230.000 Rheinländer leiden unter Osteoporose

Der aktuelle Gesundheitsatlas der Krankenkasse AOK zeigt: 3,8 Prozent der Menschen sind im Rheinland an Osteoporose erkrankt. Seniorinnen ab 90 Jahren sind besonders häufig betroffen, bei der die Knochen porös und instabil werden und so das Risiko von Knochenbrüchen steigt.

Osteoporose entsteht durch ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Faktoren, die das Knochenwachstum und den Knochenumbau beeinflussen. Der Gesundheitsatlas zeigt unter anderem einen Zusammenhang zwischen der Zahl der Osteoporose-Erkrankten und Rauchen. Es wird deutlich, dass Osteoporose in Regionen mit einem hohen Anteil an Raucherinnen und Rauchern häufiger vorkommt (4,6 Prozent) als in Regionen, in denen weniger Raucherinnen und Raucher leben (3,6 Prozent). Rauchen beeinflusst den Knochenstoffwechsel negativ.

Ausreichend Bewegung schützt vor Osteoporose

Regelmäßige Bewegung spielt eine zentrale Rolle bei der Vorbeugung und Behandlung von Osteoporose:

  • Stärkung der Knochen: Belastung der Knochen durch körperliche Aktivität regt den Knochenstoffwechsel an. Dies signalisiert dem Körper, gesundes Knochengewebe aufzubauen und zu erhalten, wodurch die Knochendichte gestärkt oder ihr Abbau verlangsamt wird.
  • Muskelaufbau: Training baut Muskulatur auf, was die Knochen und Gelenke zusätzlich stützt und die Haltung verbessert.
  • Sturzprävention: Gezieltes Training verbessert Koordination, Gleichgewicht und Beweglichkeit. Da Stürze die Hauptursache für Knochenbrüche bei Osteoporose sind, ist dies ein sehr wichtiger Schutzeffekt.
  • Reduktion von Schmerzen: Sport und Bewegung können helfen, Schmerzen zu lindern und die Vitalität zu erhöhen.

🏃‍♀️ Was ältere Menschen tun können

Für ältere Menschen mit Osteoporose oder zur Vorbeugung ist eine Kombination aus verschiedenen Bewegungsformen ideal. Es ist wichtig, die Übungen regelmäßig und an das individuelle Leistungsvermögen angepasst durchzuführen. Vor Beginn eines neuen Trainingsprogramms sollte eine ärztliche Untersuchung erfolgen, um individuelle Empfehlungen zu erhalten.

Geeignete Bewegungsformen

  • Krafttraining:
    • Ziel: Aufbau von Muskelmasse und direkte Anregung der Knochen (Druck- und Zugbelastung).
    • Beispiele: Übungen mit dem eigenen Körpergewicht (z. B. Mini-Kniebeugen, Zehenstand), Therabändern oder leichten Gewichten/Wasserflaschen.
  • Ausdauertraining (Weight-Bearing Activities):
    • Ziel: Förderung des Knochenstoffwechsels durch Belastung.
    • Beispiele: Zügiges Spazierengehen, Nordic Walking, Treppensteigen, leichtes Joggen (falls möglich und ärztlich erlaubt), Tanzen. Schwimmen und Radfahren sind gut für Herz und Kreislauf, haben aber eine geringere knochenstärkende Wirkung.
  • Gleichgewichts- und Koordinationstraining (Sturzprophylaxe):
    • Ziel: Verbesserung der Stand- und Gangsicherheit.
    • Beispiele: Einbeinstand (anfangs mit Festhalten an einem stabilen Stuhl), Tai Chi, Funktionstraining.

Wichtige Hinweise

  • Im Alltag: Nehmen Sie die Treppe statt des Aufzugs, legen Sie kurze Strecken zu Fuß zurück, unterbrechen Sie langes Sitzen regelmäßig.
  • Vermeiden Sie:
    • Starke Vorbeugungen der Wirbelsäule (z. B. bestimmte Sit-ups).
    • Schnelle, ruckartige Drehbewegungen im Rückenbereich (z. B. bei Golf oder Tennis).
    • Hohe Sprünge und Erschütterungen, besonders bei bereits bestehenden Wirbelbrüchen oder sehr geringer Knochendichte.

