verwenden, greifen Sie zu frischen Kräutern und Gewürzen.
  • Zahngesundheit beachten: Schwierigkeiten beim Kauen können die Lebensmittelauswahl stark einschränken. Regelmäßige Zahnarztbesuche sind wichtig. Weichere Lebensmittel wie Suppen, Pürees, Joghurt oder gedämpftes Gemüse können dann eine gute Alternative sein.
  • Soziale Kontakte pflegen: Gemeinsames Essen ist nicht nur Nahrungsaufnahme, sondern auch ein soziales Ereignis. Wenn möglich, essen Sie mit Freunden oder Familie.

Eine bewusste und angepasste Ernährung im Alter ist ein wichtiger Schlüssel zu mehr Gesundheit, Vitalität und Lebensfreude. Zögern Sie nicht, bei Unsicherheiten oder spezifischen Bedürfnissen professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen – sei es durch den Hausarzt oder eine Ernährungsberatungsfachkraft.

Krankenkasse deckt auf: Die meisten Deutschen setzen auf ambulante Pflege

Eine aktuelle Umfrage der Techniker Krankenkasse (TK) in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut Forsa zeigt: Pflegeheime stehen auf der Beliebtheitsskala ganz unten. Nur 36 Prozent der Befragten ab 18 Jahren würden im Pflegefall ein Pflegeheim in Betracht ziehen.

Beliebte Alternativen zum Pflegeheim

Die Mehrheit der 2.052 Befragten bevorzugt andere Wohn- und Pflegeformen:

  • 93% möchten im Pflegefall in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus bleiben.
  • 72% ziehen betreutes Wohnen vor.
  • 62% würden sich für ein Mehrgenerationen-Wohnprojekt entscheiden.
  • 57% möchten bei Angehörigen leben.
  • 48% bevorzugen eine Senioren-Wohngemeinschaft.

Pflege zu Hause: Ambulante und 24-Stunden-Pflege als Lösung

Wer zu Hause bleiben möchte, kann auf verschiedene Pflegeangebote zurückgreifen:

  • Ambulanter Pflegedienst aus der Region – ideal für alltägliche Unterstützung, zum Beispiel MEDI i24
  • 24-Stunden-Pflege
  • Vermittlung ausländischer Betreuungskräfte – Betreuung im eigenen Zuhause

Fazit: Zuhause alt werden ist möglich

Die Umfrage zeigt deutlich: Die meisten Menschen wünschen sich, im Alter selbstbestimmt und in vertrauter Umgebung zu leben. Dank moderner Pflegekonzepte ist das heute in vielen Fällen realisierbar.

Quelle: openpr

Pflegende Angehörige ohne Abzüge früher in Rente: Wann ist das möglich?

Die Pflege eines Angehörigen ist eine immense Aufgabe, die oft mit großen persönlichen und finanziellen Opfern verbunden ist. Viele pflegende Angehörige wünschen sich daher, die Möglichkeit zu haben, ohne Abzüge früher in Rente gehen zu können. Doch ist das in Deutschland überhaupt möglich? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Grundsätzlich gilt: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erkennt Pflegezeiten unter bestimmten Bedingungen als rentenwirksame Zeiten an. Das bedeutet, dass die Pflege eines Angehörigen nicht nur eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe ist, sondern sich unter Umständen auch positiv auf Ihre spätere Rente auswirken kann.

Die Bedeutung der Pflegezeiten für Ihre Rente

Wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen, können diese Zeiten unter bestimmten Voraussetzungen bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Entscheidend hierfür ist, dass der Pflegebedürftige mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist und Sie die Pflege in einem Umfang von mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, leisten.

Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige werden nicht von Ihnen selbst, sondern von der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen übernommen. Die Höhe dieser Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen und dem Umfang Ihrer Pflegetätigkeit.

Früher in Rente ohne Abzüge: Die „Rente für besonders langjährig Versicherte“

Die häufigste Möglichkeit, in Deutschland ohne Rentenabzüge früher in Rente zu gehen, ist die sogenannte „Rente für besonders langjährig Versicherte“, oft auch als „Rente mit 63“ bezeichnet (wobei das Eintrittsalter je nach Geburtsjahrgang variiert). Für diese Rente benötigen Sie mindestens 45 Versicherungsjahre.

Hier kommt die Angehörigenpflege ins Spiel: Die von der Pflegeversicherung gezahlten Beiträge für Ihre Pflegetätigkeit werden bei der Berechnung der 45 Versicherungsjahre voll angerechnet. Das bedeutet, dass Sie durch die Pflege eines Angehörigen unter Umständen schneller die erforderliche Anzahl an Versicherungsjahren erreichen können, um die abschlagsfreie Frührente in Anspruch zu nehmen.

