Entlastung oder leere Versprechen? Der neue Gesetzentwurf zur Pflege-Entbürokratisierung

Das Bundeskabinett hat aktuell einen wichtigen Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung der Pflege und zur Erweiterung der Befugnisse von Pflegefachkräften beschlossen. Es reagiert damit auf den anhaltenden Fachkräftemangel in der Pflege, soll die Arbeitsbedingungen spürbar verbessern und den Pflegeberuf langfristig attraktiver machen. Doch neben den positiven Aspekten gibt es auch Kritik an dem Entwurf.

Was bedeutet die Entbürokratisierung für Pflegedienste?

Für ambulante Pflegedienste und stationäre Einrichtungen bringt der Gesetzentwurf Erleichterungen mit sich. Viele administrative Aufgaben und komplexe Dokumentationspflichten, die bisher wertvolle Zeit der Pflegekräfte beanspruchten, sollen wegfallen oder vereinfacht werden. Weniger Papierkram bedeutet mehr Zeit für die Patientenversorgung und mehr Zufriedenheit bei den Mitarbeitenden. Der Fokus soll wieder voll auf der menschlichen Betreuung liegen.

Erweiterte Befugnisse für Pflegefachkräfte

Der Entwurf sieht vor, dass gut ausgebildete Pflegefachkräfte künftig mehr medizinische Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen können. Dazu gehören beispielsweise bestimmte therapeutische Maßnahmen und die Verordnung von Hilfsmitteln. Diese erweiterten Kompetenzen stärken nicht nur die professionelle Rolle der Pflegenden, sondern entlasten auch die Hausärzte und beschleunigen die Versorgung der Patienten.

Kritikpunkte am Gesetzentwurf

Trotz der grundsätzlich positiven Absichten gibt es auch Bedenken:

  • Fehlende Refinanzierung: Kritiker bemängeln, dass die Entbürokratisierung und die erweiterten Kompetenzen der Pflegekräfte nicht ausreichend finanziert werden. Ohne eine entsprechende Anhebung der Vergütungen droht eine höhere Belastung für die Pflegedienste.
  • Gefahr der Scheinentbürokratisierung: Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die neuen Regelungen in der Praxis möglicherweise nur eine Verschiebung der Bürokratie darstellen und nicht zu einer wirklichen Entlastung führen könnten.

Der Gesetzentwurf steht am Anfang einer tiefgreifenden Veränderung im deutschen Gesundheitssystem. Die Umsetzung und die konkreten Auswirkungen werden in den kommenden Monaten ein zentrales Thema für alle Beteiligten in der Pflege sein. Es bleibt abzuwarten, wie die Kritik in der politischen Diskussion berücksichtigt werden und ob der Entwurf sein Versprechen einer echten Verbesserung für Pflegekräfte und Patienten erfüllen kann.

 

Neues Hilfsmittel-Verkaufsverbot in Apotheken: Was ändert sich?

Seit dem 1. Juli 2025 gilt eine wichtige Neuerung im Gesundheitswesen, die weitreichende Konsequenzen für Apotheken, Patienten und insbesondere ambulante Pflegedienste hat: Das Verbot des Verkaufs von Hilfsmitteln in Apotheken. Diese Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln zu optimieren und die Zuständigkeiten klarer zu regeln. Doch was bedeutet das konkret für die tägliche Arbeit von Pflegediensten, die bisher eng mit Apotheken kooperierten? Und was für die Patienten?

Das Verbot im Detail: Hintergrund und Ziele

Das neue Gesetz besagt, dass Apotheken keine Hilfsmittel wie Inkontinenzprodukte, Wundversorgungsartikel, Verbandmaterial oder Bandagen mehr verkaufen dürfen. Diese Produkte fallen nun ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich von Sanitätshäusern und spezialisierten Leistungserbringern.

Hintergrund dieser Regelung ist die Überzeugung, dass die Beratung und Versorgung mit komplexen Hilfsmitteln eine spezielle Expertise erfordert, die in Sanitätshäusern besser gewährleistet ist. Ziel ist es, die Qualität der Versorgung zu steigern, die Beratung zu professionalisieren und die Abgrenzung zu Arzneimitteln zu schärfen.

Auswirkungen

Für ambulante Pflegedienste stellt das Verkaufsverbot eine erhebliche Umstellung dar. Bisher war die Apotheke oft der erste Anlaufpunkt, um schnell und unkompliziert benötigte Hilfsmittel für Patienten zu beschaffen. Ob es um die schnelle Nachversorgung mit Verbandsmaterial nach einem Verbandswechsel oder um die Beschaffung von Inkontinenzprodukten ging – die Zusammenarbeit mit der lokalen Apotheke war ein eingespielter Prozess.

Die größten Veränderungen für Patienten und Pflegedienste im Überblick

  • Wichtige Ansprechpartner: Ambulante Pflegedienste wie MEDI i24 werden für viele Patienten zu einer der ersten Anlaufstelle bei der Hilfsmittelberatung.
  • Neue Beschaffungswege: Pflegedienste müssen nun verstärkt auf Sanitätshäuser und spezialisierte Online-Anbieter zurückgreifen.
  • Umorientierung: Patienten müssen nun neue Wege gehen, um an die benötigten Hilfsmittel zu gelangen.
  • Koordination und Kommunikation: Die Abstimmung zwischen Pflegedienst, Patient, Arzt und Sanitätshaus muss neu organisiert werden. Eine enge Kommunikation ist entscheidend, um die lückenlose Versorgung sicherzustellen.