Seniorenernährung – so ist es gesünder!

Die Vernetzungsstelle Seniorenernährung NRW ist ein Projekt der Verbraucherzentrale NRW. Sie stellt eine Fülle von Informationen für eine gesunde und altersgerechte Ernährung bereit. Schwerpunktthemen sind unter anderem:

  • Herausforderungen wie Kau- und Schluckstörungen
  • Das Problem der Mangelernährung
  • Essen und Trinken bei Demenz
  • Mundgesundheit
  • Praktische Ratschläge zur Auswahl geeigneter Menüdienste
  • Alltagstaugliche Rezepte zum einfachen Nachkochen

📞 Kontakt zur Vernetzungsstelle Seniorenernährung NRW

  • Webseite: www.seniorenverpflegung.nrw
  • E-Mail: seniorenverpflegung@verbraucherzentrale.nrw
  • Telefon: 0211 91380 8788

💡 Die Bedeutung guter Ernährung im Alter

Essen ist in jedem Lebensabschnitt eine Quelle für Energie, Nährstoffe, Genuss und Wohlbefinden. Für ältere Menschen hat eine gesundheitsfördernde Ernährung jedoch eine besondere Relevanz. Altersbedingte Veränderungen und Krankheiten erhöhen das Risiko einer Mangelernährung. Darüber hinaus fungieren Mahlzeiten oft als wichtige Strukturgeber im Alltag, können Erinnerungen und Emotionen hervorrufen und Gelegenheiten zur sozialen Interaktion bieten.

🎯 Ziele der Vernetzungsstelle Seniorenernährung NRW

  1. Verbesserung der Ernährung von Seniorinnen und Senioren, die sich selbstständig versorgen oder von Angehörigen unterstützt werden.
  2. Steigerung der Qualität der Verpflegungsangebote in Senioreneinrichtungen, bei mobilen Menüdiensten („Essen auf Rädern“) und bei lokalen Mittagstischen.

Um diese Ziele zu erreichen, vermittelt die Vernetzungsstelle Wissen und praktische Empfehlungen, organisiert Veranstaltungen und agiert als Schnittstelle zur regionalen und landesweiten Vernetzung relevanter Akteure.

📝 Angebote für Seniorinnen/Senioren und Angehörige

  • Informationen zu Themen wie:
    • Ernährungswandel im Alter: Richtig essen und trinken
    • Mangelernährung: Früherkennung und Prävention
    • Umgang mit Kau- und Schluckstörungen
    • Wechselwirkungen zwischen Ernährung und Medikamenten
    • Die Fit-im-Alter-Rezeptdatenbank
  • Materialien, darunter:
    • Ein Plan für die tägliche Flüssigkeitszufuhr (Mein täglicher Trinkplan)
    • Tischsets für Menschen mit Demenz oder Sehbeeinträchtigungen
    • Flyer mit einer Checkliste für die Auswahl von „Essen auf Rädern“
    • Sammlung vegetarischer Rezepte
  • Veranstaltungen

👥 Zielgruppen

Das Angebot der Vernetzungsstelle richtet sich an verschiedene Gruppen:

  • Seniorinnen und Senioren und ihre Angehörigen
  • Betreiber von offenen Mittagstischen
  • Stationäre Senioreneinrichtungen
  • Anbietende von „Essen auf Rädern“

Damit ist die Vernetzungsstelle zentrale Anlaufstelle für umfassende Informationen zur guten Verpflegung im Alter – für Senioren, Angehörige, Dienstleister, Einrichtungen, Kommunen und Seniorenverbände.

Neues Hilfsmittel-Verkaufsverbot in Apotheken: Was ändert sich?

Seit dem 1. Juli 2025 gilt eine wichtige Neuerung im Gesundheitswesen, die weitreichende Konsequenzen für Apotheken, Patienten und insbesondere ambulante Pflegedienste hat: Das Verbot des Verkaufs von Hilfsmitteln in Apotheken. Diese Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln zu optimieren und die Zuständigkeiten klarer zu regeln. Doch was bedeutet das konkret für die tägliche Arbeit von Pflegediensten, die bisher eng mit Apotheken kooperierten? Und was für die Patienten?