Wichtiger Hinweis: Nicht alle Zeiten werden gleichermaßen angerechnet. Zum Beispiel werden Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn in der Regel nicht auf die 45 Jahre angerechnet.

Weitere Aspekte und Tipps

  • Pflegegrad: Stellen Sie sicher, dass der Pflegebedürftige einen offiziellen Pflegegrad hat. Ohne Pflegegrad 2 oder höher werden Ihre Pflegezeiten nicht rentenwirksam.
  • Dokumentation: Bewahren Sie alle Unterlagen bezüglich der Pflege (Bescheide der Pflegekasse, Gutachten des Medizinischen Dienstes) sorgfältig auf.
  • Beratung: Lassen Sie sich unbedingt individuell von der Deutschen Rentenversicherung beraten. Die Mitarbeiter können genau prüfen, welche Auswirkungen Ihre Pflegezeiten auf Ihre Rente haben und ob Sie die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Frührente erfüllen.
  • Kombination mit Teilzeit: Auch wenn Sie neben der Pflege noch einer Teilzeitarbeit nachgehen, können die Pflegezeiten rentenwirksam sein, solange der geforderte Pflegeumfang erreicht wird.

Die Pflege eines Angehörigen ist eine enorme Belastung, kann aber durch die Anerkennung als rentenwirksame Zeit unter Umständen den Weg zu einem früheren und abschlagsfreien Renteneintritt ebnen. Informieren Sie sich frühzeitig und umfassend, um Ihre individuellen Möglichkeiten optimal zu nutzen.

Pflegebedürftig in Hilden: Wo gibt´s Hilfe?

Wenn die Pflegebedürftigkeit eintritt, stehen Betroffene und ihre Angehörigen oft vor vielen Fragen und Herausforderungen. In Hilden gibt es ein breites Spektrum an Unterstützungsmöglichkeiten, die darauf abzielen, Pflegebedürftigen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Wir haben sie zusammengestellt.

Beratung und Unterstützung

Seniorendienste Stadt Hilden

Pflegestützpunkt

Pflegestützpunkte sind umfassende Beratungsstellen für Betroffene und Angehörige rund um das Thema Pflege und die Leistungen der Pflegeversicherung. In Hilden finden Sie hier Unterstützung:

Stadtverwaltung Hilden / Pflege- und Wohnberatung
Am Rathaus 1
40721 Hilden

Die Beratung kann telefonisch oder in der Beratungsstelle stattfinden, sie ist kostenfrei. Beraten wird unter anderem rund um diese Themen:

  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Organisation der Pflege: häusliche, ambulante und stationäre Versorgung
  • Finanzierung der Pflege
  • Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
  • Beratung zum Thema Alzheimer und Demenz: Sie erhalten Informationen zum Krankheitsbild und den Umgang mit Demenzkranken. Außerdem bietet die Beratungsstelle Unterstützungs- und Entlastungsangebote für Betroffene und deren Angehörige.
  • Unterstützung bei Fragen rund um das Leben im Alter und bietet psychosoziale Hilfe
  • Die Wohnberatungsstelle berät in allen Fragen rund um das Wohnen im Alter, bei Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftigkeit und Demenz, auch präventiv. Die Beratung findet im eigenen Wohnumfeld/der eigenen Wohnung statt.

Außerdem gibt es Informationen über

  • soziale Absicherung der Pflegeperson
  • finanzielle Unterstützung der Sozialhilfeträger (Hilfe zur Pflege & Eingliederungshilfe)
  • MD Begutachtung
  • alternativen Wohnformen und Wohnraumanpassung

Selbsthilfegruppen

  • Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz, Infos

Finanzielle Hilfen

Hilfe zur Pflege

Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die nötige Hilfe zu bezahlen, können Sie prüfen lassen, ob Ihnen die Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) zustehen. Hilfe zur Pflege richtet sich an Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen im Alltag, wie zum Beispiel Körperpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung, Hilfe benötigen. Kontakt bei der Stadt Hilden

Pflegekasse und Leistungen der Pflegeversicherung

Einer der wichtigsten Schritte ist die Beantragung eines Pflegegrades bei der zuständigen Pflegekasse. Dieser Pflegegrad entscheidet über die Höhe der Leistungen, die Pflegebedürftige erhalten.

Gesetzlich Krankenversicherte

Ihre Pflegekasse gehört in aller Regel zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Als Beispiele: Wenn Sie bei der AOK versichert sind, ist die Pflegekasse der AOK für Sie zuständig, bei der Techniker Krankenkasse (TK) die TK-Pflegekasse. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, damit die die Beantragung des Pflegegrades an die zuständige Pflegekasse weitergibt.