Wir sind für Sie da!

Wenn Sie gute Hilfsmittelberatung brauchen, sind wir von MEDI i24 an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie mit all unseren Möglichkeiten und sorgen dafür, dass Sie auch künftig alle Hilfsmittel bekommen, was Sie benötigen.

Die Kraft auf dem Teller: Ernährung, die im Alter wirklich zählt

Wenn wir älter werden, verändert sich unser Körper – und damit auch unsere Bedürfnisse, besonders im Hinblick auf die Ernährung. Eine ausgewogene Seniorenernährung ist entscheidend, um vital und gesund zu bleiben, Krankheiten vorzubeugen und die Lebensqualität im Alter zu erhalten. Es geht nicht nur darum, satt zu werden, sondern dem Körper genau das zu geben, was er braucht.

Warum ist Seniorenernährung so wichtig?

Mit den Jahren können verschiedene Faktoren die Ernährung beeinflussen:

  • Veränderter Stoffwechsel: Der Energiebedarf sinkt, während der Bedarf an bestimmten Nährstoffen oft gleich bleibt oder sogar steigt. Wer weniger isst, muss daher „dichter“ essen – also nährstoffreichere Lebensmittel wählen.
  • Muskelabbau (Sarkopenie): Ohne ausreichende Proteinaufnahme und Bewegung verlieren wir im Alter Muskelmasse. Das kann die Mobilität einschränken und das Sturzrisiko erhöhen.
  • Veränderungen des Geschmacks- und Geruchssinns: Das Essen schmeckt nicht mehr so intensiv, was den Appetit mindern kann.
  • Verdauungsprobleme: Der Darm wird träger, was zu Verstopfung führen kann.
  • Medikamenteneinnahme: Viele Medikamente können den Appetit beeinflussen oder die Nährstoffaufnahme stören.
  • Einschränkungen bei der Zubereitung: Kochen kann anstrengender werden, oder es fehlt die Motivation, für sich allein zu kochen.
  • Erhöhter Bedarf an bestimmten Nährstoffen: Vitamin D, Kalzium und oft auch Vitamin B12 sind im Alter besonders wichtig.

Die Säulen einer gesunden Seniorenernährung

Eine optimale Ernährung im Alter sollte folgende Punkte berücksichtigen:

1. Ausreichend Protein für Muskeln und Kraft

Protein ist essenziell, um dem Muskelabbau entgegenzuwirken.

  • Gute Quellen: Mageres Fleisch, Geflügel, Fisch, Eier, Milchprodukte (Quark, Joghurt), Hülsenfrüchte (Linsen, Bohnen, Kichererbsen), Tofu und Nüsse.
  • Tipp: Verteilen Sie die Proteinzufuhr über den Tag und integrieren Sie proteinreiche Komponenten in jede Hauptmahlzeit. Ein kleiner Joghurt zwischendurch oder ein hartgekochtes Ei sind ideale Snacks.

2. Ballaststoffe für eine gute Verdauung

Ballaststoffe fördern die Darmtätigkeit und beugen Verstopfung vor. Sie halten zudem länger satt.

  • Gute Quellen: Vollkornprodukte (Vollkornbrot, Haferflocken, Vollkornnudeln), Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Nüsse.
  • Tipp: Trinken Sie ausreichend Wasser, wenn Sie ballaststoffreiche Lebensmittel essen, da Ballaststoffe Flüssigkeit zum Quellen benötigen.

3. Vitamine und Mineralstoffe – die Mikronährstoff-Booster

Besondere Aufmerksamkeit verdienen im Alter Vitamin D, Kalzium und Vitamin B12.

  • Vitamin D: Wichtig für Knochengesundheit und Immunsystem. Hauptquelle ist Sonnenlicht, aber auch fetter Fisch (Lachs, Makrele) und angereicherte Lebensmittel liefern Vitamin D. Oft ist eine Supplementierung im Alter sinnvoll – sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt.
  • Kalzium: Unverzichtbar für starke Knochen und zur Vorbeugung von Osteoporose. Gute Quellen: Milch und Milchprodukte, grüne Blattgemüse (Grünkohl, Brokkoli), kalziumreiches Mineralwasser.
  • Vitamin B12: Wichtig für Nervenfunktion und Blutbildung. Da die Aufnahme im Alter erschwert sein kann, ist eine regelmäßige Zufuhr wichtig. Gute Quellen: Tierische Produkte (Fleisch, Fisch, Eier, Milchprodukte). Bei vegetarischer oder veganer Ernährung ist eine Supplementierung oft notwendig.
  • Antioxidantien: Vitamine C und E sowie Selen schützen die Zellen vor Schäden. Gute Quellen: Viel frisches Obst und Gemüse, Nüsse und Samen.

4. Ausreichend Flüssigkeit – nicht unterschätzen!

Das Durstgefühl lässt im Alter oft nach, aber der Körper braucht weiterhin viel Flüssigkeit, um alle Funktionen aufrechtzuerhalten und Verstopfung vorzubeugen.