Das Verbot im Detail: Hintergrund und Ziele

Das neue Gesetz besagt, dass Apotheken keine Hilfsmittel wie Inkontinenzprodukte, Wundversorgungsartikel, Verbandmaterial oder Bandagen mehr verkaufen dürfen. Diese Produkte fallen nun ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich von Sanitätshäusern und spezialisierten Leistungserbringern.

Hintergrund dieser Regelung ist die Überzeugung, dass die Beratung und Versorgung mit komplexen Hilfsmitteln eine spezielle Expertise erfordert, die in Sanitätshäusern besser gewährleistet ist. Ziel ist es, die Qualität der Versorgung zu steigern, die Beratung zu professionalisieren und die Abgrenzung zu Arzneimitteln zu schärfen.

Auswirkungen

Für ambulante Pflegedienste stellt das Verkaufsverbot eine erhebliche Umstellung dar. Bisher war die Apotheke oft der erste Anlaufpunkt, um schnell und unkompliziert benötigte Hilfsmittel für Patienten zu beschaffen. Ob es um die schnelle Nachversorgung mit Verbandsmaterial nach einem Verbandswechsel oder um die Beschaffung von Inkontinenzprodukten ging – die Zusammenarbeit mit der lokalen Apotheke war ein eingespielter Prozess.

Die größten Veränderungen für Patienten und Pflegedienste im Überblick

  • Wichtige Ansprechpartner: Ambulante Pflegedienste wie MEDI i24 werden für viele Patienten zu einer der ersten Anlaufstelle bei der Hilfsmittelberatung.
  • Neue Beschaffungswege: Pflegedienste müssen nun verstärkt auf Sanitätshäuser und spezialisierte Online-Anbieter zurückgreifen.
  • Umorientierung: Patienten müssen nun neue Wege gehen, um an die benötigten Hilfsmittel zu gelangen.
  • Koordination und Kommunikation: Die Abstimmung zwischen Pflegedienst, Patient, Arzt und Sanitätshaus muss neu organisiert werden. Eine enge Kommunikation ist entscheidend, um die lückenlose Versorgung sicherzustellen.

Wir sind für Sie da!

Wenn Sie gute Hilfsmittelberatung brauchen, sind wir von MEDI i24 an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie mit all unseren Möglichkeiten und sorgen dafür, dass Sie auch künftig alle Hilfsmittel bekommen, was Sie benötigen.

Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege: Was Sie wann brauchen & wie die Pflegekasse hilft

Stehen Sie vor der Herausforderung, zeitweise Pflege für sich oder einen Angehörigen zu organisieren? Ob nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einem plötzlichen Pflegebedarf oder wenn die pflegende Person eine dringend benötigte Auszeit braucht: Die deutsche Pflegeversicherung bietet mit der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege zwei wichtige Leistungsarten. Doch wann kommt welche Leistung zum Einsatz und wie unterscheiden sie sich? Dieser Text erklärt es Ihnen.

Was ist Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege bezeichnet die vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung für einen begrenzten Zeitraum. Sie ist dafür gedacht, Pflegesituationen zu überbrücken, die vorübergehend einen erhöhten Betreuungsaufwand erfordern, der zu Hause nicht oder noch nicht geleistet werden kann.

Wann brauche ich Kurzzeitpflege?

Typische Situationen, in denen Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird, sind:

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt: wenn die häusliche Pflege noch nicht wieder vollumfänglich gewährleistet ist oder sich die pflegebedürftige Person erst stabilisieren muss
  • Als Überbrückung: bis eine geeignete dauerhafte Pflegeform (z.B. ambulant oder stationär) organisiert ist
  • In Krisensituationen: wenn sich der Pflegebedarf zu Hause plötzlich und unerwartet erhöht
  • Zur Entlastung: manchmal auch, um pflegenden Angehörigen eine längere Erholungsphase zu ermöglichen, die über die Verhinderungspflege hinausgeht

Die Pflegekasse übernimmt für die Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr einen festgelegten Betrag für maximal 56 Tage (8 Wochen). Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad (meist ab Pflegegrad 2).