Privat Krankenversicherte

Privat Krankenversicherte haben eine private Pflege-Pflichtversicherung und sollten sich deshalb an diese wenden. Auch wenn Sie eine zusätzliche private Pflegezusatzversicherung haben, ist für den Pflegegrad die Pflege-Pflichtversicherung zuständig.

Ambulante Pflegedienste in Hilden

Ambulante Pflegedienste bieten eine Vielzahl von Leistungen an, um Pflegebedürftige in ihrem häuslichen Umfeld zu unterstützen.

Leistungen beispielsweise:

  • Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
  • Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Wundversorgung)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Betreuungsleistungen

Ansprechpartner:

Am besten geben Sie bei Google „Pflegedienst Hilden“ ein, um eine ausführliche Übersicht der hiesigen Anbieter zu bekommen. Wir gehören natürlich auch dazu – Ambulanter Pflegedienst MEDI i24.

Teilstationäre und vollstationäre Pflege

Wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht, bieten teilstationäre (Tages- oder Nachtpflege) oder vollstationäre Pflegeeinrichtungen eine Alternative.

Tagespflege

  • Betreuung und Versorgung tagsüber in einer Pflegeeinrichtung
  • Entlastung pflegender Angehöriger

Eine Übersicht über die Angebote rund um Hilden bietet beispielsweise das Seniorenportal.

Vollstationäre Pflege

  • Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einem Pflegeheim
  • Geeignet für Menschen mit hohem Pflegebedarf

Informationen zu Pflegeeinrichtungen in Hilden erhalten Sie bei der Stadt Hilden oder bei den Pflegekassen. Online finden Sie eine Übersicht hier.

Unterstützung im Alltag

Neben der pflegerischen Versorgung gibt es in Hilden auch zahlreiche Angebote zur Unterstützung im Alltag.

  • Hauswirtschaftliche Hilfen: Unterstützung bei der Haushaltsführung (z. B. Einkaufen, Kochen, Reinigung)
  • Betreuungsdienste: Begleitung bei Arztbesuchen, Spaziergängen oder Freizeitaktivitäten
  • Mahlzeitendienste: Lieferung von warmen Mahlzeiten nach Hause
  • Fahrdienste: Beförderung zu Arztterminen oder anderen wichtigen Terminen.

Wir helfen Ihnen als ambulanter Pflegedienst in Hilden gerne weiter, wenn Sie eine Pflegeberatung benötigen oder sich allgemein informieren möchten.

Hauswirtschaftskraft (m/w/d) für ambulanten Pflegedienst in Erkrath gesucht!

Du bist ein Organisationstalent mit Herz und suchst eine erfüllende Aufgabe, bei der Du Menschen im Alltag unterstützen kannst? Dann bist Du bei uns genau richtig! Wir suchen ab sofort eine engagierte Hauswirtschaftskraft (m/w/d) für unseren ambulanten Pflegedienst in Erkrath und Hilden.

Deine Aufgaben als Hauswirtschaftskraft beim ambulanten Pflegedienste MEDI i24 in Erkrath und Hilden

  • Unterstützung im Haushalt: Du hilfst unseren Patienten bei der Reinigung der Wohnung, beim Wäschewaschen und -bügeln sowie beim Einkaufen.
  • Mahlzeitenzubereitung: Du bereitest einfache, schmackhafte Mahlzeiten zu und unterstützst bei der Nahrungsaufnahme, wenn nötig.
  • Begleitung im Alltag: Du begleitest unsere Patienten bei Spaziergängen, Arztbesuchen oder anderen Erledigungen.
  • Empathische Betreuung: Mit Deiner freundlichen und aufmerksamen Art trägst Du maßgeblich zum Wohlbefinden unserer Patienten bei.

Was Du mitbringen solltest

  • Erfahrung im Haushalt: Idealerweise hast Du bereits Erfahrung in der hauswirtschaftlichen Versorgung oder im Privathaushalt gesammelt.
  • Deutschkenntnisse: Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind für die Kommunikation mit unseren Patienten und dem Team unerlässlich.
  • Führerschein Klasse B: Ein gültiger Führerschein der Klasse B ist wünschenswert, um unsere Patienten flexibel erreichen zu können. Solltest Du keinen Führerschein besitzen, finden wir gemeinsam eine Lösung.
  • Empathie & Zuverlässigkeit: Du bist verantwortungsbewusst, pünktlich und gehst einfühlsam auf die Bedürfnisse älterer oder pflegebedürftiger Menschen ein.
  • Selbstständigkeit: Du arbeitest eigenverantwortlich und strukturiert.