  • Empfehlung: Etwa 1,5 bis 2 Liter Flüssigkeit pro Tag. Gute Quellen: Wasser, ungesüßte Tees, verdünnte Säfte, Gemüsebrühe.
  • Tipp: Stellen Sie sich kleine Wasserflaschen oder Gläser bereit, um ans Trinken erinnert zu werden. Auch Suppen, Obst und Gemüse tragen zur Flüssigkeitszufuhr bei.

Praktische Tipps für den Alltag

Manchmal ist es im Alter nicht einfach, regelmäßig und ausgewogen zu essen. Hier sind einige Anregungen:

  • Kleine, häufige Mahlzeiten: Statt drei großer Mahlzeiten können fünf bis sechs kleinere über den Tag verteilt besser sein, um den Magen nicht zu überlasten und eine kontinuierliche Nährstoffzufuhr zu gewährleisten.
  • Abwechslung auf dem Teller: Probieren Sie neue Rezepte aus und achten Sie auf eine bunte Vielfalt bei Obst und Gemüse.
  • Essen leicht gemacht: Wenn Kochen schwierig wird, können tiefgekühlte Gemüseportionen, vorbereitete Salate oder auch ein Lieferdienst wie „Essen auf Rädern“ eine gute Unterstützung sein.
  • Appetit anregen: Ansprechend angerichtete Speisen, angenehme Gesellschaft beim Essen und frische Luft vor dem Essen können den Appetit fördern.
  • Gewürze statt Salz: Um den Geschmackssinn anzuregen, ohne zu viel Salz zu verwenden, greifen Sie zu frischen Kräutern und Gewürzen.
  • Zahngesundheit beachten: Schwierigkeiten beim Kauen können die Lebensmittelauswahl stark einschränken. Regelmäßige Zahnarztbesuche sind wichtig. Weichere Lebensmittel wie Suppen, Pürees, Joghurt oder gedämpftes Gemüse können dann eine gute Alternative sein.
  • Soziale Kontakte pflegen: Gemeinsames Essen ist nicht nur Nahrungsaufnahme, sondern auch ein soziales Ereignis. Wenn möglich, essen Sie mit Freunden oder Familie.

Eine bewusste und angepasste Ernährung im Alter ist ein wichtiger Schlüssel zu mehr Gesundheit, Vitalität und Lebensfreude. Zögern Sie nicht, bei Unsicherheiten oder spezifischen Bedürfnissen professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen – sei es durch den Hausarzt oder eine Ernährungsberatungsfachkraft.

Krankenkasse deckt auf: Die meisten Deutschen setzen auf ambulante Pflege

Eine aktuelle Umfrage der Techniker Krankenkasse (TK) in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut Forsa zeigt: Pflegeheime stehen auf der Beliebtheitsskala ganz unten. Nur 36 Prozent der Befragten ab 18 Jahren würden im Pflegefall ein Pflegeheim in Betracht ziehen.

Beliebte Alternativen zum Pflegeheim

Die Mehrheit der 2.052 Befragten bevorzugt andere Wohn- und Pflegeformen:

  • 93% möchten im Pflegefall in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus bleiben.
  • 72% ziehen betreutes Wohnen vor.
  • 62% würden sich für ein Mehrgenerationen-Wohnprojekt entscheiden.
  • 57% möchten bei Angehörigen leben.
  • 48% bevorzugen eine Senioren-Wohngemeinschaft.

Pflege zu Hause: Ambulante und 24-Stunden-Pflege als Lösung

Wer zu Hause bleiben möchte, kann auf verschiedene Pflegeangebote zurückgreifen:

  • Ambulanter Pflegedienst aus der Region – ideal für alltägliche Unterstützung, zum Beispiel MEDI i24
  • 24-Stunden-Pflege
  • Vermittlung ausländischer Betreuungskräfte – Betreuung im eigenen Zuhause

Fazit: Zuhause alt werden ist möglich

Die Umfrage zeigt deutlich: Die meisten Menschen wünschen sich, im Alter selbstbestimmt und in vertrauter Umgebung zu leben. Dank moderner Pflegekonzepte ist das heute in vielen Fällen realisierbar.

Quelle: openpr

Pflegende Angehörige ohne Abzüge früher in Rente: Wann ist das möglich?

Die Pflege eines Angehörigen ist eine immense Aufgabe, die oft mit großen persönlichen und finanziellen Opfern verbunden ist. Viele pflegende Angehörige wünschen sich daher, die Möglichkeit zu haben, ohne Abzüge früher in Rente gehen zu können. Doch ist das in Deutschland überhaupt möglich? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Grundsätzlich gilt: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erkennt Pflegezeiten unter bestimmten Bedingungen als rentenwirksame Zeiten an. Das bedeutet, dass die Pflege eines Angehörigen nicht nur eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe ist, sondern sich unter Umständen auch positiv auf Ihre spätere Rente auswirken kann.

Die Bedeutung der Pflegezeiten für Ihre Rente

Wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen, können diese Zeiten unter bestimmten Voraussetzungen bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Entscheidend hierfür ist, dass der Pflegebedürftige mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist und Sie die Pflege in einem Umfang von mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, leisten.

Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige werden nicht von Ihnen selbst, sondern von der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen übernommen. Die Höhe dieser Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen und dem Umfang Ihrer Pflegetätigkeit.

Früher in Rente ohne Abzüge: Die „Rente für besonders langjährig Versicherte“

Die häufigste Möglichkeit, in Deutschland ohne Rentenabzüge früher in Rente zu gehen, ist die sogenannte „Rente für besonders langjährig Versicherte“, oft auch als „Rente mit 63“ bezeichnet (wobei das Eintrittsalter je nach Geburtsjahrgang variiert). Für diese Rente benötigen Sie mindestens 45 Versicherungsjahre.

Hier kommt die Angehörigenpflege ins Spiel: Die von der Pflegeversicherung gezahlten Beiträge für Ihre Pflegetätigkeit werden bei der Berechnung der 45 Versicherungsjahre voll angerechnet. Das bedeutet, dass Sie durch die Pflege eines Angehörigen unter Umständen schneller die erforderliche Anzahl an Versicherungsjahren erreichen können, um die abschlagsfreie Frührente in Anspruch zu nehmen.

Wichtiger Hinweis: Nicht alle Zeiten werden gleichermaßen angerechnet. Zum Beispiel werden Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn in der Regel nicht auf die 45 Jahre angerechnet.

Weitere Aspekte und Tipps

  • Pflegegrad: Stellen Sie sicher, dass der Pflegebedürftige einen offiziellen Pflegegrad hat. Ohne Pflegegrad 2 oder höher werden Ihre Pflegezeiten nicht rentenwirksam.
  • Dokumentation: Bewahren Sie alle Unterlagen bezüglich der Pflege (Bescheide der Pflegekasse, Gutachten des Medizinischen Dienstes) sorgfältig auf.
  • Beratung: Lassen Sie sich unbedingt individuell von der Deutschen Rentenversicherung beraten. Die Mitarbeiter können genau prüfen, welche Auswirkungen Ihre Pflegezeiten auf Ihre Rente haben und ob Sie die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Frührente erfüllen.
  • Kombination mit Teilzeit: Auch wenn Sie neben der Pflege noch einer Teilzeitarbeit nachgehen, können die Pflegezeiten rentenwirksam sein, solange der geforderte Pflegeumfang erreicht wird.

Die Pflege eines Angehörigen ist eine enorme Belastung, kann aber durch die Anerkennung als rentenwirksame Zeit unter Umständen den Weg zu einem früheren und abschlagsfreien Renteneintritt ebnen. Informieren Sie sich frühzeitig und umfassend, um Ihre individuellen Möglichkeiten optimal zu nutzen.

Pflegebedürftig in Hilden: Wo gibt´s Hilfe?

Wenn die Pflegebedürftigkeit eintritt, stehen Betroffene und ihre Angehörigen oft vor vielen Fragen und Herausforderungen. In Hilden gibt es ein breites Spektrum an Unterstützungsmöglichkeiten, die darauf abzielen, Pflegebedürftigen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Wir haben sie zusammengestellt.

Beratung und Unterstützung

Seniorendienste Stadt Hilden

Pflegestützpunkt

Pflegestützpunkte sind umfassende Beratungsstellen für Betroffene und Angehörige rund um das Thema Pflege und die Leistungen der Pflegeversicherung. In Hilden finden Sie hier Unterstützung:

Stadtverwaltung Hilden / Pflege- und Wohnberatung
Am Rathaus 1
40721 Hilden

Die Beratung kann telefonisch oder in der Beratungsstelle stattfinden, sie ist kostenfrei. Beraten wird unter anderem rund um diese Themen:

  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Organisation der Pflege: häusliche, ambulante und stationäre Versorgung
  • Finanzierung der Pflege
  • Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
  • Beratung zum Thema Alzheimer und Demenz: Sie erhalten Informationen zum Krankheitsbild und den Umgang mit Demenzkranken. Außerdem bietet die Beratungsstelle Unterstützungs- und Entlastungsangebote für Betroffene und deren Angehörige.
  • Unterstützung bei Fragen rund um das Leben im Alter und bietet psychosoziale Hilfe
  • Die Wohnberatungsstelle berät in allen Fragen rund um das Wohnen im Alter, bei Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftigkeit und Demenz, auch präventiv. Die Beratung findet im eigenen Wohnumfeld/der eigenen Wohnung statt.

Außerdem gibt es Informationen über

  • soziale Absicherung der Pflegeperson
  • finanzielle Unterstützung der Sozialhilfeträger (Hilfe zur Pflege & Eingliederungshilfe)
  • MD Begutachtung
  • alternativen Wohnformen und Wohnraumanpassung

Selbsthilfegruppen

  • Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz, Infos

Finanzielle Hilfen

Hilfe zur Pflege

Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die nötige Hilfe zu bezahlen, können Sie prüfen lassen, ob Ihnen die Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) zustehen. Hilfe zur Pflege richtet sich an Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen im Alltag, wie zum Beispiel Körperpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung, Hilfe benötigen. Kontakt bei der Stadt Hilden

Pflegekasse und Leistungen der Pflegeversicherung

Einer der wichtigsten Schritte ist die Beantragung eines Pflegegrades bei der zuständigen Pflegekasse. Dieser Pflegegrad entscheidet über die Höhe der Leistungen, die Pflegebedürftige erhalten.