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege, auch „Ersatzpflege“ genannt, kommt zum Tragen, wenn Ihre gewohnte Pflegeperson (z.B. ein Angehöriger, Freund oder Nachbar) ausfällt oder eine Pause benötigt. Sie soll sicherstellen, dass die Pflege zu Hause nahtlos weiterläuft, auch wenn der Hauptpflegeverantwortliche verhindert ist.

Wann brauche ich Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege wird typischerweise genutzt, wenn die Hauptpflegeperson:

  • erkrankt ist: kurzfristig oder längerfristig ausfällt
  • im Urlaub ist: eine Erholungsphase außerhalb des Zuhauses benötigt
  • eine Auszeit benötigt: für Arzttermine, Erledigungen, soziale Aktivitäten oder einfach zur dringend notwendigen Erholung vom Pflegealltag

Die Verhinderungspflege kann sowohl stundenweise (z.B. für einen Nachmittag) als auch tageweise oder über mehrere Wochen erfolgen. Sie kann zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst, private Pflegepersonen oder auch in einer Pflegeeinrichtung (dann oft in Kombination mit Kurzzeitpflegeleistungen) erbracht werden.

Voraussetzung für den Anspruch auf Verhinderungspflege ist, dass die pflegebedürftige Person bereits mindestens sechs Monate lang zu Hause von der Pflegeperson betreut wurde und ein anerkannter Pflegegrad (meist ab Pflegegrad 2) vorliegt. Die Pflegekasse stellt auch hierfür pro Kalenderjahr einen festgelegten Betrag für maximal 42 Tage (6 Wochen) zur Verfügung.

Der entscheidende Unterschied: Wann brauche ich was?

Der Kernunterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege liegt im Grund für den temporären Pflegebedarf:

Kurzzeitpflege wird benötigt, wenn sich der Pflegebedarf selbst ändert oder erhöht (z.B. nach Krankenhaus), eine neue Pflegesituation überbrückt werden muss oder die Pflege zu Hause vorübergehend nicht leistbar ist – unabhängig davon, ob die übliche Pflegeperson verfügbar wäre. Sie findet meist vollstationär statt.
Verhinderungspflege wird benötigt, wenn die gewohnte Pflegeperson ausfällt oder eine Pause braucht, während der Pflegebedarf der Person grundsätzlich derselbe bleibt. Sie dient als Vertretung und kann zu Hause oder in einer Einrichtung erfolgen.

Vereinfacht gesagt:

Braucht die pflegebedürftige Person aufgrund einer neuen Situation (z.B. nach OP) vorübergehend intensivere oder andere Pflege, die nur in einer Einrichtung geht? -> Kurzzeitpflege
Braucht die pflegeübende Person eine Auszeit oder fällt aus? -> Verhinderungspflege

Kombinationsmöglichkeiten und Finanzierung

Es ist wichtig zu wissen, dass die Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege miteinander kombiniert werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen können nicht verbrauchte Mittel der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege genutzt werden und umgekehrt. Dies erhöht die Flexibilität bei der Organisation der Pflege.

Beide Leistungen werden von der Pflegekasse finanziert. Die Höhe der Budgets wird jährlich festgelegt. Eigene Zuzahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten fallen bei stationärer Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in einer Einrichtung in der Regel an.

So gehen Sie vor: Kontakt zur Pflegekasse

Um Ihren individuellen Anspruch auf Kurzzeitpflege und/oder Verhinderungspflege zu klären und die Leistungen zu beantragen, wenden Sie sich am besten direkt an Ihre zuständige Pflegekasse. Sie können Ihnen detaillierte Auskunft über die aktuellen Budgets, die Voraussetzungen und den genauen Ablauf der Antragstellung geben. Es ist ratsam, den Kontakt möglichst frühzeitig aufzunehmen, insbesondere wenn Sie absehen können, dass temporäre Pflege benötigt wird.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind unverzichtbare Bausteine im deutschen Pflegesystem, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen in schwierigen oder entlastenden Situationen helfen. Das Verständnis des Unterschieds und der jeweiligen Anwendungsfälle ermöglicht es Ihnen, die passenden Leistungen der Pflegekasse optimal zu nutzen und die Organisation der Pflege bestmöglich zu gestalten. Zögern Sie nicht, professionelle Beratung bei Ihrer Pflegekasse in Anspruch zu nehmen.