Was wir Dir als Hauswirtschaftskraft bieten

Sinnvolle Tätigkeit: Eine Aufgabe, die wirklich etwas bewegt.
Flexible Arbeitszeiten: Wir gehen auf Deine individuellen Bedürfnisse ein und finden gemeinsam eine passende Lösung (Vollzeit, Teilzeit, Minijob).
Attraktive Vergütung: Eine leistungsgerechte Bezahlung und zusätzliche Sozialleistungen.
Familiäres Team: Ein herzliches und unterstützendes Team, das sich auf Deine Verstärkung freut.
Gründliche Einarbeitung: Wir lassen Dich nicht allein und sorgen für eine umfassende Einarbeitung.

Bist Du interessiert?

Werde Teil unseres Teams und gestalte aktiv den Alltag unserer Patienten mit! Schick uns Deine Bewerbung einfach per E-Mail an info@medii24.de oder ruf uns direkt an unter 0211-54473123, wenn Du Fragen hast.

Wir freuen uns darauf, Dich kennenzulernen!

Ambulanter Pflegedienst MEDI i24
Niermannsweg 11
40699 Erkrath

www.pflegedienst-medii24.de

Verhinderungspflege ab 1. Juli 2025: Endlich einfacher für pflegende Angehörige!

Gute Nachrichten für alle pflegenden Angehörigen in Deutschland! Ab dem 1. Juli 2025 wird die Beantragung und Inanspruchnahme der Verhinderungspflege deutlich einfacher. Diese wichtige Leistung, die pflegenden Angehörigen eine dringend benötigte Auszeit ermöglicht, war bisher oft mit bürokratischen Hürden verbunden. Doch mit den bevorstehenden Änderungen soll sich das grundlegend ändern.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ermöglicht es, dass pflegende Angehörige eine Auszeit nehmen können – zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflegeperson die Betreuung. Die Pflegeversicherung übernimmt hierfür einen Teil der Kosten.

Die wichtigsten Änderungen bei der Verhinderungspflege ab Juli 2025

  • Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
    Ab Juli 2025 werden die bisherigen Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Es steht dann ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, der flexibel für beide Pflegeformen genutzt werden kann.

  • Flexibler Einsatz:
    Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können das Budget nach Bedarf aufteilen – ganz gleich, ob sie mehr Verhinderungspflege oder mehr Kurzzeitpflege benötigen. Die komplizierten Übertragungsregelungen zwischen den beiden Leistungen entfallen.

  • Längere Anspruchsdauer:
    Die Verhinderungspflege kann künftig bis zu acht Wochen (statt bisher sechs Wochen) pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Damit ist die Dauer an die Kurzzeitpflege angeglichen.

  • Wegfall der Vorpflegezeit:
    Die bisherige Voraussetzung, dass die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate zuvor zu Hause gepflegt wurde, entfällt. Ab Juli 2025 können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege sofort nutzen, sobald der Bedarf entsteht.

  • Hälfte des Pflegegeldes weiterhin:
    Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld weiterhin für bis zu acht Wochen im Jahr zur Hälfte weitergezahlt, sofern die Ersatzpflege mehr als acht Stunden täglich umfasst.

  • Vereinfachte Beantragung:
    Durch das einheitliche Budget und die wegfallende Vorpflegezeit wird die Beantragung deutlich unkomplizierter. Es genügt ein Antrag, um die Leistungen flexibel zu nutzen.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege ab Juli 2025?

  • Anspruchsberechtigt sind alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.

  • Die Leistungen gelten für die häusliche und ambulante Pflege gleichermaßen.

Vorteile der neuen Regelungen

  • Mehr Flexibilität: Budget kann individuell auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verteilt werden.

  • Schnellere Entlastung: Keine Wartezeit mehr durch Wegfall der Vorpflegezeit.

  • Weniger Bürokratie: Ein Antrag, ein gemeinsames Budget, klare Regeln.

  • Bessere Planbarkeit: Bis zu acht Wochen Verhinderungspflege pro Jahr möglich.

Die Reform der Verhinderungspflege ab 1. Juli 2025 bringt erhebliche Erleichterungen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige. Das neue, flexible Jahresbudget von 3.539 Euro, die verlängerte Anspruchsdauer und der Wegfall der Vorpflegezeit sorgen für mehr Entlastung und eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Alltag.

Tipp: Wer die Verhinderungspflege ab Juli 2025 nutzen möchte, sollte sich frühzeitig über die neuen Möglichkeiten informieren und die Leistungen gezielt für die eigene Entlastung einsetzen.