Gesetzlich Krankenversicherte

Ihre Pflegekasse gehört in aller Regel zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Als Beispiele: Wenn Sie bei der AOK versichert sind, ist die Pflegekasse der AOK für Sie zuständig, bei der Techniker Krankenkasse (TK) die TK-Pflegekasse. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, damit die die Beantragung des Pflegegrades an die zuständige Pflegekasse weitergibt.

Privat Krankenversicherte

Privat Krankenversicherte haben eine private Pflege-Pflichtversicherung und sollten sich deshalb an diese wenden. Auch wenn Sie eine zusätzliche private Pflegezusatzversicherung haben, ist für den Pflegegrad die Pflege-Pflichtversicherung zuständig.

Ambulante Pflegedienste in Hilden

Ambulante Pflegedienste bieten eine Vielzahl von Leistungen an, um Pflegebedürftige in ihrem häuslichen Umfeld zu unterstützen.

Leistungen beispielsweise:

  • Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
  • Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Wundversorgung)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Betreuungsleistungen

Ansprechpartner:

Am besten geben Sie bei Google „Pflegedienst Hilden“ ein, um eine ausführliche Übersicht der hiesigen Anbieter zu bekommen. Wir gehören natürlich auch dazu – Ambulanter Pflegedienst MEDI i24.

Teilstationäre und vollstationäre Pflege

Wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht, bieten teilstationäre (Tages- oder Nachtpflege) oder vollstationäre Pflegeeinrichtungen eine Alternative.

Tagespflege

  • Betreuung und Versorgung tagsüber in einer Pflegeeinrichtung
  • Entlastung pflegender Angehöriger

Eine Übersicht über die Angebote rund um Hilden bietet beispielsweise das Seniorenportal.

Vollstationäre Pflege

  • Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einem Pflegeheim
  • Geeignet für Menschen mit hohem Pflegebedarf

Informationen zu Pflegeeinrichtungen in Hilden erhalten Sie bei der Stadt Hilden oder bei den Pflegekassen. Online finden Sie eine Übersicht hier.

Unterstützung im Alltag

Neben der pflegerischen Versorgung gibt es in Hilden auch zahlreiche Angebote zur Unterstützung im Alltag.

  • Hauswirtschaftliche Hilfen: Unterstützung bei der Haushaltsführung (z. B. Einkaufen, Kochen, Reinigung)
  • Betreuungsdienste: Begleitung bei Arztbesuchen, Spaziergängen oder Freizeitaktivitäten
  • Mahlzeitendienste: Lieferung von warmen Mahlzeiten nach Hause
  • Fahrdienste: Beförderung zu Arztterminen oder anderen wichtigen Terminen.

Wir helfen Ihnen als ambulanter Pflegedienst in Hilden gerne weiter, wenn Sie eine Pflegeberatung benötigen oder sich allgemein informieren möchten.

Hauswirtschaftskraft (m/w/d) für ambulanten Pflegedienst in Erkrath gesucht!

Du bist ein Organisationstalent mit Herz und suchst eine erfüllende Aufgabe, bei der Du Menschen im Alltag unterstützen kannst? Dann bist Du bei uns genau richtig! Wir suchen ab sofort eine engagierte Hauswirtschaftskraft (m/w/d) für unseren ambulanten Pflegedienst in Erkrath und Hilden.

Deine Aufgaben als Hauswirtschaftskraft beim ambulanten Pflegedienste MEDI i24 in Erkrath und Hilden

  • Unterstützung im Haushalt: Du hilfst unseren Patienten bei der Reinigung der Wohnung, beim Wäschewaschen und -bügeln sowie beim Einkaufen.
  • Mahlzeitenzubereitung: Du bereitest einfache, schmackhafte Mahlzeiten zu und unterstützst bei der Nahrungsaufnahme, wenn nötig.
  • Begleitung im Alltag: Du begleitest unsere Patienten bei Spaziergängen, Arztbesuchen oder anderen Erledigungen.
  • Empathische Betreuung: Mit Deiner freundlichen und aufmerksamen Art trägst Du maßgeblich zum Wohlbefinden unserer Patienten bei.

Was Du mitbringen solltest

  • Erfahrung im Haushalt: Idealerweise hast Du bereits Erfahrung in der hauswirtschaftlichen Versorgung oder im Privathaushalt gesammelt.
  • Deutschkenntnisse: Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind für die Kommunikation mit unseren Patienten und dem Team unerlässlich.
  • Führerschein Klasse B: Ein gültiger Führerschein der Klasse B ist wünschenswert, um unsere Patienten flexibel erreichen zu können. Solltest Du keinen Führerschein besitzen, finden wir gemeinsam eine Lösung.
  • Empathie & Zuverlässigkeit: Du bist verantwortungsbewusst, pünktlich und gehst einfühlsam auf die Bedürfnisse älterer oder pflegebedürftiger Menschen ein.
  • Selbstständigkeit: Du arbeitest eigenverantwortlich und strukturiert.