Die Verbraucherzentrale NRW schlägt Alarm: Vorsicht vor unseriösen Pflege-Anrufen!

Verbraucher in Nordrhein-Westfalen, insbesondere ältere, pflegebedürftige Menschen, berichten aktuell vermehrt über aufdringliche und irreführenden Anrufen, bei denen es um Pflegeleistungen und andere Angebote rund um das Thema Pflege geht. Die Verbraucherzentrale NRW warnt eindringlich vor diesen unseriösen Praktiken. Ziel der Anrufer ist es oft, persönliche Daten zu erlangen, Verträge am Telefon abzuschließen oder Termine für Hausbesuche zu vereinbaren.

Wie erkennen Sie unseriöse Pflege-Anrufe?

  • Unerwarteter Anruf: Sie haben kein Informationsmaterial angefordert oder zuvor Kontakt zu dem Unternehmen gehabt.
  • Drängende Gesprächsführung: Die Anrufer setzen Sie unter Druck, sofort Entscheidungen zu treffen.
  • Vage oder falsche Angaben: Es werden unklare oder sogar falsche Behauptungen über Leistungen oder Kosten gemacht.
  • Forderung nach persönlichen Daten: Sie werden nach sensiblen Informationen wie Kontodaten oder Ihrer Pflegestufe gefragt.
  • Angebliche Gratisleistungen: Oft werden kostenlose Testpakete oder Beratungen angeboten, die später zu ungewollten Verträgen führen können.

Was tun, wenn Sie einen solchen Anruf erhalten?

  • Legen Sie sofort auf: Beenden Sie das Gespräch, sobald Ihnen etwas verdächtig vorkommt.
  • Geben Sie keine persönlichen Daten preis: Teilen Sie niemals sensible Informationen am Telefon mit unbekannten Anrufern.
  • Unterschreiben Sie nichts am Telefon: Mündliche Vertragsabschlüsse sind riskant. Fordern Sie immer schriftliches Material an.
  • Hinterfragen Sie Angebote kritisch: Seien Sie skeptisch gegenüber vermeintlich kostenlosen oder besonders günstigen Angeboten.
  • Notieren Sie sich Details: Wenn Sie unsicher sind, notieren Sie Datum, Uhrzeit und den Namen des Anrufers oder der Firma.
  • Informieren Sie die Verbraucherzentrale NRW: Melden Sie verdächtige Anrufe, damit andere Verbraucher gewarnt werden können.

Schützen Sie sich vor unseriösen Pflege-Angeboten

Vertrauen Sie auf seriöse Informationsquellen und suchen Sie sich bei Bedarf unabhängige Beratung. Die Verbraucherzentrale NRW bietet umfassende Informationen und Unterstützung rund um das Thema Pflege. Informieren Sie sich auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW oder nehmen Sie direkt Kontakt auf. Seien Sie wachsam und schützen Sie sich vor den Maschen unseriöser Anbieter.

 

Wir suchen dich! Werde die gute Seele in der Hauswirtschaft und sorge für ein strahlendes Zuhause!

Du hast ein Herz für Ordnung und Sauberkeit und möchtest deine Talente dort einsetzen, wo sie wirklich gebraucht werden? Dann bist du bei uns im ambulanten Pflegedienst MEDI i24 in Erkrath, Hilden und Umgebung genau richtig! Wir suchen engagierte und zuverlässige Hauswirtschaftskräfte (m/w/d), die mit Sorgfalt und Freude älteren und hilfsbedürftigen Menschen ein angenehmes Wohnumfeld schaffen.