Was wir Dir als Hauswirtschaftskraft bieten

Sinnvolle Tätigkeit: Eine Aufgabe, die wirklich etwas bewegt.
Flexible Arbeitszeiten: Wir gehen auf Deine individuellen Bedürfnisse ein und finden gemeinsam eine passende Lösung (Vollzeit, Teilzeit, Minijob).
Attraktive Vergütung: Eine leistungsgerechte Bezahlung und zusätzliche Sozialleistungen.
Familiäres Team: Ein herzliches und unterstützendes Team, das sich auf Deine Verstärkung freut.
Gründliche Einarbeitung: Wir lassen Dich nicht allein und sorgen für eine umfassende Einarbeitung.

Bist Du interessiert?

Werde Teil unseres Teams und gestalte aktiv den Alltag unserer Patienten mit! Schick uns Deine Bewerbung einfach per E-Mail an info@medii24.de oder ruf uns direkt an unter 0211-54473123, wenn Du Fragen hast.

Wir freuen uns darauf, Dich kennenzulernen!

Ambulanter Pflegedienst MEDI i24
Niermannsweg 11
40699 Erkrath

www.pflegedienst-medii24.de

Verhinderungspflege ab 1. Juli 2025: Endlich einfacher für pflegende Angehörige!

Gute Nachrichten für alle pflegenden Angehörigen in Deutschland! Ab dem 1. Juli 2025 wird die Beantragung und Inanspruchnahme der Verhinderungspflege deutlich einfacher. Diese wichtige Leistung, die pflegenden Angehörigen eine dringend benötigte Auszeit ermöglicht, war bisher oft mit bürokratischen Hürden verbunden. Doch mit den bevorstehenden Änderungen soll sich das grundlegend ändern.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ermöglicht es, dass pflegende Angehörige eine Auszeit nehmen können – zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflegeperson die Betreuung. Die Pflegeversicherung übernimmt hierfür einen Teil der Kosten.

Die wichtigsten Änderungen bei der Verhinderungspflege ab Juli 2025

  • Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
    Ab Juli 2025 werden die bisherigen Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Es steht dann ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, der flexibel für beide Pflegeformen genutzt werden kann.

  • Flexibler Einsatz:
    Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können das Budget nach Bedarf aufteilen – ganz gleich, ob sie mehr Verhinderungspflege oder mehr Kurzzeitpflege benötigen. Die komplizierten Übertragungsregelungen zwischen den beiden Leistungen entfallen.

  • Längere Anspruchsdauer:
    Die Verhinderungspflege kann künftig bis zu acht Wochen (statt bisher sechs Wochen) pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Damit ist die Dauer an die Kurzzeitpflege angeglichen.

  • Wegfall der Vorpflegezeit:
    Die bisherige Voraussetzung, dass die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate zuvor zu Hause gepflegt wurde, entfällt. Ab Juli 2025 können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege sofort nutzen, sobald der Bedarf entsteht.

  • Hälfte des Pflegegeldes weiterhin:
    Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld weiterhin für bis zu acht Wochen im Jahr zur Hälfte weitergezahlt, sofern die Ersatzpflege mehr als acht Stunden täglich umfasst.

  • Vereinfachte Beantragung:
    Durch das einheitliche Budget und die wegfallende Vorpflegezeit wird die Beantragung deutlich unkomplizierter. Es genügt ein Antrag, um die Leistungen flexibel zu nutzen.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege ab Juli 2025?

  • Anspruchsberechtigt sind alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.

  • Die Leistungen gelten für die häusliche und ambulante Pflege gleichermaßen.

Vorteile der neuen Regelungen

  • Mehr Flexibilität: Budget kann individuell auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verteilt werden.

  • Schnellere Entlastung: Keine Wartezeit mehr durch Wegfall der Vorpflegezeit.

  • Weniger Bürokratie: Ein Antrag, ein gemeinsames Budget, klare Regeln.

  • Bessere Planbarkeit: Bis zu acht Wochen Verhinderungspflege pro Jahr möglich.

Die Reform der Verhinderungspflege ab 1. Juli 2025 bringt erhebliche Erleichterungen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige. Das neue, flexible Jahresbudget von 3.539 Euro, die verlängerte Anspruchsdauer und der Wegfall der Vorpflegezeit sorgen für mehr Entlastung und eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Alltag.

Tipp: Wer die Verhinderungspflege ab Juli 2025 nutzen möchte, sollte sich frühzeitig über die neuen Möglichkeiten informieren und die Leistungen gezielt für die eigene Entlastung einsetzen.

 

Der ultimative Leitfaden für „Hilfe zur Pflege“: Antrag stellen, Voraussetzungen meistern & Ihr Vermögen schützen!

Kennen Sie das auch? Plötzlich steht man vor der Herausforderung, einen Angehörigen pflegen zu müssen, und weiß nicht, wo man anfangen soll. Besonders die Bürokratie rund um die Hilfe zur Pflege kann überwältigend wirken. Aber keine Sorge, wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess, erklären Ihnen die Voraussetzungen und was es mit dem Schonvermögen auf sich hat.

Was ist Hilfe zur Pflege?

Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialleistung, die zum Tragen kommt, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung oder andere Einkünfte und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten der notwendigen Pflege zu decken. Sie ist im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geregelt und soll sicherstellen, dass niemand aufgrund fehlender finanzieller Mittel auf notwendige Pflege verzichten muss.

Wer kann Hilfe zur Pflege beantragen?

Grundsätzlich kann jeder, der pflegebedürftig ist und dessen eigene Mittel sowie die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Pflegebedürftigkeit: Es muss ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2) vorliegen. Die Feststellung erfolgt in der Regel durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD).
  • Finanzielle Bedürftigkeit: Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um die Pflegekosten zu decken. Hierbei wird auch das Einkommen und Vermögen des Ehe- oder Lebenspartners berücksichtigt.
  • Kein vorrangiger Anspruch: Es dürfen keine anderen Sozialleistungen oder Ansprüche (z.B. aus der Pflegeversicherung, Unfallversicherung, etc.) bestehen, die die Pflegekosten vorrangig abdecken würden.

Der Antrag: Schritt für Schritt zum Erfolg

Der Antrag auf Hilfe zur Pflege muss beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Das kann die Stadt- oder Kreisverwaltung sein, in deren Bereich die pflegebedürftige Person wohnt.

  1. Formular anfordern: Kontaktieren Sie das Sozialamt und fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an. Oft gibt es auch die Möglichkeit, diese online herunterzuladen.
  2. Unterlagen sammeln: Sie benötigen eine Vielzahl von Dokumenten, darunter:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Nachweise über Einkommen (Rentenbescheide, Gehaltsnachweise, etc.)
    • Nachweise über Vermögen (Kontoauszüge, Sparbücher, Wertpapierdepots, Grundbuchauszüge)
    • Bescheid über den Pflegegrad
    • Nachweise über Pflegekosten (Rechnungen des Pflegedienstes, Heimkosten)
    • Krankenkassenkarte und ggf. Nachweise über andere Versicherungen
  3. Antrag ausfüllen: Füllen Sie alle Formulare sorgfältig und wahrheitsgemäß aus. Bei Fragen können Sie sich an das Sozialamt wenden.
  4. Einreichen: Reichen Sie den vollständigen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen persönlich oder postalisch beim Sozialamt ein. Bewahren Sie sich immer Kopien für Ihre eigenen Unterlagen auf.
  5. Bescheid abwarten: Das Sozialamt prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Gewährung der Hilfe zur Pflege. Dies kann einige Wochen dauern.

Schonvermögen: Was bleibt Ihnen erhalten?

Ein häufiger Punkt der Unsicherheit ist das sogenannte Schonvermögen. Das ist der Teil Ihres Vermögens, der bei der Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit nicht angerechnet wird und Ihnen somit erhalten bleibt.

  • Barvermögen: Derzeit (Stand 2024) liegt der Freibetrag für alleinstehende Personen bei 10.000 Euro. Für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner erhöht sich dieser Betrag entsprechend.
  • Angemessener Hausrat: Ihr Hausrat wird in der Regel nicht angerechnet.
  • Angemessenes Kraftfahrzeug: Ein angemessenes Auto für die tägliche Mobilität wird ebenfalls nicht als verwertbares Vermögen betrachtet.
  • Selbstgenutzte Immobilie: Eine selbstgenutzte Immobilie (Haus oder Eigentumswohnung) wird unter bestimmten Umständen nicht angerechnet, wenn diese von der pflegebedürftigen Person oder ihrem Ehe-/Lebenspartner bewohnt wird und eine angemessene Größe hat. Hier gibt es jedoch regionale Unterschiede und individuelle Prüfungen.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Sozialamt im Einzelfall prüfen wird, welche Vermögenswerte als Schonvermögen gelten. Lassen Sie sich hierzu unbedingt individuell beraten.

Wichtige Tipps zum Schluss

  • Frühzeitig informieren: Warten Sie nicht, bis die Not groß ist. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Möglichkeiten und den Antragsprozess.
  • Beratung nutzen: Scheuen Sie sich nicht, die Beratungsangebote des Sozialamtes, von Pflegestützpunkten oder unabhängigen Beratungsstellen (z.B. der Caritas oder Diakonie) in Anspruch zu nehmen.
  • Alle Unterlagen kopieren: Bewahren Sie immer Kopien aller eingereichten Dokumente für Ihre eigenen Unterlagen auf.
  • Anspruch prüfen lassen: Auch wenn Sie denken, dass Sie nicht bedürftig sind, kann es sich lohnen, den Anspruch prüfen zu lassen.

Die Beantragung der Hilfe zur Pflege mag komplex erscheinen, aber mit der richtigen Vorbereitung und den nötigen Informationen ist sie zu bewältigen. Nehmen Sie die Hilfe in Anspruch, die Ihnen zusteht!

Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege: Was Sie wann brauchen & wie die Pflegekasse hilft

Stehen Sie vor der Herausforderung, zeitweise Pflege für sich oder einen Angehörigen zu organisieren? Ob nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einem plötzlichen Pflegebedarf oder wenn die pflegende Person eine dringend benötigte Auszeit braucht: Die deutsche Pflegeversicherung bietet mit der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege zwei wichtige Leistungsarten. Doch wann kommt welche Leistung zum Einsatz und wie unterscheiden sie sich? Dieser Text erklärt es Ihnen.

Was ist Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege bezeichnet die vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung für einen begrenzten Zeitraum. Sie ist dafür gedacht, Pflegesituationen zu überbrücken, die vorübergehend einen erhöhten Betreuungsaufwand erfordern, der zu Hause nicht oder noch nicht geleistet werden kann.