Deine Aufgaben – mehr als nur Putzen

  • Du sorgst für Sauberkeit und Hygiene in den Wohnräumen unserer Patienten und trägst so maßgeblich zu ihrem Wohlbefinden bei.
  • Du unterstützt bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt, wie Wäschepflege, Einkaufen und der Zubereitung kleiner Mahlzeiten.
  • Du schenkst ihnen mit deiner freundlichen Art ein Stück Lebensqualität.
  • Du arbeitest selbstständig und bringst deine eigenen Ideen ein, um den Alltag unserer Patienten so angenehm wie möglich zu gestalten.

Das bringst du mit – Dein Plus für unser Team

  • Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein zeichnen dich aus.
  • Du hast Freude am Umgang mit Menschen und zeigst Einfühlungsvermögen.
  • Du bist teamfähig und arbeitest gerne mit unseren Pflegekräften zusammen.
  • Ein Führerschein Klasse B ist von Vorteil, aber keine Bedingung.

Das bieten wir dir – Deine Vorteile bei uns

  • Eine sinnvolle und erfüllende Tätigkeit, bei der du wirklich etwas bewegen kannst.
  • Eine leistungsgerechte Vergütung und attraktive Arbeitsbedingungen.
  • Flexible Arbeitszeiten, die sich gut mit deinem Privatleben vereinbaren lassen.
  • Ein wertschätzendes Arbeitsklima in einem motivierten Team.

Bewirb dich jetzt und werde Teil unseres Teams!

Ruf uns einfach an – das geht schnell und unkompliziert. Wir stehen dir gerne unter 0211 54473123 zur Verfügung.

Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen!

Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1: So funktioniert die Unterstützung für Pflegebedürftige

Wer aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung oder Pflegesituation seinen Haushalt nicht mehr selbst führen kann, hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Doch ab welchem Pflegegrad erhält man diese Unterstützung? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Haushaltshilfe und Pflegegrade.

Haushaltshilfe – eine wertvolle Unterstützung im Alltag

Viele Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, benötigen Unterstützung im Haushalt. Dazu gehören Tätigkeiten wie Putzen, Einkaufen, Wäsche waschen oder Kochen. Damit Betroffene nicht alleine gelassen werden, gibt es die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe zu beantragen. Die Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen werden.

Pflegegrad und Anspruch auf eine Haushaltshilfe

Ab Pflegegrad 1 können Pflegebedürftige finanzielle Unterstützung für haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Pflegekasse: Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat. Dieser kann unter anderem für eine Haushaltshilfe genutzt werden.
  2. Krankenkasse: Falls eine medizinische Notwendigkeit besteht – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer schweren Erkrankung – übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Bedingungen die Kosten für eine Haushaltshilfe.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit die Pflegekasse oder Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) muss vorliegen.
  • Die Haushaltshilfe muss von einem zertifizierten Anbieter erbracht werden.
  • Bei der Krankenkasse ist oft eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die die Notwendigkeit bestätigt.
  • Keine im Haushalt lebende Person darf die Aufgaben übernehmen können.

So beantragen Sie eine Haushaltshilfe

Die Beantragung läuft je nach zuständiger Kasse unterschiedlich ab:

  • Pflegekasse: Der Entlastungsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen wird automatisch gewährt, muss aber zweckgebunden genutzt und nachgewiesen werden.
  • Krankenkasse: Hier muss ein formeller Antrag gestellt werden, oft mit ärztlichem Attest.

Ein direkter Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse oder Pflegekasse hilft, offene Fragen zu klären und die besten Optionen für eine Haushaltshilfe zu finden.

Unterstützung ab Pflegegrad 1 möglich

Bereits ab Pflegegrad 1 können Pflegebedürftige finanzielle Hilfen für haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten. Der Entlastungsbetrag der Pflegekasse kann hierbei eine wertvolle Unterstützung sein. Zusätzlich besteht bei medizinischer Notwendigkeit die Möglichkeit, über die Krankenkasse eine Hilfe im Haushalt zu beantragen.

Falls Sie Fragen zur Antragstellung oder weiteren Möglichkeiten haben, empfehlen wir, direkt bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegeversicherung nachzufragen.