Wann brauche ich Kurzzeitpflege?

Typische Situationen, in denen Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird, sind:

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt: wenn die häusliche Pflege noch nicht wieder vollumfänglich gewährleistet ist oder sich die pflegebedürftige Person erst stabilisieren muss
  • Als Überbrückung: bis eine geeignete dauerhafte Pflegeform (z.B. ambulant oder stationär) organisiert ist
  • In Krisensituationen: wenn sich der Pflegebedarf zu Hause plötzlich und unerwartet erhöht
  • Zur Entlastung: manchmal auch, um pflegenden Angehörigen eine längere Erholungsphase zu ermöglichen, die über die Verhinderungspflege hinausgeht

Die Pflegekasse übernimmt für die Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr einen festgelegten Betrag für maximal 56 Tage (8 Wochen). Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad (meist ab Pflegegrad 2).

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege, auch „Ersatzpflege“ genannt, kommt zum Tragen, wenn Ihre gewohnte Pflegeperson (z.B. ein Angehöriger, Freund oder Nachbar) ausfällt oder eine Pause benötigt. Sie soll sicherstellen, dass die Pflege zu Hause nahtlos weiterläuft, auch wenn der Hauptpflegeverantwortliche verhindert ist.

Wann brauche ich Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege wird typischerweise genutzt, wenn die Hauptpflegeperson:

  • erkrankt ist: kurzfristig oder längerfristig ausfällt
  • im Urlaub ist: eine Erholungsphase außerhalb des Zuhauses benötigt
  • eine Auszeit benötigt: für Arzttermine, Erledigungen, soziale Aktivitäten oder einfach zur dringend notwendigen Erholung vom Pflegealltag

Die Verhinderungspflege kann sowohl stundenweise (z.B. für einen Nachmittag) als auch tageweise oder über mehrere Wochen erfolgen. Sie kann zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst, private Pflegepersonen oder auch in einer Pflegeeinrichtung (dann oft in Kombination mit Kurzzeitpflegeleistungen) erbracht werden.

Voraussetzung für den Anspruch auf Verhinderungspflege ist, dass die pflegebedürftige Person bereits mindestens sechs Monate lang zu Hause von der Pflegeperson betreut wurde und ein anerkannter Pflegegrad (meist ab Pflegegrad 2) vorliegt. Die Pflegekasse stellt auch hierfür pro Kalenderjahr einen festgelegten Betrag für maximal 42 Tage (6 Wochen) zur Verfügung.

Der entscheidende Unterschied: Wann brauche ich was?

Der Kernunterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege liegt im Grund für den temporären Pflegebedarf:

Kurzzeitpflege wird benötigt, wenn sich der Pflegebedarf selbst ändert oder erhöht (z.B. nach Krankenhaus), eine neue Pflegesituation überbrückt werden muss oder die Pflege zu Hause vorübergehend nicht leistbar ist – unabhängig davon, ob die übliche Pflegeperson verfügbar wäre. Sie findet meist vollstationär statt.
Verhinderungspflege wird benötigt, wenn die gewohnte Pflegeperson ausfällt oder eine Pause braucht, während der Pflegebedarf der Person grundsätzlich derselbe bleibt. Sie dient als Vertretung und kann zu Hause oder in einer Einrichtung erfolgen.

Vereinfacht gesagt:

Braucht die pflegebedürftige Person aufgrund einer neuen Situation (z.B. nach OP) vorübergehend intensivere oder andere Pflege, die nur in einer Einrichtung geht? -> Kurzzeitpflege
Braucht die pflegeübende Person eine Auszeit oder fällt aus? -> Verhinderungspflege

Kombinationsmöglichkeiten und Finanzierung

Es ist wichtig zu wissen, dass die Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege miteinander kombiniert werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen können nicht verbrauchte Mittel der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege genutzt werden und umgekehrt. Dies erhöht die Flexibilität bei der Organisation der Pflege.

Beide Leistungen werden von der Pflegekasse finanziert. Die Höhe der Budgets wird jährlich festgelegt. Eigene Zuzahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten fallen bei stationärer Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in einer Einrichtung in der Regel an.

So gehen Sie vor: Kontakt zur Pflegekasse

Um Ihren individuellen Anspruch auf Kurzzeitpflege und/oder Verhinderungspflege zu klären und die Leistungen zu beantragen, wenden Sie sich am besten direkt an Ihre zuständige Pflegekasse. Sie können Ihnen detaillierte Auskunft über die aktuellen Budgets, die Voraussetzungen und den genauen Ablauf der Antragstellung geben. Es ist ratsam, den Kontakt möglichst frühzeitig aufzunehmen, insbesondere wenn Sie absehen können, dass temporäre Pflege benötigt wird.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind unverzichtbare Bausteine im deutschen Pflegesystem, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen in schwierigen oder entlastenden Situationen helfen. Das Verständnis des Unterschieds und der jeweiligen Anwendungsfälle ermöglicht es Ihnen, die passenden Leistungen der Pflegekasse optimal zu nutzen und die Organisation der Pflege bestmöglich zu gestalten. Zögern Sie nicht, professionelle Beratung bei Ihrer Pflegekasse in Anspruch zu nehmen.