Gönnen Sie sich eine Pause – mit der Sicherheit der Kurzzeitpflege

Die Pflege eines geliebten Menschen ist ein Zeichen tiefer Zuneigung und Verantwortungsbewusstsein. Doch was, wenn die Kräfte eines pflegenden Angehörigen schwinden, die Verantwortung schwer auf den Schultern lastet oder es organisatorisch für kurze Zeit einfach unmöglich ist, die Pflege sicherzustellen? In solchen Momenten kann die Kurzzeitpflege die Lösung sein – eine Chance, die sowohl den Pflegebedürftigen als auch den Angehörigen neue Kraft schenken kann.

Auch in Erkrath, Hilden und Umgebung gibt es Möglicheiten für die zeitweise Pflege außerhalb der eigenen vier Wände. Hier finden Sie einen Link zu entsprechenden Angeboten der Kurzzeitpflege in der Umgebung. Auch bei der Stadt Erkrath erhalten Sie Auskunft und bei MEDI i24 bekommen Sie vorab Informationen, was bei all dem zu beachten ist.

Der Sinn der Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege kann in verschiedenen Situationen eine sinnvolle Lösung sein:

  • Überbrückung von Engpässen – wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann, beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen.
  • Nach einem Krankenhausaufenthalt um die Genesung zu fördern und den Übergang zurück in die häusliche Umgebung zu erleichtern
  • Krisensituationen – bei plötzlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands des Pflegebedürftigen oder Überforderung der pflegenden Angehörigen
  • Entlastung pflegender Angehöriger – um ihnen eine Auszeit zu ermöglichen, neue Kraft zu schöpfen und Burnout vorzubeugen
  • Erprobung der stationären Pflege – um dem Pflegebedürftigen und den Angehörigen die Möglichkeit zu geben, die stationäre Pflege kennenzulernen

Voraussetzungen für Kurzzeitpflege

Um die übergangsweise Pflege außer Haus in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Pflegebedürftigkeit: Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben. In Ausnahmefällen kann Kurzzeitpflege auch bei Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt.
  • Antragstellung: Der Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden.
  • Verfügbarkeit von Plätzen: Die Verfügbarkeit von Kurzzeitpflegeplätzen kann regional variieren. Es empfiehlt sich, frühzeitig nach einem geeigneten Platz zu suchen.

Ablauf

Und so läuft die Kurzzeitpflege ab:

  1. Beratung und Information: Pflegende Angehörige und Pflegebedürftige informieren sich über die Möglichkeiten der Kurzzeitpflege und lassen sich von ihrer Pflegekasse, Pflegediensten oder Beratungsstellen beraten.
  2. Antragstellung: Ein formloser oder formeller Antrag wird bei der Pflegekasse eingereicht.
  3. Platzsuche: Gemeinsam mit der Pflegekasse oder eigenständig wird ein geeigneter Kurzzeitpflegeplatz gesucht.
  4. Aufnahme: Nach Zusage des Platzes wird der pflegebedürftige Mensch in die Kurzzeitpflegeeinrichtung aufgenommen.
  5. Aufenthalt: Während des Aufenthalts wird der oder die Pflegebedürftige professionell gepflegt und betreut. Die Dauer ist in der Regel auf bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt.
  6. Entlassung: Nach Ablauf der Kurzzeitpflege oder bei Erreichen der vereinbarten Aufenthaltsdauer zieht der/die Pflegebedürftige zurück nach Hause in sein gewohntes Umfeld.

Finanzierung

Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, wobei es Höchstbeträge gibt. Im Jahr 2024 betrug der Leistungsanspruch für Kurzzeitpflege bis zu 1.774 Euro. Dieser Betrag kann unter bestimmten Voraussetzungen durch nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege auf bis zu 3.386 Euro erhöht werden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen in der Regel vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

Kurzzeitpflege ist keine Kapitulation, sondern ein Akt der Liebe. Sie ermöglicht es, die Pflege des geliebten Menschen langfristig und mit neuer Energie sicherzustellen. Sie ist ein Zeichen dafür, dass wir in schwierigen Zeiten nicht allein sind und dass es Wege gibt, die Last zu teilen und die Liebe zu bewahren.

Hauswirtschaftskraft (m/w/d) gesucht – aber nicht irgendeine!

Wir suchen keine gewöhnliche Hauswirtschaftskraft, sondern einen echten Allrounder in unserem Team! Bist du bereit, die Herausforderungen des Alltags mit einem Lächeln zu meistern und das Zuhause unserer Klienten zum Strahlen zu bringen? Dann bewirb dich jetzt und werde Teil des Pflegedienstes MEDI i24 in Erkrath!

Das Stellenangebot: Hauswirtschaftliche Unterstützung beim Ambulanten Pflegedienst MEDI i24 in Erkrath

Dein Job: Du hilfst Menschen in ihrem Zuhause beim Kochen und Putzen und sorgst für ein gepflegtes Umfeld.

So würdest Du zu uns passen:

🙋🙋‍♀️Du suchst nette Kolleginnen und Kollegen, die sich gegenseitig unterstützen.

❤️ Du bist eher der herzliche Typ.

👫 Du arbeitest gern im Team.

🚙 Du hast einen Führerschein.

Das können wir Dir bei MEDI i24 bieten:

🔄 Abwechslung bei der Arbeit und glückliche Klienten

📚 Weiterbildungsmöglichkeiten

 

📧Bewirb dich jetzt per E-Mail an info@medii24.de oder ruf einfach an. 📞 0211-544 731 23

Wann kann ich einen Pflegedienst in Anspruch nehmen?

Ein Pflegedienst kann eine wertvolle Unterstützung sein, wenn alltägliche Aufgaben durch Alter, Krankheit oder Behinderung zur Herausforderung werden. Ob es um Hilfe bei der Körperpflege, medizinische Versorgung oder Unterstützung im Haushalt geht: Ein Pflegedienst sorgt dafür, dass Sie oder Ihre Angehörigen bestmöglich betreut werden.

Mögliche Situationen, in denen ein Pflegedienst hilfreich ist

  1. Pflegegrad vorhanden: Personen mit Pflegegrad (ab Grad 1) können Unterstützung durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Wenn ein Pflegegrad (2 bis 5) vorliegt, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für bestimmte Leistungen eines Pflegedienstes. Bei Pflegegrad 1 können ebenfalls Leistungen in Anspruch genommen werden, jedoch müssen die Kosten oft selbst getragen werden. Falls später ein Pflegegrad bewilligt wird, können die Kosten rückwirkend erstattet werden.
  2. Zeitweise Pflegebedürftigkeit: Nach einer Operation oder bei kurzfristiger Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls kann ein Pflegedienst helfen, die Genesung im eigenen Zuhause zu unterstützen.
  3. Entlastung von Angehörigen: Wenn Angehörige die Pflege nicht mehr alleine bewältigen können, bietet ein Pflegedienst professionelle Unterstützung. Das ist die sogenannte Verhinderungspflege.
  4. Medizinische Versorgung: Von der Wundversorgung bis zur Medikamentengabe – Pflegedienste sind oft unverzichtbar, wenn es um medizinische Betreuung geht.

Wie finde ich den passenden Pflegedienst?

Die Wahl des richtigen Pflegedienstes ist entscheidend. Suchen Sie nach einem Dienst, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingeht, und achten Sie auf Zertifizierungen sowie Bewertungen. Den Bericht des Medizinischen Dienstes über MEDI i24 in Erkrath und Hilden finden Sie hier. Ein persönliches Beratungsgespräch gibt Ihnen einen ersten Eindruck.

Ein ambulanter Pflegedienst ermöglicht es Ihnen, trotz Einschränkungen weiterhin selbstständig zu Hause zu leben und dabei die Unterstützung zu erhalten, die Sie benötigen. Wir von MEDI i24 bieten Ihnen im Raum Erkrath und Hilden eine 24-Stunden-Rufbereitschaft an sieben Tagen in der Woche.

Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Möglichkeiten und Ansprüche, um im Bedarfsfall bestens vorbereitet zu sein.

Wir unterstützen Sie dabei!